ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 548 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 548 AW kombiniert eine ambulante Versorgung über den GOÄ-Höchstsätzen mit stationärem Chefarztrecht und solider zahnärztlicher Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich, 50 psychotherapeutischen Sitzungen, umfangreichen Sehhilfen (105 Euro für Gestell plus volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen) und einem Hilfsmittelkatalog für orthopädische und medizinische Ausrüstungen bietet dieser Tarif eine präventiv orientierte Grundversorgung. Die Zahnersatzerstattung von 70% greift unter Beachtung aufsteigender jährlicher Limits, was diesen Tarif besonders für Versicherte mit kontinuierlichen zahnärztlichen Investitionen strukturiert macht.

Als geschlossener Bestandstarif aus der alten Welt steht der ARAG 208, 240, 548 AW nicht mehr für externe Neukunden offen, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv dieser älteren Tarife führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif in vielen Fällen Einsparungen mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen ermöglicht, wobei die Übernahme von Altersrückstellungen häufig möglich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie ein Wechsel zu Ihrem Vorteil aussieht. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG PKV-Tarif kostenfrei und findet für Sie die beste Lösung.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihre Versicherung bedeutet

Der ARAG 208, 240, 548 AW ist ein geschlossener Tarif, der keine neuen externen Kunden mehr aufnimmt. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv seit seiner Eröffnung nur kleiner wird. Demografische Alterung und sinkende Neueintritte führen zu einer ungünstigen Altersstruktur, was wiederum überproportionale Beitragserhöhungen verursacht. Allerdings können bestehende Versicherte desselben Versicherers innerhalb der ARAG-Gruppe per §204 VVG in modernere, offene Tarife wechseln und von einer stabileren Beitragsentwicklung profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv kommuniziert und sind kaum noch öffentlich präsent. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über geschlossene Tarife und kann gezielt beurteilen, welche Wechseloptionen zu Ihrer persönlichen Situation passen und welche Einsparungen realistisch sind.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So optimieren Sie Ihren ARAG-Schutz

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht Ihnen, innerhalb der ARAG zu einem besseren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig oder anteilig übernommen werden, was Ihre Wechselkosten senkt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Ziel-Tarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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Beitragserhöhungen im ARAG 208, 240, 548 AW und Ihre Strategien

Geschlossene Tarife aus der alten Welt wie der ARAG 208, 240, 548 AW sind besonders anfällig für Beitragserhöhungen. Das stagnierende oder sinkende Versichertenkollektiv führt dazu, dass medizinische Kostensteigerungen und Alterungseffekte von immer weniger Schultern getragen werden. Hinzu kommt, dass diese älteren Tarifgenerationen strukturell höhere Leistungsversprechen haben, was die Kostendynamik beschleunigt. Viele Versicherte berichten von zweistelligen Erhöhungen im ARAG-Segment, insbesondere bei älteren Tarifen.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG ist die praxiserprobte Antwort auf diese Entwicklung. Offene, moderne Tarife mit aktiv verwalteten Versichertenkollektiven profitieren von besserer Beitragsstabilität. In vielen Fällen lassen sich mit einem Wechsel Ihre Prämien senken, ohne dass Sie Leistungen aufgeben müssen. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie selbst, wie die Beitragsentwicklung bei der ARAG aussieht. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um konkrete Einsparpotenziale zu identifizieren, und Jetzt anmelden für eine persönliche Empfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen mit 105 Euro für das Gestell plus volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen. Stationär werden Sie als Privatpatientin mit Chefarztrecht behandelt. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet, wobei die Jahresleistung gestaffelt aufgebaut wird (1.025 Euro im 1. Jahr bis 9.225 Euro im 9. Jahr). Ein Hilfsmittelkatalog umfasst orthopädische Schuheinlagen, Hörhilfen, Prothesen und auf Zusage weitere Geräte wie Krankenfahrstühle oder Beatmungsgeräte.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, es werden keine Neumitglieder von außen aufgenommen. Das bestehende Versichertenkollektiv wird immer älter und kleiner, was zu Beitragserhöhungen führt, die deutlich über dem Durchschnitt liegen. Das ist typisch für ältere Tarife in der alten Welt: Die sinkende Anzahl von Versicherten muss die steigenden Kosten tragen. Allerdings können bestehende Versicherte innerhalb der ARAG per Tarifwechsel in modernere Tarife ausweichen und von einer stabileren Beitragsentwicklung profitieren.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 Euro und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung gleichermaßen. Das ist ein mittleres SB-Niveau, das typisch für ältere Vollversorgungstarife ist. Im Gegenzug profitieren Sie von sehr großzügigen Leistungen, besonders bei Zahnersatz und psychotherapeutischen Sitzungen. Der SB wird pro Versicherungsjahr neu berechnet und setzt neu ein.
Ja, und zwar über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. Sie können innerhalb der ARAG in einen offenen, moderneren Tarif wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen anteilig oder vollständig übernommen werden, was Ihren Wechsel vergünstigt. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren Alternativen ab. Für viele ältere Versicherte ist ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll, weil die Beitragserhöhungen in geschlossenen Tarifen tendenziell überproportional sind. Wenn Sie jünger sind und gute Gesundheit haben, können moderne offene Tarife deutlich günstiger sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt, ob Wechselgebühren anfallen und wie realistisch die Einsparungen sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert