ARAG 208, 240, 540: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 540 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 540 der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen über dem gesetzlichen Höchstsatz mit gezieltem Zahnschutz und steuerlicher Planbarkeit. Die Tarifmodule setzen auf GOÄ-Erstattung jenseits der Regelsätze (208 ambulant, 240 stationär), Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung und eine Zahnersatz-Abdeckung von 60 Prozent mit gestaffelten Jahresgrenzen bis 9.225 Euro. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr strukturiert die Kostenverantwortung klar.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG eröffnet Versicherten Chancen auf Beitragsoptimierung, sofern verfügbare Alternativtarife infrage kommen. Offene Tarife wie dieser profitieren von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Integration, was die Beitragsentwicklung in der Regel moderater gestaltet als bei geschlossenen Kollektiven. Ob ein Wechsel mit vorheriger Gesundheitsprüfung oder unter Übernahme bestehender Altersrückstellungen realisierbar ist, lässt sich allerdings nur für den Einzelfall prüfen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Optimierungen im ARAG-Portfolio für Ihre Situation sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer bisherigen Beitragsentwicklung und identifiziert Sparpotenziale.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




