ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 549 NW im Überblick

Die ARAG 208, 240, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der hochwertige ärztliche Leistungen über dem gesetzlichen Standard bietet. Der Tarif kombiniert Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, sowohl ambulant als auch stationär. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr fällt jeweils bei ambulanten und zahnmedizinischen Leistungen an. Die Zahnersatzversorgung wird mit 80% erstattet, die Zahnbehandlung vollständig. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und umfassenden Hilfsmitteln rundet dieser Tarif sein Premium-Profil ab.

Als geschlossener Tarif profitiert die ARAG 208, 240, 549 NW nicht mehr von Neuzugang, weshalb die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsdynamik zunehmend an Druck gewinnt. Für Bestandsversicherte des Versicherers ergeben sich aber Chancen durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif der ARAG Prämien senken, während gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten bleiben oder auch eine Gesundheitsprüfung entfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein rentabler Wechsel möglich ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was bedeutet das für ARAG-Versicherte?

Der ARAG 208, 240, 549 NW nimmt keine Neukunden mehr auf; er ist damit nur noch für bestehende Versicherte des Versicherers selbst erreichbar. Das bedeutet: Bestandsversicherte eines anderen Tarifs der ARAG können diese Module im Rahmen eines §204 VVG-Wechsels auswählen, externe Kunden hingegen nicht. Durch den Neuzugangsstopp altert die Risikogemeinschaft überproportional, was typischerweise zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt auch ältere und geschlossene Tarife wie diesen aus dem Effeff und kann gezielt beurteilen, ob ein interner Wechsel zu einem offenen Tarif für Sie wirtschaftlich und leistungsmäßig sinnvoll ist. Geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben, weshalb viele Versicherte ihre Wechselmöglichkeiten gar nicht kennen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 549 NW: §204 VVG erklärt

Der ARAG 208, 240, 549 NW ist ein Bestandstarif, für den §204 VVG den Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ermöglicht. Dabei können Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden, und in vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die besten Wechseloptionen zu erkennen und zu bewerten. Unser PKV-Sachverständiger prüft, welche ARAG-Tarife für Ihre Situation ideal passen, und erstellt eine detaillierte Gegenüberstellung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen vollständige Klarheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 549 NW: Handlungsoptionen

Der ARAG 208, 240, 549 NW ist ein geschlossener Neue-Welt-Tarif mit hochwertigen Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz und Privatarztbehandlung. Diese erstklassige Ausstattung führt zu hohen Leistungsausgaben; gepaart mit der schrumpfenden Risikogemeinschaft aufgrund des Neuzugangsstopps entstehen regelmäßig spürbare Beitragserhöhungen. Medizinische Kostensteigerungen verstärken diesen Effekt weiter.

Ein Tarifwechsel zu einer offenen Alternative der ARAG kann hier gezielt Abhilfe schaffen: Häufig reduzieren sich die Prämien erheblich, während Sie ähnliche oder sogar bessere Leistungen erhalten. Ob eine Gesundheitsprüfung nötig ist oder die Altersrückstellungen vollständig weitergehen, entscheidet sich im Einzelfall. Lassen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite anschauen, um die Kostendynamik zu verstehen. Danach kontaktieren Sie uns - unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Tarifoptionen Ihnen offenstehen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 549 NW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Leistungen, Naturheilverfahren und Prävention auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% vergütet, Zahnersatz mit 80%. Brillengestelle kosten 105 Euro, Gläser und Kontaktlinsen sind kostenlos. Psychotherapie umfasst bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Stationär zahlt der Tarif Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Hilfsmittel werden zu 100% übernommen. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Jahr gilt für ambulante und zahnmedizinische Leistungen.
Der ARAG 208, 240, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Das bedeutet, er nimmt keine Neukunden von außen auf. Bestehende ARAG-Versicherte können aber im Rahmen eines §204 VVG-Wechsels in diesen Tarif wechseln oder aus ihm heraus. Die schrumpfende Risikogemeinschaft durch Neuzugangsstopp führt typischerweise zu Beitragserhöhungen, die über dem Durchschnitt liegen.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante ärztliche Leistungen und Zahnbehandlung, nicht aber für stationäre Leistungen. Das ist ein moderater Selbstbehalt für einen Premium-Tarif und wird von vielen Versicherten als ausgewogenes Verhältnis zwischen Eigenverantwortung und Leistungsschutz akzeptiert.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie innerhalb des Versicherers einen Tarifwechsel nach §204 VVG vornehmen. In vielen Fällen stehen offene Tarife der ARAG zur Verfügung, die niedrigere Prämien bei oft ähnlichen Leistungen bieten. Häufig werden Altersrückstellungen übernommen, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt in vielen Fällen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem Vergleichstarif ab. Ein geschlossener Tarif mit hochwertigen Leistungen wie diesem wird langfristig unter Beitragsdruck geraten. Wenn ein offener ARAG-Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Prämien verfügbar ist, lohnt sich die Analyse fast immer. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm evaluiert Ihre persönliche Situation und zeigt Ihnen, ob und welche Wechsel konkret wirtschaftlich attraktiv sind.

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SB: 1.250 € · 60% Zahn · Einbett
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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert