ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 520 im Detail

Der offene Unisex-Tarif ARAG 209, 220, 520 der Neue-Welt-Generation kombiniert umfangreiche Leistungen mit flexiblem Versicherungsschutz. Die drei Modellnummern 209 (ambulant), 220 (stationär) und 520 (Zahnbehandlung) bilden ein kohärentes Tarifgerüst, das sowohl Neukunden als auch Bestandsversicherte beim Tarifwechsel anzieht. Mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und umfassender Zahnabdeckung spricht dieser Tarif Versicherte an, die Wert auf durchdachten Leistungsumfang legen.

Die Offenheit des Tarifs ist ein wesentlicher Pluspunkt: Anders als geschlossene Tarife profitiert dieser Versicherungsbestand von aktiver Kundenakquisition, ausgewogener Altersstruktur und damit tendenziell moderaterer Beitragsentwicklung. Gleichzeitig ermöglicht der §204 VVG den internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG für Bestandsversicherte, die niedrigere Prämien oder alternative Leistungskombinationen anstreben. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung bleibt häufig erspart.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Tarif stecken und ob für Ihre persönliche Situation ein Wechsel lohnt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre ARAG PKV-Tarif-Situation umfassend.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 209, 220, 520 ist nicht geschlossen - das heißt, die ARAG nimmt weiterhin Neukunden in diesen Tarif auf. Ein offener Versicherungsbestand profitiert von kontinuierlichem Zuwachs jüngerer Versicherter, weshalb die Altersstruktur stabiler bleibt. Dies führt typischerweise zu moderaterer Beitragsbelastung als bei geschlossenen Tarifen, deren Risikogemeinschaft schrumpft und überaltert.

Für Bestandsversicherte der ARAG bedeutet die Offenheit des Tarifs, dass sie sich nicht isoliert in einem schrumpfenden Kollektiv befinden. Zugleich erlaubt §204 VVG auch einen Wechsel in diesen oder einen anderen ARAG-Tarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über den Überblick, welche Tarifvarianten der ARAG für Ihre Situation optimal sind.

Tarifwechsel in der ARAG: So funktioniert §204 VVG

Im Rahmen von §204 VVG können Sie innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Ein Tarifwechsel kann attraktiv sein, wenn Sie die Prämien senken oder die Leistungen optimieren möchten. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden; ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Einzelfall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren aktuellen Vertrag und deckt versteckte Wechselmöglichkeiten auf. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung, die auf Ihre Gesundheit, Ihr Alter und Ihre Leistungsanforderungen zugeschnitten ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welcher Tarif zu Ihnen passt - Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 520 - Auswege nutzen

Auch offene Tarife wie dieser ARAG-Tarif sind nicht vor Beitragserhöhungen gefeit. Medizinische Kostensteigerungen, sinkende Kapitalerträge und regulatorische Anpassungen treiben die Prämien voran. Trotz stabiler Altersstruktur folgt dieser Tarif den Markttrends bei den Gesundheitsausgaben. Wer eine Erhöhung erhält, sollte prüfen, ob ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG zu besseren Konditionen führt.

Ein §204 VVG Tarifwechsel ist häufig ein praktikabler Weg, um Beiträge zu senken, ohne den Versicherer zu verlassen. Je nach Alter und Gesundheitszustand finden sich oft attraktive Alternativen mit vergleichbaren oder besseren Leistungen. Sehen Sie in unserem Beitragserhöhungs-Chart, wie dieser und andere ARAG-Tarife sich entwickelt haben. Wenn Sie wissen möchten, welcher ARAG-Tarif für eine Senkung Ihrer Prämie infrage kommt, nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse - Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 520

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung mit GOÄ-Sätzen über den Höchstsatz hinaus; Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr; Sehhilfen bis 300 Euro pro Jahr für Kontaktlinsen oder max. 105 Euro für Brillengestelle (Ersatz nach 24 Monaten); Laseroperationen bis 1.000 Euro einmalig pro Auge; Hilfsmittel zu 100% ohne Katalogbegrenzung; stationär private Unterbringung in Einbettzimmern mit Privatarzt; zahnärztlich Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 60%, Kieferorthopädie zu 60% (jährliche Summenbegrenzung ab dem 2. Jahr: 2.050 Euro).
Der Tarif ist offen. Das bedeutet, die ARAG nimmt weiterhin neue Kunden auf. Ein offener Versicherungsbestand profitiert von stabiler Altersstruktur und moderaterer Beitragsdynamik als geschlossene Tarife, deren Kollektiv schrumpft. Diese Stabilität macht den Tarif attraktiv für Neuversicherte und für Bestandskunden, die einen zukunftssicheren Tarif suchen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Dieser Selbstbehalt positioniert den Tarif im höheren Segment; er bietet dafür aber umfassendere Erstattungssätze (GOÄ über Höchstsatz, hohe Zahnersatz-Beteiligung). Für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen kann sich die Kombination aus höherem SB und besseren Erstattungssätzen trotzdem vorteilhaft auswirken.
Ja, §204 VVG ermöglicht einen internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG zu potenziell günstigeren Tarifen. Bei einem Wechsel können in vielen Fällen bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden; oft bleibt eine erneute Gesundheitsprüfung erspart. Welche Alternativen konkret verfügbar sind, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und den verfügbaren ARAG-Tarifen ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse vergleicht Ihre Optionen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie jung und gesund sind, könnte ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif mit entsprechend niedrigerem Selbstbehalt sinnvoll sein - der höhere SB von 1.250 Euro rechnet sich vor allem bei wenigen Arztbesuchen. Umgekehrt: Wer häufig medizinische Leistungen in Anspruch nimmt, profitiert von den besseren Erstattungssätzen dieses Tarifs trotz des hohen SB. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Leistungshistorie, Ihr Alter und Ihre Zukunftsprognose und empfiehlt Ihnen konkret, ob und zu welchem Tarif ein Wechsel wirtschaftlich lohnt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert