ARAG 209, 220, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 548 NW im Überblick
Der ARAG 209, 220, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der hochwertige Leistungen in allen Bereichen kombiniert. Mit einer Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erhalten Versicherte eine großzügige ambulante Versorgung. Die stationäre Behandlung umfasst Einbettzimmer und Privatarztbehandlung, während die Zahnersatzleistung von 70 Prozent bis zu einer jährlichen Höchstgrenze reicht. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat für dieses Leistungsniveau.
Als geschlossener Tarif ist der ARAG 209, 220, 548 NW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, jedoch können bestehende ARAG-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife der neuen Welt sehen sich typischerweise mit stabiler Altersstruktur konfrontiert, profitieren aber von moderater Beitragsentwicklung durch die Regulierung der neuen Welt. Eine Analyse bestehender Wechselmöglichkeiten kann häufig zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel aus dem ARAG 209, 220, 548 NW sinnvoll ist und welche Alternativen im gleichen Versicherer verfügbar sind.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




