ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528

Offener Unisex-Tarif der ARAG mit deutlich überlegener Erstattungsposition: Die Module 209 (ambulant), 220 (stationär) und 528 (Zahnersatz) versichern GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung, und Zahnersatz zu 70 Prozent. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist das charakteristische Merkmal dieses qualitativ hochstehenden Tarifs der neuen Welt.

Als offener Tarif profitiert dieser ARAG-Tarif von aktiver Neukundenakquisition, was tendenziell zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur und moderateren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Kollektiven. Viele Versicherte der ARAG nutzen die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um innerhalb der ARAG zwischen verfügbaren Alternativen zu optimieren. Häufig können dabei Altersrückstellungen zu wesentlichen Teilen übernommen werden und in vielen Fällen entstehen keine neuen Gesundheitsfragen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt oder ob eine Optimierung sinnvoll sein könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 209, 220, 528 versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status für den ARAG 209, 220, 528?

Der ARAG 209, 220, 528 ist ein offener Tarif und kann daher weiterhin von Neukunden abgeschlossen werden. Das unterscheidet ihn grundlegend von geschlossenen Bestandstarifen: Die Risikogemeinschaft wächst aktiv und erhält kontinuierlich jüngere Versicherte, was die Altersstruktur und damit die Prämienentwicklung stabilisiert. Für bestehende ARAG-Versicherte bedeutet das insbesondere, dass sie auch ohne Neukunden-Status von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif profitieren können.

Als offener Tarif wird der 209, 220, 528 von der ARAG aktiv verwaltet und am Markt kommuniziert. Das spiegelt sich auch in einer konstanten Verfügbarkeit und einer insgesamt stabiler kalkulierten Prämienstruktur wider. Sollten Sie sich als bestehender ARAG-Versicherter in einem älteren, geschlossenen oder höher belasteten Tarif befinden, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm die Wechselmöglichkeiten in diesen offenen Tarif für Ihre Situation prüfen.

Tarifoptimierung durch internen Wechsel: Ihre Chancen im ARAG 209, 220, 528

Der Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG eröffnet bestehenden Versicherten die Möglichkeit, in den 209, 220, 528 zu wechseln, ohne den Versicherer zu verlassen. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom individuellen Fall ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie, welche Chancen ein Wechsel in den ARAG 209, 220, 528 konkret bietet. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie Klarheit über Leistungsveränderungen und realistisches Sparpotenzial. Jetzt anmelden und lassen Sie sich Ihre persönlichen Wechselmöglichkeiten aufzeigen.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 528: Was ist zu tun?

Selbst bei offenen Tarifen können Beitragserhöhungen durch steigende Behandlungskosten und allgemeine medizinische Preisentwicklungen vorkommen. Der ARAG 209, 220, 528 mit seiner umfassenden Leistungsposition - GOÄ über Höchstsätze, Einbettzimmer, hohe Zahnersatzquote - ist attraktiv, aber auch kostenintensiv in der Struktur. Eine Beitragserhöhung gibt vielen Versicherten Anlass zu prüfen, ob ein Wechsel in einen günstigeren ARAG-Tarif Einsparungen bringt, ohne akzeptable Leistungen zu opfern.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist häufig der wirtschaftlichere Weg als ein Versichererwechsel. Oft können Sie in moderater bewertete ARAG-Tarife ausweichen und dabei von den bereits aufgebauten Altersrückstellungen profitieren. Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick über die Beitragshistorie Ihres aktuellen Tarifes: Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Kostentrajektorie transparent. Danach hilft Ihnen unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse weiter, um konkrete Alternativen innerhalb der ARAG zu bewerten und die beste Entscheidung zu treffen. Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Handlungsempfehlung für Ihre Situation.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 528

Der Tarif deckt ambulante GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus ab, Zahnbehandlung und Zahnersatz zu 70 Prozent (mit Jahresobergrenzen von 1.025 Euro im 1. und 2.050 Euro im 2. Versicherungsjahr), stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, Kieferorthopädie zu 70 Prozent, bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 300 Euro für Kontaktlinsen oder 105 Euro für Brillengestelle pro Ersatz, und einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung (ab 1.000 Euro mit vorheriger Zusage).
Der ARAG 209, 220, 528 ist ein offener Tarif und kann daher noch von Neukunden abgeschlossen werden. Das bedeutet, die Risikogemeinschaft wächst aktiv und weist eine stabilere Altersstruktur auf als geschlossene Tarife. Bestehende ARAG-Versicherte können zudem über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln, ohne sich umzumelden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und Zahnleistungen gleichermaßen. Dies ist ein moderater bis gehobener Selbstbehalt und positioniert den Tarif im Premium-Segment; dafür erhalten Sie umfassendere Leistungen wie GOÄ über Höchstsätzen und hohe Zahnersatzquoten.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG in einen günstigeren ARAG-Tarif wechseln. Altersrückstellungen können in vielen Fällen zu wesentlichen Teilen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen genau berücksichtigt werden, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Rahmen einer persönlichen Beratung festgestellt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt alle Details.
Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt davon ab, wie wichtig Ihnen die Premium-Leistungen des 209, 220, 528 (GOÄ über Höchstsätze, Einbettzimmer, 70% Zahnersatz) sind und wie stark eine Beitragserhöhung drückt. Für Versicherte, die alle diese Leistungen ausschöpfen oder planen auszuschöpfen, ist dieser Tarif oft wirtschaftlich. Für andere kann ein moderater bewerteter ARAG-Tarif trotz geringerer Leistungen die bessere Wahl sein. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet in der persönlichen Tarifanalyse, welcher Weg für Ihre Gesundheitssituation und Ihr Budget optimal passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert