ARAG 209, 220, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 528 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert sich als prämierter Tarif der neuen Welt mit erweiterten Leistungsgarantien. Mit einer GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, 70% Zahnersatzerstattung ohne jährliche Obergrenze bei Implantaten und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif umfassende Leistungen auch bei komplexeren medizinischen Fällen. Ein Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist die Gegenleistung für diese Leistungsseite.
Da der Tarif geschlossen ist, schrumpft das Versichertenkollektiv und die Beitragsdynamik wird durch demografische Alterung belastet. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei erhaltenen oder sogar verbesserten Leistungen führen, ohne dass bereits aufgebaute Altersrückstellungen verloren gehen. Eine Neugesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich, doch die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Wechselziel ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob für Ihren ARAG PKV-Tarif ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist und welche Alternativen verfügbar sind.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




