ARAG 209, 220, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 529 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 529 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen mit Premium-Ausstattung. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich, erstklassiger zahnmedizinischer Versorgung (80% Zahnersatz, 100% Zahnbehandlung) und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr positioniert sich dieser Alte-Welt-Tarif als Vollschutz für Versicherte, die auf umfangreiche Leistungen Wert legen. Das Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung sowie GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen unterstreichen den Premium-Charakter.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden mehr auf, doch Bestandsversicherte des gleichen Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch zu spürbareren Beitragserhöhungen. In vielen Fällen lassen sich durch einen Tarifwechsel zu einem besseren Tarif gleich gute oder verbesserte Leistungen bei geringerem Beitrag realisieren; häufig bleibt auch ein Großteil der Altersrückstellungen erhalten. Welcher Tarifwechsel im Einzelfall ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich ist, muss durch unseren PKV-Experten geprüft werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen für Ihren ARAG PKV-Tarif auf.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




