ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 540 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 540 NW aus der neuen Welt bietet eine bemerkenswert großzügige ambulante Versorgung: Die Leistungen werden auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus erstattet, was bei Privatärzten mit höheren Gebührensätzen einen echten Kostenvorteil darstellt. Mit einem Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr und Zweibettzimmern in der stationären Behandlung richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die eine solide Grundabsicherung mit guten Leistungen wünschen, dabei aber bereit sind, einen moderaten Eigenanteil zu tragen.

Wie viele geschlossene Tarife der neuen Welt sieht sich auch der ARAG 208, 240, 540 NW mit einer schrumpfenden Versichertengemeinde konfrontiert, was langfristig auf die Beiträge drückt. Allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bei ARAG eine oft übersehene Gelegenheit: Häufig können Versicherte innerhalb des gleichen Versicherers in einen Tarif mit besseren Leistungen und niedrigeren Prämien wechseln. Dabei werden die aufgebauten Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig übernommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein solcher Wechsel sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 540 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet geschlossen für den ARAG 208, 240, 540 NW?

Der Tarif ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG auch in geschlossene Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu einer beschleunigten Beitragserhöhung führt, da sich die medizinischen Kosten auf weniger Schultern verteilen.

Ältere und geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern nicht mehr aktiv kommuniziert und sind in öffentlichen Vergleichslisten kaum präsent. Das eröffnet Bestandsversicherten aber auch eine strategische Chance: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch solcher Alt-Tarife und kann konkrete Wechselempfehlungen aussprechen, die zu Ihrem Profil und Budget passen.

Tarifwechsel beim ARAG 208, 240, 540 NW: Ihre Chancen

Im Rahmen eines §204 VVG Tarifwechsels innerhalb von ARAG wechseln Sie zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers. Hier zeigt sich oft: Ein Wechsel ist nicht nur wegen niedrigerer Prämien attraktiv, sondern kann auch ohne erneute Gesundheitsprüfung oder mit nur reduzierter Überprüfung realisierbar sein. Die Altersrückstellungen, die Sie über Jahre aufgebaut haben, werden in vielen Fällen übernommen oder teilweise angerechnet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie konkret, welche ARAG-Tarife für einen Wechsel infrage kommen und wie die persönliche Situation aussieht. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden

ARAG 208, 240, 540 NW und Beitragserhöhungen

Der ARAG 208, 240, 540 NW ist als geschlossener Tarif der neuen Welt besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Mit einer schrumpfenden Risikogemeinschaft und der medizinischen Kostensteigerung in Deutschland wächst der Druck auf die Prämien kontinuierlich. Dazu kommt: Die neue Welt verzinst Altersrückstellungen niedriger und trägt damit weniger zur Beitragsstabilisierung bei als die alte Welt.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist daher oft die beste Antwort auf eine Beitragserhöhung. Mit einem gezielten Wechsel zu einem besseren ARAG-Tarif können Sie häufig sparen und gleichzeitig Ihre Leistungen halten oder sogar verbessern. Vergleichen Sie die Entwicklung des Versichertenkollektivs: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt Ihnen, wie stark die Prämien im Durchschnitt gestiegen sind. Nutzen Sie diese Daten als Grundlage für Ihre Entscheidung und holen Sie sich unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 540 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgesichert, Sehhilfen werden mit bis zu 105 EUR pro Gestell sowie kompletten Gläsern und Kontaktlinsen erstattet. Bei Zahnbehandlung erhalten Sie 100% Erstattung, Zahnersatz wird zu 60% erstattet (mit gestaffelter jährlicher Obergrenze ab 1.025 EUR). Kieferorthopädie ist ebenfalls zu 60% abgedeckt. Der Selbstbehalt liegt bei 770 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen externen Kunden mehr auf. Das bedeutet: Die Risikogemeinschaft wird kontinuierlich kleiner, da Versicherte altern oder ausscheiden, aber keine jungen Neukunden hinzukommen. Dies führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Allerdings: Bestehende ARAG-Versicherte können über einen §204 VVG Tarifwechsel intern wechseln und profitieren so von Alternativen, die dieser geschlossene Tarif nicht mehr aktiv bewirbt.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie für Zahnersatz und Zahnbehandlung. Mit einem Selbstbehalt von 770 EUR positioniert sich dieser Tarif im mittleren Segment: Er ist nicht beitragsfrei, bietet aber auch keine extrem hohen Eigenanteile.
Ja, mit dem §204 VVG Tarifwechsel können Sie innerhalb von ARAG zu einem anderen Tarif wechseln. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen angerechnet werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Chancen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Für viele Versicherte in diesem geschlossenen Tarif ist ein Wechsel sinnvoll. Die Risikogemeinschaft schrumpft, Beitragserhöhungen sind häufig überdurchschnittlich. Zugleich gibt es bei ARAG oft attraktive Alternativtarife, die bessere Leistungen zu niedrigeren Prämien bieten oder zumindest Beitragserhöhungen begrenzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation: Alter, Gesundheit, aktuelle Prämie und verfügbare Ziele werden berücksichtigt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert