ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: ARAG 208, 240, 540 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 540 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an bestehende Versicherte des Unternehmens, die bereits einen etablierten Schutz im Bestand nutzen. Dieser Tarif der alten Welt bietet GOÄ-Erstattung über Höchstsätze, ein Zweibettzimmer stationär, 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz, privatärztliche Behandlung sowie umfassende Vorsorgeabdeckung ohne Altersgrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr.

Da der Tarif geschlossen ist, profitiert eine schrumpfende Versichertenschicht von stabilen Leistungen, muss aber mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen rechnen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig Möglichkeiten, durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der ARAG niedrigere Prämien zu erreichen, ohne dass der Versicherungsschutz abgebaut werden muss. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif eine Optimierung sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 540 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 208, 240, 540 AW zu einem geschlossenen Tarif?

Dieser Tarif der alten Welt nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Nur Versicherte, die bereits bei der ARAG aktiv versichert sind, können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu diesem oder einem anderen Bestandstarif wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert, medizinische Leistungen werden teurer, und die Beitragsspannungseffekte verschärfen sich - ein typisches Merkmal alter, nicht mehr beworbener Kollektive. Das bedeutet: Wer im ARAG 208, 240, 540 AW versichert ist, sollte seine Alternativen prüfen.

Geschlossene Tarife der alten Welt werden oft aus dem öffentlichen Marketing zurückgezogen und sind nicht mehr in Vergleichsportalen sichtbar. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen vollständigen Überblick über solche Bestandstarife bei der ARAG und kann kompetent bewerten, welche internen Wechsel zu besseren oder stabiler kalkulierten Bedingungen führen. Die Prämienentwicklung bleibt ein zentrales Thema für Versicherte dieses Segments.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 540 AW: Was ist möglich?

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG erfolgt kraft §204 VVG als interner Wechsel - Sie bleiben beim gleichen Versicherer. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden, und häufig wird keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Der individuelle Verlauf hängt ab von der genauen Tarifkombination und dem Alter des Versicherten. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Versicherungslage und zeigt auf, wo Kostenersparnis ohne Leistungsverlust möglich ist. Die kostenlose PKV-Tarifanalyse macht Transparenz und konkrete Wechselchancen sichtbar. Jetzt anmelden und Ihre individuelle Optimierungsmöglichkeit entdecken.

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 540 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status des ARAG 208, 240, 540 AW führt zu strukturellen Herausforderungen: Das Versichertenkollektiv verkleinert sich, während medizinische Behandlungskosten und die demografische Alterung ansteigen. Diese Dynamik setzt den Beitrag unter konstanten Druck und resultiert in regelmäßigen Erhöhungen, die oft deutlich über der Inflationsrate liegen. Der Tarif ist Teil der alten Welt, was zusätzlich bedeutet, dass rechnungstechnische Reserve- und Kostensteigerungseffekte weniger Ausgleich durch aktive Neuzugänge erhalten.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist häufig die wirksamste Antwort: Durch den Wechsel zu einem offenen oder moderneren Tarif profitieren Sie von stabileren Beitragskalkulationen und aktivem Versichertenmanagement. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die Entwicklung des ARAG-Bestands nachzuvollziehen und zu prüfen, wie Ihre Prämie im Vergleich zu anderen Tarifen des Hauses positioniert ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen, die zu Ihrem Profil passen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine personalisierte Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 540 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle sowie unbegrenzte Impfungen ohne Altersgrenzen. Stationär zahlt er Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Die Selbstbeteiligung liegt pauschal bei 770 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft altert kontinuierlich, medizinische Kostenentwicklung führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, und die Prämientrends verschärfen sich stärker als in offenen Tarifen. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch durch einen internen Tarifwechsel zu offenen oder jüngeren Tarifen des Unternehmens wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung, stationäre Leistungen und Zahnbehandlung und wird einmal pro Kalenderjahr fällig. Dieser Selbstbehalt positioniert sich im unteren bis mittleren Segment der PKV-Tarife und trägt zu einer moderateren Beitragskalkulation bei als vollständig schadenfreie Tarife.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. Oft reduzieren sich Beiträge durch Wechsel zu offenen oder neueren Tarifen, und in vielen Fällen bleiben Altersrückstellungen erhalten. Häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkrete Situation.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitslage und Ihren Leistungsansprüchen ab. Wer im geschlossenen ARAG 208, 240, 540 AW bereits mit regelmäßigen Erhöhungen kämpft, profitiert oft davon, zu einem offenen Tarif der ARAG zu wechseln - dort stabilisieren sich die Beiträge durch Neuzugänge. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre Situation umfassend und benennt konkrete Optionen, die für Ihren individuellen Fall attraktiv sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert