ARAG 209, 220, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 528 AW verbindet Merkmale der alten Welt mit Premium-Leistungen auf dem aktuellen Niveau. Mit einer GOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, Einbettzimmerversicherung und Privatarztbehandlung positioniert sich dieser Tarif als vollständig ausgestatteter Schutz für stationäre und ambulante Versorgung. Ein Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr zielt auf versicherte Personen mit stabilen Einkommensstrukturen. Die Zahnversicherung erstattet Behandlung und Ersatz mit 70%, wodurch ein deutlicher Versicherungsschutz im Dentalbereich gegeben ist.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 209, 220, 528 AW nicht für externe Neukunden verfügbar, doch Bestandsversicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln oder ihn optimieren. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer Verschärfung der Beitragsentwicklung; diese Dynamik ist typisch für ältere, geschlossene Tarife. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren Produkt mit stabilerer Altersstruktur kann hier Abhilfe bringen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter der Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, wie Sie den ARAG PKV-Tarif optimal nutzen und von verfügbaren Wechseloptionen profitieren.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




