ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 208, 240, 549 AW

Der ARAG 208, 240, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der sich durch erweiterte Leistungen jenseits der GOÄ-Höchstsätze auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 770 Euro jährlich verbindet dieser Tarif Kostenverantwortung mit Premium-Versorgung: Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Zweibettzimmer, Zahnersatz zu 80% und umfassende Vorsorgeabdeckung prägen sein Leistungsprofil. Die Kombination aus 100% Zahnbehandlung und aufwändiger Zahnersatzversorgung (mit Jahresobergrenzen) macht diesen Tarif besonders für Versicherte mit höherem Leistungsanspruch attraktiv.

Geschlossene Tarife der älteren Generation verzeichnen tendenziell eine schrumpfende Versichertenpopulation und damit einhergehende Beitragsspannungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem modernen Tarif mit besserer Finanzierungsstabilität bietet sich häufig an, besonders wenn aktuelle Versorgungsbedürfnisse oder Kostenentwicklungen zum Problem werden. In vielen Fällen lassen sich dabei Altersrückstellungen übernehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen realisieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen auf, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif 208, 240, 549 AW stecken.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 208, 240, 549 AW nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche Tarife hinein- oder herauswechseln. Die Risikogemeinschaft dieses älteren Tarifbestands schrumpft kontinuierlich, was die Beiträge unter Druck setzt. Für Versicherte, die zurzeit in diesem Tarif leben, wird ein strategischer Tarifwechsel zu einem jüngeren, offeneren Tarif damit zu einer Kernfrage.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht mehr aktiv bewirtschaftet oder öffentlich hervorgehoben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Alt-Tarife und kann beurteilen, welcher Wechsel zu Ihrer persönlichen Situation passt und ob die neuen Leistungen Ihren Ansprüchen genügen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 549 AW - was ist möglich?

Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG, ohne den Versicherer zu wechseln. Dabei können Ihre Altersrückstellungen häufig übernommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung - allerdings ist dies bei jedem Wechsel individuell zu klären. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft im Detail, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu besseren Konditionen für Sie infrage kommt. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine verlässliche Grundlage: Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Wechseloptionen aufzeigen.

ARAG 208, 240, 549 AW und Beitragserhöhungen - die Tarifwechsel-Alternative

Dieser Tarif der alten Welt trägt ein hohes Risiko für Beitragserhöhungen in sich: Die schrumpfende Versichertencommunity dieser geschlossenen Generation führt zu schlechterer Risikoverteilung, die Alterungsstruktur verschärft sich, und der Anpassungsdruck auf die Prämie wächst kontinuierlich. Mit einem 770-Euro-Selbstbehalt ist bereits eine Kostenverantwortung vorhanden, doch sie schützt nicht vor Beitragsspannungen auf systemischer Ebene.

Ein Tarifwechsel zu einem modernen, offenen Tarif der ARAG kann die Prämienentwicklung stabilisieren, da dieser von jüngeren Versichertenjahrgängen profitiert. Lesen Sie hier, wie sich die Beiträge in diesem Tarif über die Jahre entwickelt haben: Beitragserhöhungs-Chart. Nehmen Sie die Gestaltungsmöglichkeit ernst: Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse finden wir heraus, wie Sie Ihre Leistung erhalten oder verbessern und gleichzeitig finanzielle Stabilität gewinnen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 549 AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen mit GOÄ-Sätzen über den Höchstgrenzen hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestell nebst voller Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen. Stationär sind Privatarztbehandlung, Zweibettzimmer und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80% (mit Jahresobergrenzen ab 1.025 Euro im ersten bis 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr). Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro jährlich.
Der Tarif ist geschlossen: Er nimmt keine neuen Versicherten mehr auf. Nur bestehende ARAG-Versicherte können intern hinein- oder herauswechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer ungünstigen Altersstruktur und höherem Druck auf die Prämienentwicklung, weshalb eine regelmäßige Wechselprüfung sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt ambulant und stationär und auch für Vorsorgeleistungen. Diese Summe positioniert den Tarif im mittleren Bereich und sichert eine spürbare Kostenbeteiligung des Versicherten ab, während er nicht in die Kategorie der sehr hohen Selbstbehalte fällt.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. Dabei können Ihre Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden, und in den meisten Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Allerdings: Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren aktuellen Leistungsansprüchen ab. Geschlossene, ältere Tarife wie dieser begegnen oft steigenden Beiträgen - ein Wechsel zu einem offenen, jünger besetzten Tarif könnte die Prämienentwicklung verbessern. Allerdings müssen Sie prüfen, ob die neuen Leistungen Ihren hohen Ansprüchen (GOÄ über Höchstsatz, Privatarzt, 80% Zahnersatz) gerecht werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert