ARAG 209, 220, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 520 NW im Überblick
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 520 NW richtet sich an Versicherte, die Premium-Leistungen in der ambulanten und stationären Versorgung wünschen. Mit Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, unbegrenzten Privatarzt-Behandlungen im Einbettzimmer und einem jährlichen Selbstbehalt von 1.250 EUR positioniert sich dieser Tarif in der Neue-Welt-Kategorie als solide Absicherung für höherwertige medizinische Versorgung. Die Zahnarztversorgung umfasst Zahnbehandlung zu 100 Prozent sowie Zahnersatz zu 60 Prozent.
Der Status als geschlossener Tarif bedeutet, dass die Risikogemeinschaft nicht mehr durch Neukunden wächst, sondern eher schrumpft. Dies führt tendenziell zu höheren Beitragsanpassungen in den kommenden Jahren. Für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers eröffnet sich jedoch eine interessante Perspektive: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu moderneren, offenen Alternativen bietet in vielen Fällen die Chance, Beiträge zu senken und gegebenenfalls gleichwertige oder bessere Leistungen zu sichern, während die angesparten Altersrückstellungen häufig übernommen werden können.
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Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




