ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 520 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 520 NW richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung wünschen. Mit Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, unbegrenzten Privatarzt-Behandlungen im Einbettzimmer und einem jährlichen Selbstbehalt von 1.250 EUR positioniert sich dieser Tarif in der Neue-Welt-Kategorie als solide Absicherung für höherwertige medizinische Versorgung. Die Zahnarztversorgung umfasst Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent.

Der Status als geschlossener Tarif bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden wächst, sondern eher schrumpft. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen in den kommenden Jahren. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch eine interessante Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren, offenen Alternativen bietet in vielen Fällen die Chance, Beiträge zu senken und gegebenenfalls gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern, während die angesparten Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.

Lassen Sie Ihre individuelle Situation durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm analysieren. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif für Sie konkret bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 209, 220, 520 NW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was ändert sich durch den geschlossenen Status beim ARAG 209, 220, 520 NW?

Ein geschlossener Tarif verzichtet auf die Aufnahme neuer, externer Kunden. Das bedeutet für den ARAG 209, 220, 520 NW: Die Versichertengemeinschaft veraltet kontinuierlich, ohne durch jüngere Versicherte verjüngt zu werden. Dies wirkt sich auf die Beitragsdynamik aus, da die Risiken stärker konzentriert bleiben und medizinische Kostensteigerungen auf eine schrumpfende Gruppe umgelegt werden.

Allerdings können bestehende Versicherte des Versicherers auch in geschlossene Tarife wechseln. Das eröffnet Chancen im Rahmen eines §204-VVG-Wechsels: Viele Versicherte nutzen diese Gelegenheit, um bei ihrer ARAG zu bleiben, aber in offenere oder jüngere Tarife zu wechseln, die stabiler kalkuliert sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und kann gezielt prüfen, welche internen Wechseloptionen für Ihre Situation die beste Lösung darstellen.

Tarifwechsel beim ARAG 209, 220, 520 NW: Was ist möglich?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist grundsätzlich möglich. Die genaue Umsetzung hängt davon ab, welcher Zieltarif angestrebt wird und wie lange Sie bereits versichert sind. In vielen Fällen können die Altersrückstellungen, die Sie in diesem Tarif aufgebaut haben, teilweise oder vollständig auf einen neuen Tarif übertragen werden. Eine Wiederholung der Gesundheitsprüfung ist in manchen Konstellationen nicht erforderlich, in anderen jedoch notwendig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Genau hier setzt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse an. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie alle relevanten Parameter und zeigt auf, welche internen Wechseloptionen bei der ARAG zu niedrigeren Beiträgen oder besseren Leistungen führen. Lassen Sie sich jetzt beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen im ARAG 209, 220, 520 NW ausgleichen

Der geschlossene ARAG 209, 220, 520 NW ist durch seine Tarifstruktur und sein stagnierendes Versichertenkollektiv tendenziell anfällig für Beitragserhöhungen. Dazu kommen die branchenweiten Kostensteigerungen im Gesundheitswesen, die auch bei diesem Premium-Tarif zu regelmäßigen Anpassungen führen. Wenn Sie eine Erhöhung erhalten, ist das ein typisches Zeichen dafür, dass ein Überprüfungsmoment gekommen ist.

Der Tarif bietet gute Leistungen, doch ob diese zum dann geltenden Beitrag immer noch die beste Wahl für Ihre Situation darstellen, lässt sich durch einen strukturierten Vergleich mit offenen Alternativen klären. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um zu sehen, wie sich dieser Tarif in der Beitragsdynamik schlägt. Danach empfehlen wir: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf, die unter Berücksichtigung Ihrer Altersrückstellungen und Ihres Gesundheitszustands realistisch sind. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 520 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert, Sehhilfen werden mit bis zu 105 EUR für das Gestell und voller Erstattung der Gläser sowie Kontaktlinsen gefördert. Im Krankenhaus erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent. Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR jährlich.
Der ARAG 209, 220, 520 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif, das heißt, neue externe Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die bestehende Versichertengruppe altert ohne Verjüngung durch Neuzugänge. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragssprüngen, da medizinische Kostensteigerungen auf eine kleinere, ältere Gruppe umgelegt werden. Für aktuelle Versicherte eröffnet sich jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels bei der ARAG zu besseren Konditionen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt und gilt für ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlungen. Der Selbstbehalt wird ab dem Zeitpunkt fällig, wenn Leistungen in Anspruch genommen werden, und reduziert sich nach dem ersten Versicherungsjahr bei Weiterzahlung nicht. Für Versicherte, die häufig in ärztliche Behandlung gehen, kann ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt attraktiv sein.
Ja, Sie können als bestehender ARAG-Versicherter einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG durchführen, um zu einem günstigeren ARAG-Tarif zu wechseln. Dabei können in vielen Fällen Ihre Altersrückstellungen teilweise oder ganz mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von der Tarifkombination ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie alle Szenarien durch. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr aktueller Gesundheitszustand und die verfügbaren Alternativen spielen eine Rolle. Besonders bei diesem geschlossenen Tarif wird ein Wechsel oft interessant, wenn Sie bald eine Beitragserhöhung erwarten oder bereits erhalten haben. Jüngere Versicherte profitieren häufig von der Verjüngung durch einen Wechsel zu einem offenen Tarif, während ältere Versicherte prüfen sollten, ob die Leistungsunterschiede die Beitragsersparnis rechtfertigen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Konstellation und zeigt auf, ob und in welchem Fall sich ein Wechsel für Sie finanziell und leistungsmäßig lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert