ARAG 209, 220, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 540 AW: Leistungen und Tarifwechsel
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 220, 540 AW gehört zur alten Welt und zeichnet sich durch hochwertige Leistungen aus: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze, Chefarztbehandlung in Einbettzimmern, volle Zahnbehandlung bei 60% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Jahr positioniert diesen Tarif im mittleren bis gehobenen Segment.
Geschlossene Tarife wie dieser erleben durch das schrumpfende Versichertenkollektiv tendenziell höhere Beitragsanstiege; allerdings eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG für bestehende Versicherte oft Spielraum, in modernere oder kostengünstigere Tarife zu wechseln. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen und gleichwertige oder bessere Leistungen bewahrt werden, was eine Beitragsersparnis ermöglicht.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob ein Tarifwechsel für Ihre Situation passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren ARAG PKV-Tarif und kann Sie zu optimalen Alternativen beraten.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




