ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 529 im Überblick

Der ARAG 209, 220, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der die Versicherung mit hochwertigen ambulanten und stationären Leistungen kombiniert. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich und GOÄ-Sätzen, die über die Höchstsätze hinausgehen, bietet dieser Tarif Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung beim Privatarzt. Stationär sind Einbettzimmer und Chefarztbehandlung enthalten, zahnmedizinisch werden Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80% erstattet.

Da dieser Tarif offen ist, wächst die Risikogemeinschaft kontinuierlich mit Neukunden, was die Beitragsentwicklung in der Regel eher stabilisiert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif kann dennoch sinnvoll sein: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel Altersrückstellungen mitnehmen und Prämien senken, ohne dass Versicherte auf zentrale Leistungen verzichten müssen. Die Gesundheitsprüfung fällt häufig milder aus als bei der Erstversicherung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysiert Ihre Situation individuell: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Sie rentabel ist, und zeigt konkrete Sparpotenziale auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status des ARAG 209, 220, 529?

Der ARAG 209, 220, 529 ist ein offener Tarif, das heißt: Der Versicherer nimmt aktiv Neukunden auf, die Altersstruktur bleibt ausgeglichen, und die Risikogemeinschaft wächst kontinuierlich. Das stabilisiert in der Regel die Beitragsentwicklung und reduziert das Risiko von deutlich überdurchschnittlichen Prämienerhöhungen. Für bestehende Versicherte bedeutet der offene Status, dass sie langfristig von einer soliden kollektiven Basis profitieren.

Trotz dieser Stabilität können Versicherte dieses Tarifs von einer §204 VVG Optimierung profitieren. Häufig existieren innerhalb des ARAG-Portfolios andere Tarife mit günstigeren Beiträgen bei ähnlichen Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Wechselmöglichkeiten und kann präzise einschätzen, welche Alternativen für Ihre individuelle Situation passen.

Tarifwechsel im ARAG 209, 220, 529: Ihre Möglichkeiten

Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG mittels §204 VVG in einen anderen Tarif zu wechseln. Dabei können Sie in vielen Fällen Ihre bestehenden Altersrückstellungen mitnehmen. Gesundheitsfragen werden oft nicht erneut gestellt, dies hängt jedoch vom konkreten Zielwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm untersucht Ihren aktuellen ARAG-Tarif und identifiziert Alternativen mit besseren Konditionen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechselempfehlungen und einen klaren Überblick über mögliche Einsparungen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, ob und wie Sie wechseln können: Jetzt anmelden

Beitragserhöhungen beim ARAG 209, 220, 529 meistern

Selbst bei einem offenen Tarif können Beitragserhöhungen auftreten, wenn medizinische Kostensteigerungen deutlich höher ausfallen als prognostiziert oder wenn die Zinserträge der Rückstellungen hinter Erwartungen zurückbleiben. Der ARAG 209, 220, 529 mit seinem hochwertigen Leistungsumfang (GOÄ über Höchstsatz, umfangreiche Zahnersatzabdeckung, offener Hilfsmittelkatalog) ist dabei potenziellen Kostentrends ausgesetzt wie jeder Tarif.

Deshalb lohnt sich in dieser Situation ein Blick auf Tarifwechsel-Alternativen bei der gleichen ARAG. Häufig sind günstigere Tarife mit vergleichbaren Leistungen verfügbar, oder Versicherte können durch einen gezielten Wechsel die Selbstbeteiligung senken oder den Leistungsumfang optimieren. Der Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie die ARAG-Tarife sich historisch entwickelt haben. Lassen Sie sich von unserem Experten eine individuelle Lösung erarbeiten: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete Sparpotenziale bei einem Tarifwechsel auf.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 529

Der Tarif kombiniert umfassende ambulante Leistungen mit stabiler Zahnversorgung. Ambulant: GOÄ-Sätze über Höchstsätzen, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 300 EUR für Kontaktlinsen pro Jahr, offener Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung unter 1.000 EUR. Stationär: Einbettzimmer, Chefarztbehandlung, GOÄ über Höchstsätze. Zahn: Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 80%, Kieferorthopädie 80%, jährliche Obergrenze 1.025 EUR im 1. Jahr, 2.050 EUR im 2. Jahr.
Der ARAG 209, 220, 529 ist ein offener Tarif. Das bedeutet: Der Versicherer nimmt aktiv Neukunden auf, die Altersstruktur bleibt ausgeglichen, und die Risikogemeinschaft wächst kontinuierlich. Offene Tarife profitieren von dieser stabilen Struktur und zeigen in der Regel eine moderatere Beitragsentwicklung als geschlossene Tarife mit schrumpfenden Versichertenkollektiven. Für Bestandsversicherte signalisiert der offene Status langfristige Stabilität.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Dies ist ein moderater bis höherer Selbstbehalt und positioniert diesen Tarif im Premium-Segment. Die Höhe gilt ambulant, stationär und zahnmedizinisch. Ein solcher Selbstbehalt reduziert die monatliche Prämienlast, erfordert aber von Versicherten, dass sie kleinere medizinische Kosten selbst tragen.
Ja, Sie haben das Recht, innerhalb der ARAG mittels §204 VVG in einen anderen, eventuell günstigeren Tarif zu wechseln. In vielen Fällen werden Ihre Altersrückstellungen dabei übernommen, und Gesundheitsfragen können entfallen oder fallen milder aus. Allerdings hängt dies vom konkreten Zielwechsel ab. Eine verbindliche Klärung, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann nur unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft für Sie konkret, welche Alternativen rentabel sind.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie den hochwertigen Leistungsumfang (GOÄ über Höchstsatz, Einbettzimmer, 80% Zahnersatz) vollständig nutzen, kann ein Wechsel weniger sinnvoll sein. Sind Sie jedoch älter, hat sich Ihre Gesundheit verschlechtert, oder nutzen Sie einzelne Leistungen nicht, kann ein gezielter Wechsel zu einem sparsameren ARAG-Tarif mit passgerechtem Leistungsumfang erhebliche Prämienersparnisse bringen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre Nutzung und zeigt, ob und wie ein Wechsel für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert