ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 548 NW im Überblick

Der ARAG 209, 220, 548 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der hochwertige Leistungen in allen Bereichen kombiniert. Mit einer Erstattung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus erhalten Versicherte eine großzügige ambulante Versorgung. Die stationäre Behandlung umfasst Einbettzimmer und Privatarztbehandlung, während die Zahnersatzleistung von 70 Prozent bis zu einer jährlichen Höchstgrenze reicht. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat für dieses Leistungsniveau.

Als geschlossener Tarif ist der ARAG 209, 220, 548 NW für externe Neukunden nicht mehr zugänglich, jedoch können bestehende ARAG-Versicherte durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife der neuen Welt sehen sich typischerweise mit stabiler Altersstruktur konfrontiert, profitieren aber von moderater Beitragsentwicklung durch die Regulierung der neuen Welt. Eine Analyse bestehender Wechselmöglichkeiten kann häufig zu Einsparungen oder besseren Leistungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm beleuchtet, ob ein Wechsel aus dem ARAG 209, 220, 548 NW sinnvoll ist und welche Alternativen im gleichen Versicherer verfügbar sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif der ARAG: Was bedeutet das für Versicherte?

Der ARAG 209, 220, 548 NW ist nicht mehr für neue externe Kunden zu buchen, aber für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein Wechsel über §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife in der neuen Welt profitieren von einer stabilen Versichertengruppe ohne Neuzugänge von außen. Dies führt typischerweise zu gemäßigteren Beitragssteigerungen als bei schrumpfenden Alte-Welt-Tarifen. Allerdings bedeutet der Bestandskundenstatus, dass eine interne Optimierung in diesem oder anderen ARAG-Tarifen für Versicherte die einzige Wechselmöglichkeit darstellt.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich prominent gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über umfassende Kenntnisse solcher Tarife und kann beurteilen, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen möglich ist. Seine Expertise hilft insbesondere Versicherten mit Beitragserhöhungen, realistische Wechseloptionen im gleichen Versicherer zu identifizieren.

Wechseloptionen im Rahmen des §204 VVG

Als bestehender ARAG-Versicherter können Sie die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels prüfen. Der Wechsel bleibt innerhalb der ARAG und kann in vielen Fällen mit Übernahme der Altersrückstellungen erfolgen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und welche Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und zeigt auf, welche ARAG-Tarife zu besseren Konditionen oder Leistungen führen können. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Empfehlung: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 220, 548 NW

Obwohl der ARAG 209, 220, 548 NW als Neue-Welt-Tarif von der Regulierung profitiert, können Beitragserhöhungen durch medizinische Kostensteigerungen, Alterung des Bestands und sinkende Kapitalerträge entstehen. Ein geschlossenes Kollektiv ohne Neuzugänge kann langfristig zu höheren Prämien führen, da die verfügbare Versichertenbasis schrumpft. Die moderate Selbstbeteiligung von 1.250 Euro wirkt dieser Entwicklung entgegen, vermag sie aber nicht vollständig zu bremsen.

Ein interner Tarifwechsel zu einem anderen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen die Beitragsbelastung senken oder gleichwertige Leistungen zu besseren Konditionen bieten. Unser Beitragserhöhungs-Chart zeigt die Preisentwicklung bei der ARAG und hilft Ihnen, das Ausmaß der Erhöhung zu bewerten. Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zur gezielten Wechselprüfung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 548 NW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, inklusive 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit bis zu 105 Euro Gestellzuschuss und vollen Kosten für Gläser und Kontaktlinsen. Stationär sind Einbettzimmer mit Privatarztbehandlung und stationärer Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 70 Prozent erstattet, Zahnersatz ebenfalls zu 70 Prozent mit jährlichen Obergrenzen von 1.025 bis 9.225 Euro. Kieferorthopädie folgt ebenfalls der 70-Prozent-Quote. Hinzu kommen 100 Prozent Erstattung für Hilfsmittel und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der ARAG 209, 220, 548 NW ist ein geschlossener Tarif, was bedeutet, dass Neukunden von außerhalb der ARAG keinen Zugang haben. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt jedoch ein Wechsel über §204 VVG möglich. Geschlossene Tarife in der neuen Welt profitieren von stabilerer Altersstruktur und tendenziell gemäßigteren Beitragssteigerungen, da keine externen Neuzugänge die Risikogemeinschaft verändern.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dieser Wert ist für einen Tarif mit dieser Leistungsqualität moderat; er schränkt die Kostenübernahme für Routineuntersuchungen ein, während größere Behandlungen davon profitieren, dass der Selbstbehalt nur einmal im Jahr fällig wird.
Ja, ein Tarifwechsel ist innerhalb der ARAG über §204 VVG möglich. Ein Wechsel zu günstiger prämierten Tarifen kann in vielen Fällen erfolgen, oft ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit Übernahme von Altersrückstellungen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Eine Analyse zeigt konkret, welche Ziele erreichbar sind.
Ob ein Wechsel empfehlenswert ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und der Verfügbarkeit günstigerer Tarife innerhalb der ARAG ab. Der 1.250-Euro-Selbstbehalt und die 70-Prozent-Zahnersatz-Quote sind Standard in diesem Segment; Spielraum liegt oft in der Selbstbeteiligung oder bei ambulanten Leistungen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu besseren Konditionen oder Leistungen ohne Versichertengruppenwechsel umsetzbar ist und empfiehlt eine konkrete Alternative.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert