ARAG 208, 240, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 208, 240, 549 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 549 der Neue-Welt-Generation kombiniert umfangreiche ambulante Leistungen mit erweiterten stationären und zahnmedizinischen Garantien. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen und offenem Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung (ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag vorherige Zusage) positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment der ambulanten Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr.
Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG bietet gemäß §204 VVG bestehenden Versicherten häufig die Möglichkeit, ihre Beiträge zu optimieren, ohne bestehende Leistungsstandards grundsätzlich zu gefährden. Als offener Tarif profitiert das Versichertenkollektiv von kontinuierlicher Erneuerung durch neue Kunden und tendenziell stabilerer Beitragsentwicklung gegenüber geschlossenen Tarifen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie darin, die Wechselpotenziale im ARAG PKV-Tarif 208, 240, 549 auszuloten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Alternativen zu Ihrem aktuellen Schutz verfügbar sind.
Basismerkmale
208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
208: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




