ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 529 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 529 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen mit Premium-Ausstattung. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich, erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung (80% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung) und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr positioniert sich dieser Alte-Welt-Tarif als Vollschutz für Versicherte, die auf umfangreiche Leistungen Wert legen. Das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung sowie GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen unterstreichen den Premium-Charakter.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden mehr auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu spürbareren Beitragserhöhungen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel zu einem besseren Tarif gleich gute oder verbesserte Leistungen bei geringerem Beitrag realisieren; häufig bleibt auch ein Großteil der Altersrückstellungen erhalten. Welcher Tarifwechsel im Einzelfall ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, muss durch unseren PKV-Experten geprüft werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 209, 220, 529 AW ein geschlossener Tarif ist

Der ARAG 209, 220, 529 AW steht nicht mehr für Neuabschlüsse zur Verfügung. Das bedeutet: Die ARAG akzeptiert keine externen Neukunden für diesen Tarif. Allerdings ist es für bestehende Versicherte des gleichen Versicherers möglich, durch einen internen Tarifwechsel im Rahmen des §204 VVG in solche älteren Tarife zu wechseln. Dies ist ein großer Vorteil gegenüber anderen Versicherern, bei denen geschlossene Tarife vollständig unerreichbar sind. Durch die sinkende Zahl der Versicherten wird die Risikogemeinschaft kleiner, was zu stärkeren Beitragserhöhungen führt.

Geschlossene Tarife werden von Versicherern oftmals nicht mehr aktiv in ihrem Maklerportal kommuniziert oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche nicht mehr beworbenen Tarife und kann gezielt prüfen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel in oder aus diesem Tarif für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Tarifwechsel im ARAG 209, 220, 529 AW: Ihre Chancen

Der Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif erfolgt als interner Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Dabei werden häufig die bestehenden Altersrückstellungen in den neuen Tarif mitgenommen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies trifft jedoch nicht auf alle Tarifkombinationen zu. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Anleitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen für Sie im ARAG-Portfolio verfügbar sind und wie sich Leistungen und Beiträge vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete nächste Schritte: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 529 AW: Lösungsansätze

Der ARAG 209, 220, 529 AW ist ein Tarif der Alten Welt mit hochwertiger, am höchstmöglichen Leistungsniveau ausgestalteter Versorgung. Da dieser Tarif geschlossen ist, wird die Risikogemeinschaft zunehmend älter und kleiner. Dies führt zu einer überproportionalen Beitragsentwicklung, da die Kostensteigerungen der medizinischen Versorgung auf immer weniger Schultern verteilt werden. Beitragserhöhungen in einem solchen Setting sind strukturell bedingt und deutlich stärker ausgeprägt als in offenen Tarifen mit vitalem Neukunden-Zufluss.

Ein interner Tarifwechsel zu einem offeneren oder neueren ARAG-Tarif kann eine Lösung sein. Je nach Wechselziel lassen sich Beitrag und Leistungen neu kalibrieren, häufig sogar ohne Gesundheitsprüfung. Prüfen Sie die Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite, um zu sehen, wie sich dieser Tarif entwickelt hat. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen konkret verfügbar sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 529 AW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Sehhilfen werden mit 105 Euro für das Gestell und vollständiger Erstattung für Gläser und Kontaktlinsen erstattet. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Einbettzimmer ebenfalls über Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung wird zu 100% übernommen, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie ebenfalls zu 80%. Allerdings gelten jährliche Summenbegrenzungen: 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro ab dem zweiten Jahr.
Der ARAG 209, 220, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Dies bedeutet, dass die ARAG keine neuen Kunden von außen mehr annimmt. Allerdings können Bestandsversicherte des gleichen Versicherers durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) weiterhin hineinwechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was zu überproportionalen Beitragserhöhungen führt.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein relativ hoher Selbstbehalt, der sowohl auf ambulante als auch stationäre und zahnmedizinische Leistungen angewendet wird. Auch Vorsorgeleistungen unterliegen diesem Selbstbehalt. Ein solcher Selbstbehalt ist für Versicherte geeignet, die seltener zum Arzt gehen oder höhere monatliche Beiträge vermeiden möchten.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie durch einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Häufig bleibt dabei ein Großteil der Altersrückstellungen erhalten, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängt dies vom konkreten Tarifziel ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ob ein Tarifwechsel lohnenswert ist, hängt stark von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren Leistungsansprüchen ab. Bei diesem geschlossenen Tarif mit steigender Beitragsentwicklung kann ein Wechsel besonders dann interessant sein, wenn Sie bereit sind, den hohen Selbstbehalt von 1.250 Euro zu reduzieren oder einzelne Leistungen anzupassen, um Beiträge zu sparen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret, welche ARAG-Tarife Ihren Bedarf erfüllen und wie hoch die Beitragseinsparungen ausfallen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert