ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 548 NW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif der ARAG 208, 240, 548 NW richtet sich an Bestandsversicherte des gleichen Versicherers und bietet umfangreiche Leistungen: GOÄ über Höchstsatz für ambulante und stationäre Behandlung, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, 70% Zahnersatz mit jährlichen Summengrenzen bis 9.225 EUR ab dem 9. Jahr, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Gestellzuschuss und unbegrenzte Kieferorthopädie zu 70%.

Die interne Tarifoptimierung nach §204 VVG innerhalb der ARAG bietet für viele Versicherte einen attraktiven Ausweg, wenn Beitragserhöhungen spürbar werden. Geschlossene Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was zu überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen führt. Ein Wechsel in einen modernen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragslast senken und die Altersrückstellungen können teilweise mitgenommen werden, häufig ohne erneute umfassende Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, welche Wechseloptionen innerhalb der ARAG für Ihren persönlichen Fall sinnvoll sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren aktuellen ARAG PKV-Tarif und Ihre verfügbaren Alternativen objektiv.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was unterscheidet einen geschlossenen ARAG-Tarif von einem offenen?

Der ARAG 208, 240, 548 NW ist seit längerer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers gilt jedoch das Öffnungsrecht nach §204 VVG: Sie können innerhalb der ARAG in diesen oder andere Tarife wechseln, ohne die ARAG zu verlassen. Geschlossene Tarife unterliegen einem Schrumpfungsprozess. Die Risikogemeinschaft wird kleiner, das Durchschnittsalter steigt, und die Kosten für die verbleibenden Versicherten steigen: Beitragserhöhungen fallen überdurchschnittlich aus.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm beobachtet geschlossene Tarife kontinuierlich und kennt die Optimierungsmöglichkeiten, die offiziell nicht mehr beworbene Tarife für bestimmte Situationen bieten. Die detaillierte Analyse zeigt, ob ein Wechsel oder ein Verbleib sinnvoll ist.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Wie funktioniert §204 VVG?

§204 VVG regelt das Recht auf einen internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer ohne Kündigung. Beim Wechsel aus dem geschlossenen ARAG 208, 240, 548 NW in einen modernen Tarif bleiben Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen teilweise oder ganz erhalten. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und den aktuellen ARAG-Bedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Police und prüft, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Sie mit konkreten Handlungsempfehlungen versorgt. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine objektive Bewertung Ihrer Wechselmöglichkeiten.

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 548 NW: Wann wird ein Wechsel sinnvoll?

Geschlossene Tarife wie der ARAG 208, 240, 548 NW sind Beitragserhöhungen besonders stark ausgesetzt. Der Grund: Die Risikogemeinschaft wird kleiner, das Durchschnittsalter steigt kontinuierlich, und Rentner mit höheren Leistungsquoten bleiben länger versichert. Gleichzeitig wirken medizinische Kostensteigerungen auf den schrumpfenden Versichertenbestand stärker durch. Im Vergleich dazu profitieren offene Tarife von einer aktiven Neukunden-Gewinnung und stabilerer Altersstruktur.

Die gute Nachricht: Ein §204 VVG Wechsel innerhalb der ARAG kann oft eine signifikant niedrigere Prämie bedeuten. Moderne ARAG-Tarife mit ähnlichen Leistungen sind für jüngere Versicherte deutlich günstiger kalkuliert. Lesen Sie die aktuellen Entwicklungen im Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich der ARAG 208, 240, 548 NW im Vergleich zu Alternativen verhält. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkret, wie viel Sie durch einen Wechsel sparen können. Jetzt anmelden und erhalten Sie Ihre persönliche Wechselempfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 548 NW

Der Tarif bietet GOÄ über Höchstsatz für ambulante und stationäre Behandlung, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, 105 EUR Gestellzuschuss für Sehhilfen (Gläser und Kontaktlinsen zu 100%), offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung, 70% Zahnersatz mit Summenbegrenzung (9.225 EUR ab dem 9. Jahr), 70% Kieferorthopädie, unbegrenzte ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Beschränkung.
Der Tarif ist geschlossen: Externe Neukunden werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt aber das interne Wechselrecht nach §204 VVG offen. Das bedeutet: Sie können innerhalb der ARAG in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus wechseln, ohne die Versicherung zu kündigen. Geschlossene Tarife sind beitragslich herausfordernder, da die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter steigt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 770 EUR. Dieser Standard-Selbstbehalt gilt pro Versicherungsjahr und betrifft alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung und Zahnersatz). Er positioniert diesen Tarif im Mittelfeld des PKV-Marktes: weder vollständig selbstbehaltsfrei noch mit hoher Eigenverantwortung, sondern ausgewogen für Versicherte, die regelmäßige Zuzahlungen verkraften.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. Moderne ARAG-Tarife sind oft deutlich günstiger kalkuliert als dieser geschlossene Tarif. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen teilweise übernommen, und Sie müssen keine erneute Gesundheitsprüfung durchlaufen. In welchem Umfang dies konkret zutrifft, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger nach Sichtung Ihrer Police einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle verfügbaren Optionen für Ihren Fall.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren bisherigen Altersrückstellungen ab. Für viele ältere Versicherte mit hohen angesammelten Altersrückstellungen kann ein Wechsel sinnvoll sein, weil moderne Tarife niedrigere Prämien haben, während Sie die Rückstellungen mitnehmen. Für jüngere oder neuere Versicherte mit niedrigen Rückstellungen ist der Vergleich individuell zu bewerten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und empfiehlt, ob ein Wechsel die Beiträge senkt oder ob Sie besser bis zur Beitragsanpassung warten sollten.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert