ARAG 208, 240, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: ARAG 208, 240, 540 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 540 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an bestehende Versicherte des Unternehmens, die bereits einen etablierten Schutz im Bestand nutzen. Dieser Tarif der alten Welt bietet GOÄ-Erstattung über Höchstsätze, ein Zweibettzimmer stationär, 100% Zahnbehandlung, 60% Zahnersatz, privatärztliche Behandlung sowie umfassende Vorsorgeabdeckung ohne Altersgrenzen. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr.
Da der Tarif geschlossen ist, profitiert eine schrumpfende Versichertenschicht von stabilen Leistungen, muss aber mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen rechnen. Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG eröffnet häufig Möglichkeiten, durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der ARAG niedrigere Prämien zu erreichen, ohne dass der Versicherungsschutz abgebaut werden muss. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt oft.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




