ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 548: Leistungen und Tarifoptionen

Der offene Unisex-Tarif 208, 240, 548 der ARAG kombiniert umfassende ambulante und zahnmedizinische Leistungen mit moderater Selbstbeteiligung. Der Tarif erstattet Behandlungen zu GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, gewährt bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und erstattet Zahnersatz zu 70 Prozent. Mit Chefarztbehandlung im Krankenhaus und offener Verfügbarkeit positioniert sich dieser Tarif als attraktive Option für Neuversicherte, die eine ausgewogene Leistungsbreite ohne extreme Kostenabschläge suchen.

Als offener Tarif in der Neuen Welt profitiert die ARAG 208, 240, 548 von einer stabilen Altersstruktur und aktiver Neukunden-Integration, was die Beitragsdynamik insgesamt moderater ausfallen lässt. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers bietet sich aber auch bei diesem Tarif ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG an: In vielen Fällen lassen sich niedrigere Beiträge mit gleichwertigen oder sogar besseren Leistungen realisieren, und Altersrückstellungen können häufig übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, ob und wie ein Wechsel im ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offene Verfügbarkeit: Das bedeutet der Status für den ARAG 208, 240, 548

Der Tarif 208, 240, 548 ist offen für Neukunden und nimmt aktiv neue Versicherte auf. Das unterscheidet ihn von vielen älteren, geschlossenen Tarifen: Eine stabile Durchmischung verschiedener Altersgruppen reduziert die Wahrscheinlichkeit überproportionaler Beitragserhöhungen, die etwa bei schrumpfenden Risikogemeinschaften entstehen. Wer diese ARAG-Tarife noch nicht abgeschlossen hat, kann sie derzeit ohne Einschränkung neu buchen.

Bestandsversicherte der ARAG haben eine weitere Möglichkeit: der interne Tarifwechsel nach §204 VVG. Dass dieser Tarif offen ist, bedeutet gleichzeitig, dass vergleichbare oder bessere Leistungen auch in anderen ARAG-Tarifen verfügbar sind, weshalb ein Wechsel häufig lohnend ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarife und kann auch hier individuell passende Alternativen empfehlen.

Tarifwechsel in der ARAG: Wie der Wechsel zu besseren Konditionen funktioniert

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das Schlüsselinstrument für ARAG-Versicherte, die ihre Prämie senken wollen. Dabei wechseln Sie innerhalb der gleichen Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif. In vielen Fällen werden Ihre bisherigen Altersrückstellungen übernommen, und ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt stark vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger prüft für Sie, ob ein solcher Wechsel umsetzbar ist und wo Sie echte Einsparungen realisieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse offenbart alle Chancen für Ihre ARAG-Versicherung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 548: Handlungsoptionen bei Prämiensteigerungen

Obwohl dieser Tarif offen ist und damit von einer ausreichenden Neukunden-Zufuhr profitiert, unterliegt auch die ARAG 208, 240, 548 den allgemeinen Kostendynamiken des Gesundheitswesens: Steigende ärztliche Gebühren, höhere Laborkosten und teurere zahnmedizinische Verfahren führen regelmäßig zu Beitragsanpassungen. Mit einem moderaten Selbstbehalt von 770 EUR pro Jahr und umfangreichen Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Chefarztbehandlung, breite Psychotherapie) sind auch die Grundprämien dieser Tarife höher positioniert, was Erhöhungen bemerkbarer macht.

Der häufigste und erfolgreichste Weg, diese Beitragssteigerung zu meistern, ist der interne Tarifwechsel. In vielen Fällen erhalten Sie gleichwertige oder sogar bessere Leistungen zu niedrigerem Beitrag. Vergleichen Sie Ihre aktuelle Kostenlast mit verfügbaren Alternativen, indem Sie unseren Beitragserhöhungs-Chart konsultieren. Nutzen Sie die Gelegenheit: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft konkrete Einsparpotenziale für Ihren Einzelfall. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 548

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung zu GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, Sehhilfen bis 300 EUR pro Jahr für Kontaktlinsen oder maximal 105 EUR für Brillengestelle sowie bis zu 1.000 EUR für Laser-Operationen einmalig pro Auge. Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet. Im Krankenhaus übernimmt der Tarif Chefarztbehandlung. Zahnersatz wird zu 70 Prozent erstattet, ebenso Zahnbehandlung und Kieferorthopädie. Hilfsmittel sind in vollem Umfang enthalten (offener Katalog); ab 1.000 EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich.
Der ARAG 208, 240, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der Neuen Welt. Das bedeutet, dass die ARAG aktiv neue Versicherte akzeptiert und diese somit unmittelbar versicherbar sind. Durch die kontinuierliche Aufnahme von Neukunden bleibt die Altersstruktur des Versichertenkollektivs ausgewogener und relativ jung, was sich moderat auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Anders als geschlossene Tarife mit schrumpfenden Risikogemeinschaften, die eher überproportionale Erhöhungen aufweisen, profitiert dieser Tarif von einer stabileren Prämiendynamik.
Der Selbstbehalt beträgt 770 EUR pro Versicherungsjahr. Diese Summe gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung, Vorsorge und Schutzimpfungen). Mit 770 EUR liegt dieser Tarif im oberen Mittelfeld der SB-Spanne: nicht ohne Zuzahlung, aber auch nicht in der höchsten Kategorie (>1.000 EUR). Der Selbstbehalt muss pro Versicherungsjahr neu aufgebracht werden und wirkt sich somit bei regelmäßigem Arztbesuch merklich aus. Wer diese Zuzahlung reduzieren möchte, findet durch einen Tarifwechsel oft Alternativen mit niedrigerem oder gar ohne Selbstbehalt.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren ARAG-Tarif durchführen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und Ihre Altersrückstellungen vollständig übernommen werden, hängt vom konkreten Ziel-Tarif und der Tarifkonstruktion ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Optionen für Sie realistisch sind. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsansprüchen ab. Der Tarif 208, 240, 548 ist premium-positioniert (GOÄ über Höchstsatz, Chefarzt, 70% Zahnersatz), daher ist sein Beitrag entsprechend höher. Jüngere Versicherte ohne Vorerkrankungen finden häufig günstigere Alternativen mit reduzierten, aber ausreichenden Leistungen. Ältere Versicherte oder solche mit erhöhtem Leistungsbedarf profitieren von diesem Tarif hingegen stärker. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und zeigt auf, ob und wo Einsparungen ohne unzumutbare Leistungsverluste möglich sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert