ARAG 209, 220, 520: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 520 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 209, 220, 520 der Neue-Welt-Generation kombiniert umfangreiche Leistungen mit flexiblem Versicherungsschutz. Die drei Modellnummern 209 (ambulant), 220 (stationär) und 520 (Zahnbehandlung) bilden ein kohärentes Tarifgerüst, das sowohl Neukunden als auch Bestandsversicherte beim Tarifwechsel anzieht. Mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung in Einbettzimmern, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und umfassender Zahnabdeckung spricht dieser Tarif Versicherte an, die Wert auf durchdachten Leistungsumfang legen.
Die Offenheit des Tarifs ist ein wesentlicher Pluspunkt: Anders als geschlossene Tarife profitiert dieser Versicherungsbestand von aktiver Kundenakquisition, ausgewogener Altersstruktur und damit tendenziell moderaterer Beitragsentwicklung. Gleichzeitig ermöglicht der §204 VVG den internen Tarifwechsel innerhalb der ARAG für Bestandsversicherte, die niedrigere Prämien oder alternative Leistungskombinationen anstreben. In vielen Fällen können Altersrückstellungen mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung bleibt häufig erspart.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungspotenziale im Tarif stecken und ob für Ihre persönliche Situation ein Wechsel lohnt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre ARAG PKV-Tarif-Situation umfassend.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




