ARAG 208, 240, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 548 NW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG 208, 240, 548 NW richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers und bietet umfangreiche Leistungen: GOÄ über Höchstsatz für ambulante und stationäre Behandlung, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, 70% Zahnersatz mit jährlichen Summengrenzen bis 9.225 EUR ab dem 9. Jahr, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Gestellzuschuss und unbegrenzte Kieferorthopädie zu 70%.
Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG innerhalb der ARAG bietet für viele Versicherte einen attraktiven Ausweg, wenn Beitragserhöhungen spürbar werden. Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt. Ein Wechsel in einen modernen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragslast senken und die Altersrückstellungen können teilweise mitgenommen werden, häufig ohne erneute umfassende Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen innerhalb der ARAG für Ihren persönlichen Fall sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen ARAG PKV-Tarif und Ihre verfügbaren Alternativen objektiv.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




