ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 770 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 208, 240, 549 im Detail

Der offene Unisex-Tarif ARAG 208, 240, 549 der Neue-Welt-Generation kombiniert umfangreiche ambulante Leistungen mit erweiterten stationären und zahnmedizinischen Garantien. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 Euro für Laseroperationen und offenem Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung (ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag vorherige Zusage) positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment der ambulanten Versorgung. Der Selbstbehalt liegt bei 770 Euro pro Versicherungsjahr.

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG bietet gemäß §204 VVG bestehenden Versicherten häufig die Möglichkeit, ihre Beiträge zu optimieren, ohne bestehende Leistungsstandards grundsätzlich zu gefährden. Als offener Tarif profitiert das Versichertenkollektiv von kontinuierlicher Erneuerung durch neue Kunden und tendenziell stabilerer Beitragsentwicklung gegenüber geschlossenen Tarifen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie darin, die Wechselpotenziale im ARAG PKV-Tarif 208, 240, 549 auszuloten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Alternativen zu Ihrem aktuellen Schutz verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt770 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

208: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

208: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

208: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

208: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

208: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

208: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 208, 240, 549 versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offenes Versichertenmodell bei der ARAG: Was bedeutet das für den Tarif?

Der ARAG 208, 240, 549 ist ein offener Tarif, der aktiv neue Versicherte aufnimmt. Dies wirkt sich stabilisierend auf die Risikogemeinschaft aus, da die Altersstruktur durch Neuzugänge ausgeglichen wird und jüngere, gesündere Versicherte das Kollektiv verstärken. Offene Tarife erleben daher üblicherweise moderatere Beitragssteigerungen als geschlossene Tarife, die von schrumpfenden Kollektiven geprägt sind.

Für bestehende Versicherte eines anderen ARAG-Tarifs eröffnet sich durch den offenen Status zusätzlich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Geschlossene ARAG-Tarife lassen sich oft nur über Makler oder spezialisierte Recherche identifizieren, während offene Tarife wie dieser transparenter verfügbar sind und eine bessere Vergleichbarkeit ermöglichen.

Tarifwechsel im ARAG 208, 240, 549: Chancen und Verfahren

Ein interner Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG eröffnet oft die Möglichkeit, Beiträge anzupassen und gleichzeitig das Leistungsniveau zu bewahren oder zu verbessern. Dabei werden in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen angerechnet, was erhebliche Kosteneinsparungen ermöglichen kann. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt konkrete Optimierungswege auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie einen individuellen Blick auf mögliche Wechselszenarien bei der ARAG. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 208, 240, 549: Tarifwechsel als Ausweg

Auch beim ARAG 208, 240, 549 können Beitragserhöhungen aufgrund medizinischer Kostensteigerungen und demografischer Veränderungen des Kollektivs anfallen. Als offener Tarif ist der Anstieg oft moderater als bei älteren geschlossenen Tarifen, doch ein aktives Handeln lohnt sich dennoch. Ein interner Tarifwechsel kann häufig Einsparungen bringen, wenn ein alternatives Leistungsprofil zu Ihrem aktuellen Bedarf passt.

Die verfügbaren Tarifoptionen und deren Prämienentwicklung werden in unserem Beitragserhöhungs-Chart transparent dargestellt. Sichern Sie sich Ihre Mehrleistung durch eine zeitnahe Analyse: Jetzt anmelden und erfahren Sie von unserem PKV-Sachverständigen, welche Wechsel unter Ihren persönlichen Bedingungen infrage kommen.

Häufige Fragen zum ARAG 208, 240, 549

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, deckt 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ab und erstattet Sehhilfen bis 105 Euro für Brillengestelle, 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich und bis 1.000 Euro für Laseroperationen pro Auge. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100% erstattet, ab 1.000 Euro ist eine vorherige Zusage erforderlich. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung mit GOÄ-Leistung über Höchstsatz. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, mit jährlichen Summenbegrenzungen beginnend bei 1.025 Euro im ersten Versicherungsjahr.
Der ARAG 208, 240, 549 ist ein offener Tarif und nimmt aktiv neue Versicherte auf. Das führt zu einer stabileren Altersstruktur der Risikogemeinschaft und tendenziell moderateren Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Tarifen. Für Bestandsversicherte der ARAG bietet dies zusätzlich die Sicherheit, dass der Tarif transparent recherchierbar und attraktiv für zukünftige Tarifwechsel bleibt.
Der Selbstbehalt beträgt 770 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen sowie Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Dies positioniert den Tarif im mittleren Selbstbehalt-Segment der ARAG-Palette und ist typisch für offene Tarife mit erweiterten Leistungen wie GOÄ-Höchstsatz-Überschreitungen und breiter Psychotherapie-Abdeckung.
Ein interner Tarifwechsel bei der ARAG nach §204 VVG ist häufig möglich. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen vollständig oder teilweise angerechnet und es stehen günstigere Alternativen mit ähnlichem Leistungsniveau zur Verfügung. Ob eine Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Ziel-Tarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die realistischen Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beantworten.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Alter, Gesundheitszustand und ob Sie die Premium-Leistungen dieses Tarifs (GOÄ über Höchstsatz, 50 Psychotherapie-Sitzungen, 80% Zahnersatz) regelmäßig nutzen. Wer geringere Leistungen akzeptiert, kann mit Wechsel in einen niedrigeren Selbstbehalt-Tarif deutlich sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, ob und in welche Richtung sich ein Wechsel rechnet.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 209, 220, 520 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.250 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 209, 220, 520 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.250 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 209, 220, 520
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.250 € · 60% Zahn · Einbett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert