ARAG 208, 240, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 208, 240, 549 AW
Der ARAG 208, 240, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch erweiterte Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich verbindet dieser Tarif Kostenverantwortung mit Premium-Versorgung: Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer, Zahnersatz zu 80% und umfassende Vorsorgeabdeckung prägen sein Leistungsprofil. Die Kombination aus 100% Zahnbehandlung und aufwändiger Zahnersatzversorgung (mit Jahresobergrenzen) macht diesen Tarif besonders für Versicherte mit höherem Leistungsanspruch attraktiv.
Geschlossene Tarife der älteren Generation verzeichnen tendenziell eine schrumpfende Versichertenpopulation und damit einhergehende Beitragsspannungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen Tarif mit besserer Finanzierungsstabilität bietet sich häufig an, besonders wenn aktuelle Versorgungsbedürfnisse oder Kostenentwicklungen zum Problem werden. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen realisieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif 208, 240, 549 AW stecken.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




