ARAG 209, 220, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 529 NW: Leistungen, Status und Wechselrechte
Die ARAG 209, 220, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit einem jährlichen Selbstbehalt von 1.250 EUR. Der Tarif zeichnet sich durch die Erstattung über den Höchstsätzen der GOÄ aus, kombiniert mit Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 80 Prozent Zahnersatz. Die Neuwelt-Positionierung mit hohen Kostenübernahmen macht diesen Tarif für Versicherte attraktiv, deren Prämien durch die schrumpfende Risikogemeinschaft jedoch unter Druck geraten.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann häufig Prämien senken und Alternativen mit ähnlichen oder besseren Leistungen bieten. Geschlossene Tarife wie dieser schrumpfen mit jeder Versichertengeneration; gleichzeitig profitieren Bestandsversicherte davon, dass innerhalb des Versicherers Optimierungsmöglichkeiten bestehen. Gesundheitsprüfungen und Altersrückstellungen werden in vielen Fällen bei einem Wechsel berücksichtigt, die genauen Bedingungen hängen vom individuellen Fall ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm klärt, wie sich ein ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation optimieren lässt.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




