ARAG 209, 220, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 529 im Überblick
Der ARAG 209, 220, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der die Versicherung mit hochwertigen ambulanten und stationären Leistungen kombiniert. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich und GOÄ-Sätzen, die über die Höchstsätze hinausgehen, bietet dieser Tarif Versicherten eine umfassende medizinische Versorgung beim Privatarzt. Stationär sind Einbettzimmer und Chefarztbehandlung enthalten, zahnmedizinisch werden Zahnbehandlungen zu 100% und Zahnersatz zu 80% erstattet.
Da dieser Tarif offen ist, wächst die Risikogemeinschaft kontinuierlich mit Neukunden, was die Beitragsentwicklung in der Regel eher stabilisiert. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif kann dennoch sinnvoll sein: In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel Altersrückstellungen mitnehmen und Prämien senken, ohne dass Versicherte auf zentrale Leistungen verzichten müssen. Die Gesundheitsprüfung fällt häufig milder aus als bei der Erstversicherung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse analysiert Ihre Situation individuell: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Sie rentabel ist, und zeigt konkrete Sparpotenziale auf.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




