ARAG 209, 220, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 528
Offener Unisex-Tarif der ARAG mit deutlich überlegener Erstattungsposition: Die Module 209 (ambulant), 220 (stationär) und 528 (Zahnersatz) versichern GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung, und Zahnersatz zu 70 Prozent. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist das charakteristische Merkmal dieses qualitativ hochstehenden Tarifs der neuen Welt.
Als offener Tarif profitiert dieser ARAG-Tarif von aktiver Neukundenakquisition, was tendenziell zu einer ausgeglicheneren Altersstruktur und moderateren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Kollektiven. Viele Versicherte der ARAG nutzen die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um innerhalb der ARAG zwischen verfügbaren Alternativen zu optimieren. Häufig können dabei Altersrückstellungen zu wesentlichen Teilen übernommen werden und in vielen Fällen entstehen keine neuen Gesundheitsfragen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob der ARAG PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt oder ob eine Optimierung sinnvoll sein könnte.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




