ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 529 NW: Leistungen, Status und Wechselrechte

Die ARAG 209, 220, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.250 EUR. Der Tarif zeichnet sich durch die Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ aus, kombiniert mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 80 Prozent Zahnersatz. Die Neuwelt-Positionierung mit hohen Kostenübernahmen macht diesen Tarif für Versicherte attraktiv, deren Prämien durch die schrumpfende Risikogemeinschaft jedoch unter Druck geraten.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann häufig Prämien senken und Alternativen mit ähnlichen oder besseren Leistungen bieten. Geschlossene Tarife wie dieser schrumpfen mit jeder Versichertengeneration; gleichzeitig profitieren Bestandsversicherte davon, dass innerhalb des Versicherers Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Gesundheitsprüfungen und Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei einem Wechsel berücksichtigt, die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Fall ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, wie sich ein ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation optimieren lässt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum die ARAG 209, 220, 529 NW ein geschlossener Tarif ist

Der Tarif ist nicht mehr für externe Neukunden zugänglich; einzig Bestandsversicherte der ARAG können über einen internen Tarifwechsel (§204 VVG) in diesen oder ähnliche Tarife wechseln. Die Schließung bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und sich demografisch immer älter werdend zusammensetzt. Dies führt zu höheren Kostenentwicklungen, die sich in regelmäßigen Beitragsanpassungen niederschlagen. Für aktuelle Versicherte des Tarifs ist dies zunächst eine Kostenfalle.

Allerdings verfügt unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm über einen umfassenden Überblick auch über geschlossene und ältere Tarife wie diesen. Er kann prüfen, ob ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren Tarif innerhalb der ARAG, bei gleichwertigen Leistungen und unter Berücksichtigung der Altersrückstellungen, Ihr Prämienwachstum abbremst.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Ihre Chancen mit §204 VVG

Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln. In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung vermieden werden, doch dies hängt von Ihrem individuellen Tarifwechsel ab und muss einzelfallgeprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechselszenarien auf. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, welche Tarife der ARAG für Ihren Bedarf und Budget infrage kommen und welche Ersparnischancen realistisch sind. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 529 NW: Warum und was Sie tun können

Dieser geschlossene Neuwelt-Tarif ist einer Beitragserhöhung besonders ausgesetzt, weil die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR und kostspieligen Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Privatarzt, Einzelzimmer) tragen Sie zwar ein hohes individuelles Kostenrisiko, aber die Prämie steigt dennoch, weil die Risikogemeinschaft insgesamt kleiner und älter wird.

Der Ausweg liegt häufig in einem Tarifwechsel zu einem offeneren oder nachgeschlossenen Tarif innerhalb der ARAG, wo die Altersstruktur ausgewogener und die Beitragsdynamik moderater ist. In vielen Fällen behalten Sie Leistungen wie die Privatarztbehandlung oder Einzelzimmer, zahlen aber niedrigere Prämien. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Preisentwicklung Ihres Tarifs im Kontext anderer ARAG-Tarife zu sehen. Jetzt anmelden und lassen Sie sich von unserem PKV-Sachverständigen zeigen, welche Optimierungen für Sie realistisch sind.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 529 NW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 EUR für Gestelle mit vollständiger Glas- und Kontaktlinsenerstattung, ein offener Hilfsmittelkatalog (Bandagen, Einlagen, Prothesen zu 100%), stationär Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und Psychotherapie, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80%, bei jährlichen Summengrenzen (1.025 EUR im 1. Jahr, 2.050 EUR im 2. Jahr).
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen, externen Kunden mehr auf. Für Bestandsversicherte der ARAG bedeutet dies: Die Versichertengemeinschaft schrumpft und altert kontinuierlich, was Beitragserhöhungen wahrscheinlicher macht. Allerdings können Sie als Bestandsversicherter durch einen internen Tarifwechsel zu offeneren oder jüngeren Tarifen ausweichen und oft von besserer Beitragsdynamik profitieren.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein hohes Eigenrisiko; es gilt ambulant, stationär und für zahnärztliche Leistungen. Sie tragen damit jedes Jahr selbst bis zu 1.250 EUR, bevor die Versicherung Leistungen erstattet. Dies positioniert den Tarif im Premium-Segment mit starken Leistungen, aber auch starker Eigenverantwortung beim Kostenrisiko.
Ja, Sie haben das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG. In den meisten Fällen können Altersrückstellungen übernommen und eine erneute Gesundheitsprüfung vermieden werden, dies hängt aber vom individuellen Wechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale auf. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Für viele Versicherte ja, besonders wenn Sie die Beitragserhöhungen des geschlossenen Tarifs satt haben. Ein Wechsel lohnt sich, wenn Sie ein ähnliches oder besseres Leistungsniveau mit geringeren Prämien finden. Das hängt ab von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und dem konkreten Zieltarif. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Optionen persönlich und zeigt Ihnen, ob ein Wechsel zu einem niedrigeren SB oder mit besserer Beitragsdynamik für Sie sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert