ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 540 im Detail

Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 540 der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen über dem gesetzlichen Höchstsatz mit gezieltem Zahnschutz und steuerlicher Planbarkeit. Die Tarifmodule setzen auf GOÄ-Erstattung jenseits der Regelsätze (208 ambulant, 240 stationär), Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und eine Zahnersatz-Abdeckung von 60 Prozent mit gestaffelten Jahresgrenzen bis 9.225 Euro. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr strukturiert die Kostenverantwortung klar.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG eröffnet Versicherten Chancen auf Beitragsoptimierung, sofern verfügbare Alternativtarife infrage kommen. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Integration, was die Beitragsentwicklung in der Regel moderater gestaltet als bei geschlossenen Kollektiven. Ob ein Wechsel mit vorheriger Gesundheitsprüfung oder unter Übernahme bestehender Altersrückstellungen realisierbar ist, lässt sich allerdings nur für den Einzelfall prüfen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Optimierungen im ARAG-Portfolio für Ihre Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer bisherigen Beitragsentwicklung und identifiziert Sparpotenziale.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den offenen ARAG-Tarif 208, 240, 540 besonders?

Dieser Tarif richtet sich an Versicherte, die über dem Regelsatz versichern und dabei offen bleiben wollen für neue Kunden im Pool. Geschlossene Tarife tendieren zu schrumpfenden Kollektiven und damit zu steilerer Beitragsdynamik; offene Tarife wie der 208, 240, 540 integrieren regelmäßig Neuzugänge, was die Altersstruktur ausgleicht und damit die Prämienentwicklung tendenziell bremst. Für Bestandsversicherte bedeutet offener Status zugleich, dass ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG in der Regel einfacher zu handhaben ist, da weder der neue noch der alte Tarif durch Schließung unter Druck gerät.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick der ARAG-Tariflandschaft und kann auch für diesen offenen Tarif aufzeigen, ob ein Wechsel zu einem noch besseren Profil möglich ist. Die Tatsache, dass 208, 240, 540 offen ist, bedeutet nicht, dass innerhalb der ARAG kein günstigerer oder leistungsreicherer Tarif existiert - es kommt auf Ihre Situation an.

Tarifwechsel im ARAG-Portfolio: Was ist möglich?

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG findet ausschließlich innerhalb der ARAG statt, nicht zu einem anderen Versicherer. Dabei können Altersrückstellungen häufig angerechnet werden, und in vielen Fällen entfällt eine neuerliche Gesundheitsprüfung oder sie wird reduziert. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt auf, welche Tarifoptionen im ARAG-Angebot zu besseren Konditionen führen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ist der Startpunkt für diese Optimierung - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im 208, 240, 540: Wie reagieren?

Auch offene Tarife wie ARAG 208, 240, 540 unterliegen Beitragsanpassungen, da medizinische Kostensteigerungen, veränderte Leistungsausgaben und Zinseffekte auf Altersrückstellungen Prämien beeinflussen. Ein stabiles Neukunden-Aufkommen puffert Alterseffekte zwar ab, doch kann die allgemeine Kostenexplosion im Gesundheitswesen trotzdem zu Erhöhungen führen. Für Versicherte ab Mitte 40 werden solche Steigerungen besonders merklich.

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist oft das Mittel der Wahl: In vielen Fällen lässt sich eine Beitragsersparnis erzielen, häufig ohne Leistungsverlust oder unter erhaltenen Leistungsansprüchen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die bisherige Entwicklung zu verfolgen und die Notwendigkeit einer Optimierung zu prüfen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkret, ob ein anderer ARAG-Tarif zu besserer Kosteneffizienz führt - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 540

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Sehhilfen werden bis 105 Euro für Brillengestelle, bis 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und bis 1.000 Euro einmalig für Laser-Operationen erstattet. Stationär liegt eine Zweibett-Lösung mit Privatarztbehandlung und stationärer Psychotherapie vor. Bei Zahn deckt der Tarif 100% Behandlung, 60% Zahnersatz und 60% Kieferorthopädie ab, mit jährlichen Obergrenzen ab 1.025 Euro (1. Jahr) bis 9.225 Euro (9. Jahr).
Der Tarif ist offen, d.h. die ARAG nimmt weiterhin Neukunden auf. Ein offener Status führt tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen, da die Altersstruktur durch regelmäßige Neuzugänge ausgeglichen wird. Anders als geschlossene Tarife, deren Risikogemeinschaft schrumpft und damit unter Druck gerät, bleibt hier die kollektive Basis relativ konstant. Für bestehende Versicherte bedeutet das: Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist in einem offenen Umfeld leichter zu bewerkstelligen.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Betrag gilt als Franchise pro Jahr und trifft ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Bei gezielten Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen wird der Selbstbehalt ebenfalls fällig. Mit 770 Euro positioniert sich dieser Tarif im mittleren Selbstbehalts-Segment - nicht nullfrei, aber auch nicht in der Klasse mit hohem Selbstbehalt. Das ist eine typische Konstellation für Versicherte, die Kostenverantwortung suchen, ohne drastische Selbstbeteiligung zu akzeptieren.
Ja, ein Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist möglich. Altersrückstellungen werden häufig angerechnet, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung oder wird sie begrenzt. Allerdings hängt jeder Tarifwechsel von den Einzelheiten ab - verfügbare Alternativtarife, Gesundheitszustand bei Antrag, individuelle Versicherungshistorie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob konkrete Sparpotenziale existieren. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und unter vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand, Ihrer bisherigen Beitragsentwicklung und den verfügbaren Alternativangeboten ab. Wenn Ihre Prämie in den letzten Jahren stark gestiegen ist oder Sie Leistungen wünschen, die 208, 240, 540 nicht bietet, kann ein Wechsel sinnvoll sein. Umgekehrt: Wenn Sie mit dem Preis-Leistungs-Verhältnis zufrieden und unter 40 Jahre alt sind, kostet ein Tarifwechsel wegen Altersrückstellung und potenzieller Gesundheitsfragen eher mehr, als er spart. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Konstellation für Sie konkret und empfiehlt, ob und zu welchem neuen ARAG-Tarif ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert