ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 528 AW verbindet Merkmale der alten Welt mit Premium-Leistungen auf dem aktuellen Niveau. Mit einer GOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmerversicherung und Privatarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif als vollständig ausgestatteter Schutz für stationäre und ambulante Versorgung. Ein Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr zielt auf versicherte Personen mit stabilen Einkommensstrukturen. Die Zahnversicherung erstattet Behandlung und Ersatz mit 70%, wodurch ein deutlicher Versicherungsschutz im Dentalbereich gegeben ist.

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 209, 220, 528 AW nicht für externe Neukunden verfügbar, doch Bestandsversicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung; diese Dynamik ist typisch für ältere, geschlossene Tarife. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren Produkt mit stabilerer Altersstruktur kann hier Abhilfe bringen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie den ARAG PKV-Tarif optimal nutzen und von verfügbaren Wechseloptionen profitieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 209, 220, 528 AW ein geschlossener Tarif ist

Der ARAG 209, 220, 528 AW nimmt seit längerer Zeit keine Neuversicherten von außerhalb des ARAG-Bestandes an. Diese Schließung ist typisch für etablierte, ältere Tarife und entstand, um die bestehende Risikogemeinschaft vor zu großen Veränderungen zu schützen. Dadurch jedoch schrumpft das Kollektiv, und die Beitragssätze steigen überproportional, da sich die Kostenlast auf weniger Schultern verteilt. Dennoch profitieren Bestandsversicherte der ARAG von einer wichtigen Rechtsmöglichkeit: dem internen Tarifwechsel nach §204 VVG, der es ihnen erlaubt, in andere Tarife desselben Versicherers zu wechseln.

Geschlossene Tarife dieser Qualitätsausstattung sind im Markt selten geworden und werden von der ARAG nicht mehr aktiv vermarktet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat einen vollständigen Überblick über geschlossene Tarife wie diesen und kann Ihnen zeigen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder moderneren Produkt sinnvoll ist und gleichzeitig Ihre bestehenden Leistungen erhalten bleiben.

Tarifwechsel im ARAG 209, 220, 528 AW nach §204 VVG

Ein interner Tarifwechsel bei der ARAG ist Ihr Recht als Bestandsversicherter. Bei einem Wechsel spielen Gesundheitsfragen und Altersrückstellungen eine wesentliche Rolle. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen werden, in einigen Fällen entfallen Gesundheitsfragen oder werden in abgespeckter Form gestellt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt durch den Wechsel und zeigt Ihnen konkrete Alternativen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine maßgeschneiderte Wechselempfehlung. Jetzt anmelden und entdecken Sie, welche Optionen für Sie offenstehen.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 528 AW: Ihre Auswege

Der ARAG 209, 220, 528 AW steht vor der klassischen Herausforderung älterer, geschlossener Tarife: Mit schrumpfender Versichertenzahl und demografischer Alterung des Bestandes werden die medizinischen Kosten auf weniger Schultern verteilt. Dies führt zu Beitragserhöhungen, die über dem Marktdurchschnitt liegen können. Gleichzeitig ist eine modernere Altersstruktur in offeneren Tarifen ein stabilisierender Faktor.

Der §204 VVG-Tarifwechsel bietet hier einen praktischen Ausweg: Häufig sind Wechsel zu Tarifen mit besserer oder gleichwertiger Leistungsausstattung bei geringeren Beiträgen möglich. Auf der Beitragserhöhungs-Chart sehen Sie, wie sich die Prämien des Versicherers entwickelt haben. Eine persönliche Analyse durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen maßgeschneidert, welche Wechsel für Ihre Situation passen. Jetzt anmelden und finden Sie Ihren Optimaltarif.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 528 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen über GOÄ-Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und Sehhilfen bis 105 EUR für Gestell plus volle Gläser-Erstattung. Stationär garantiert er Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, auch stationäre Psychotherapie ist enthalten. Die Zahnversicherung erstattet Behandlung, Ersatz und Kieferorthopädie jeweils mit 70%, mit jährlichen Summenbegrenzungen von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Vorsorgeleistungen wie Impfungen und Vorsorgeuntersuchungen sind ebenfalls enthalten.
Der Tarif ist geschlossen und akzeptiert keine neuen Versicherten von außerhalb des ARAG-Bestandes. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und Beiträge überproportional ansteigen. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich dadurch häufig die Chance eines internen Tarifwechsels zu moderneren, offeneren Produkten, die eine stabilere Altersstruktur und moderatere Beitragsentwicklungen bieten.
Der jährliche Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dies ist ein gehobener Selbstbehalt, der sich eher an Versicherte mit stabilen Einkommensstrukturen richtet. Er platziert diesen Tarif im Premium-Segment und ermöglicht dadurch tiefere Beitragssätze.
Ja. Als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif. In vielen Fällen können Sie dabei zu niedrigeren Beiträgen wechseln und gleichzeitig Altersrückstellungen mitnehmen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom konkreten Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Besonders bei diesem geschlossenen, älteren Tarif lohnt sich eine Wechselprüfung häufig. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 EUR und die zu erwartenden Beitragserhöhungen durch die schrumpfende Risikogemeinschaft sprechen für eine Optimierung. Wenn Sie jünger sind oder eine verbesserte Altersstruktur in Ihrem neuen Tarif wünschen, sind Wechsel zu moderneren ARAG-Produkten oft attraktiv. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre persönliche Situation und zeigt, welche Wechsel zu stabilen Beitragsentwicklungen und besserer Planbarkeit führen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert