ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 528 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert sich als prämierter Tarif der neuen Welt mit erweiterten Leistungsgarantien. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 70% Zahnersatzerstattung ohne jährliche Obergrenze bei Implantaten und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif umfassende Leistungen auch bei komplexeren medizinischen Fällen. Ein Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist die Gegenleistung für diese Leistungsseite.

Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv und die Beitragsdynamik wird durch demografische Alterung belastet. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei erhaltenen oder sogar verbesserten Leistungen führen, ohne dass bereits aufgebaute Altersrückstellungen verloren gehen. Eine Neugesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Wechselziel ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für ARAG-Versicherte bedeutet

Der ARAG 209, 220, 528 NW ist ein geschlossener Bestandstarif und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Das Versichertenkollektiv bleibt auf bereits Versicherte begrenzt und altert demografisch nach. Dies führt tendenziell zu überproportionalen Beitragserhöhungen, da die Kosten auf eine schrumpfende und älter werdende Gruppe verteilt werden. Trotz der Tarifschließung können bestehende ARAG-Versicherte im Rahmen eines §204 VVG Wechsels innerhalb der gleichen Versicherung zu anderen Tarifen wechseln und von diesen Optimierungsmöglichkeiten profitieren.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und erscheinen selten in öffentlichen Tarifvergleichen. Doch unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen detaillierten Überblick auch über solche Nischentarife und kann konkrete Empfehlungen geben, falls ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. In vielen Fällen lassen sich Altersrückstellungen vollständig mitnehmen und gleichwertige oder bessere Leistungen sichern.

Tarifwechsel im ARAG 209, 220, 528 NW: Ihre Rechte

Das deutsche Versicherungsrecht ermöglicht Ihnen mit §204 VVG den Wechsel in einen anderen Tarif desselben Versicherers (hier: ARAG). Dies ist völlig unabhängig davon, dass der 209, 220, 528 NW heute geschlossen ist. Der Wechsel bedeutet nicht, dass Sie zu einem anderen Versicherer wechseln, sondern dass Sie innerhalb der ARAG ein optimiertes Tarifangebot nutzen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang vorhandene Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechselopportunitäten und prüft, welche Tarifziele realistisch erreichbar sind. Lassen Sie sich beraten: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen ARAG 209, 220, 528 NW

Geschlossene Tarife wie der ARAG 209, 220, 528 NW sind gegenüber Beitragserhöhungen besonders anfällig. Die schrumpfende und alternde Versichertengruppe führt zu steigenden Pro-Kopf-Kosten, verschärft durch medizinische Kostentreiber und sinkende Kapitalerträge aus den Altersrückstellungen. Der tarifliche Selbstbehalt von 1.250 Euro puffert zwar kleinere Positionen ab, kann aber bei mehreren Versicherungsfällen pro Jahr oder bei teuren Zahnersatz-Maßnahmen schnell ausgeschöpft sein und bietet keinen Schutz vor Beitragserhöhungen des Versicherers.

Ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif derselben ARAG kann die Beitragsentwicklung stabilisieren, da eine aktivere Kundengruppe und bessere Kapitalanlagerenditen den Beitragsanstieg bremsen. Unseren Überblick der Beitragstrends bei ARAG zeigt die Beitragserhöhungs-Chart, die belegt, wie unterschiedlich sich verschiedene ARAG-Tarife entwickelt haben. Ob Sie persönlich von einem gezielten Tarifwechsel profitieren, klärt unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse im Einzelfall: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 528 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlungen und Medikamente über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ohne Deckelung. Stationär zahlt ARAG Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, ebenfalls mit GOÄ-Leistungen über Höchstsatz. Zahnersatz wird zu 70% erstattet (Kronen, Implantate, Brücken), Zahnbehandlung ebenfalls zu 70%, Kieferorthopädie zu 70%, mit Jahresobergrenzen von 1.025 Euro im 1. und 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr. Dazu kommen 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, volle Kostenerstattung für Sehhilfen-Gestelle und Gläser, 100% Hilfsmittelerstattung aus offenem Katalog und Naturheilverfahren bis zum Schulmedizin-Vergleichsbetrag.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt seit seiner Schließung keine neuen, von außen kommenden Kunden mehr auf. Das bedeutet, dass das Versichertenkollektiv stabil ist (niemand Neues kommt hinzu) und naturgemäß älter wird. Diese Situation führt typischerweise zu höheren Beitragsdynamiken, da die Kosten auf eine kleinere, ältere Gruppe verteilt werden. Aber: Aktuelle ARAG-Versicherte können trotzdem über §204 VVG intern zu anderen Tarifen wechseln und von günstigeren Optionen profitieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante Behandlung, stationäre Behandlung, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Psychotherapie. Das ist ein hoher Selbstbehalt und positioniert diesen Tarif im Premium-Segment: Sie zahlen jährlich die ersten 1.250 Euro selbst, danach übernimmt ARAG. Vorsorgeleistungen und Impfungen sind mitversichert, die Selbstbeteiligung gilt aber auch dort.
Ja, Sie können nach §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln, der ggf. niedrigere Beiträge oder einen kleineren Selbstbehalt hat. Ob eine Neugesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Ihre bestehenden Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Ziel-Tarif ab und kann nur individuell geprüft werden. In vielen Fällen entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung und Altersrückstellungen werden übernommen, aber das ist nicht garantiert. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem persönlichen Alter, Gesundheitszustand und Ihrem bisherigen Leistungsverbrauch ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 Euro und die geschlossene Tarifstruktur führen zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was vielen Versicherten einen Wechsel nahelegt. Falls Sie regelmäßige Zahnbehandlungen oder Psychotherapie nutzen, können Sie im neuen Tarif niedrigere Selbstbehalte und bessere Kostendeckung finden. Auch wenn Sie jung und gesund sind, profitieren Sie von offenen oder jüngeren ARAG-Tarifen mit besserer Kollektiv-Dynamik. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren konkreten Fall und empfiehlt die für Sie beste Lösung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert