ARAG 208, 240, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 549 NW im Überblick
Die ARAG 208, 240, 549 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt, der hochwertige ärztliche Leistungen über dem gesetzlichen Standard bietet. Der Tarif kombiniert Privatarztbehandlung im Krankenhaus mit Erstattungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, sowohl ambulant als auch stationär. Der Selbstbehalt von 770 Euro pro Versicherungsjahr fällt jeweils bei ambulanten und zahnmedizinischen Leistungen an. Die Zahnersatzversorgung wird mit 80% erstattet, die Zahnbehandlung vollständig. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und umfassenden Hilfsmitteln rundet dieser Tarif sein Premium-Profil ab.
Als geschlossener Tarif profitiert die ARAG 208, 240, 549 NW nicht mehr von Neuzugang, weshalb die Risikogemeinschaft schrumpft und die Beitragsdynamik zunehmend an Druck gewinnt. Für Bestandsversicherte des Versicherers ergeben sich aber Chancen durch den internen Tarifwechsel nach §204 VVG: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif der ARAG Prämien senken, während gleichwertige oder sogar bessere Leistungen erhalten bleiben oder auch eine Gesundheitsprüfung entfallen kann.
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Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




