ARAG 208, 240, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 548 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 208, 240, 548 AW kombiniert eine ambulante Versorgung über den GOÄ-Höchstsätzen mit stationärem Chefarztrecht und solider zahnärztlicher Versorgung. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich, 50 psychotherapeutischen Sitzungen, umfangreichen Sehhilfen (105 Euro für Gestell plus volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen) und einem Hilfsmittelkatalog für orthopädische und medizinische Ausrüstungen bietet dieser Tarif eine präventiv orientierte Grundversorgung. Die Zahnersatzerstattung von 70% greift unter Beachtung aufsteigender jährlicher Limits, was diesen Tarif besonders für Versicherte mit kontinuierlichen zahnärztlichen Investitionen strukturiert macht.
Als geschlossener Bestandstarif aus der alten Welt steht der ARAG 208, 240, 548 AW nicht mehr für externe Neukunden offen, doch bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Das schrumpfende Versichertenkollektiv dieser älteren Tarife führt tendenziell zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, weshalb ein Wechsel in einen moderneren, offenen Tarif in vielen Fällen Einsparungen mit gleichwertigen oder verbesserten Leistungen ermöglicht, wobei die Übernahme von Altersrückstellungen häufig möglich ist.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




