ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 540 AW: Leistungen und Tarifwechsel

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 540 AW gehört zur alten Welt und zeichnet sich durch hochwertige Leistungen aus: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, Chefarztbehandlung in Einbettzimmern, volle Zahnbehandlung bei 60% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Jahr positioniert diesen Tarif im mittleren bis gehobenen Segment.

Geschlossene Tarife wie dieser erleben durch das schrumpfende Versichertenkollektiv tendenziell höhere Beitragsanstiege; allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG für bestehende Versicherte oft Spielraum, in modernere oder kostengünstigere Tarife zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahrt werden, was eine Beitragsersparnis ermöglicht.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG PKV-Tarif und kann Sie zu optimalen Alternativen beraten.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der ARAG: Was bedeutet das für Versicherte?

Der ARAG 209, 220, 540 AW ist nicht mehr für Neukunden zugänglich, aber bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in solche oder andere Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, da die Kosten auf weniger Versicherte verteilt werden. Gerade für lange Versicherte in geschlossenen Altentarifen sind regelmäßige Wechselprüfungen daher sinnvoll.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden von der ARAG oft nicht aktiv kommuniziert, was bedeutet, dass viele Versicherte ihre Optimierungschancen gar nicht kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Tarife und kann prüfen, welcher Wechsel zu Ihrer individuellen Situation passt und ob Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können.

Tarifoptimierung im ARAG 209, 220, 540 AW: Ihre Wechselrechte

Als bestehender Versicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb des gleichen Versicherers. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif, vergleicht verfügbare Alternativen und zeigt auf, wo Einsparungen oder Leistungsverbesserungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen Klarheit über Ihre nächsten Schritte. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 540 AW: Handlungsmöglichkeiten

Der ARAG 209, 220, 540 AW ist ein Tarif der alten Welt mit geschlossener Risikogemeinschaft. Die stagnierende oder sinkende Versichertenzahl, kombiniert mit steigenden medizinischen Kosten und sinkenden Kapitalerträgen, führt bei solchen Altentarifen zu Beitragserhöhungen, die oft deutlich über dem Durchschnitt liegen. Eine regelmäßige Überprüfung von Wechseloptionen ist daher empfehlenswert.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG kann in vielen Fällen Abhilfe schaffen. Neuere Tarife profitieren häufig von stabileren Altersstrukturen und moderaterer Beitragsentwicklung, oft mit gleichwertigen oder besseren Leistungen und geringeren Selbstbeteiligungen. Vergleichen Sie Ihre Situation mit verfügbaren Alternativen anhand des Beitragserhöhungs-Charts, um die Kostendynamik nachzuvollziehen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Lösungswege: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 540 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze ambulant und stationär, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Zahnbehandlung zu 100% und Zahnersatz zu 60%, Sehhilfen mit 105 Euro für das Gestell sowie volle Erstattung der Gläser, Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen und Impfungen ohne Beschränkung. Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Jahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet, dass die Versichertengruppe schrumpft, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende ARAG-Versicherte besteht jedoch die Möglichkeit, intern zu anderen Tarifen zu wechseln und so der Beitragsspirale zu entgehen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt über alle Leistungsbereiche hinweg. Dies positioniert den Tarif im mittleren bis gehobenen Segment; für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen kann ein Wechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt sinnvoll sein.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie von Ihrem Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG Gebrauch machen. In vielen Fällen lassen sich günstigere oder modernere Tarife mit besserer Beitragsentwicklung finden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger im Einzelfall beurteilen.
Ein Wechsel lohnt sich oft, besonders bei geschlossenen Altentarifen wie diesem. Ihre persönliche Situation bestimmt die Antwort: Alter, Gesundheitszustand, Häufigkeit von Arztkontakten, gewünschter Selbstbehalt und verfügbare modernere Tarife spielen eine Rolle. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre konkrete Konstellation und gibt Ihnen eine zielgerichtete Empfehlung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert