ARAG 209, 220, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 209, 220, 549 AW
Der ARAG 209, 220, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der hohe Leistungsstandards mit premiumhaften Sätzen kombiniert. Die Risikogemeinschaft umfasst etablierte Versicherte, während neue Kunden keinen Zugang haben. Die ambulante Behandlung wird über Höchstsätze der GOÄ erstattet, stationäre Leistungen finden in Einbettzimmern mit Privatarztbehandlung statt, und Zahnbehandlung wird vollständig (100%), Zahnersatz zu 80% erstattet. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 Euro pro Jahr.
Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben eine schrumpfende Versichertenbasis. Die demografische Alterung ohne Neuzugänge führt zu regelmäßigen Beitragserhöhungen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG zu einem günstigeren, ggf. jüngeren Tarif kann in vielen Fällen Prämien senken und Altersrückstellungen teilweise bewahren, häufig ohne vollständige erneute Gesundheitsprüfung.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif für Sie wirtschaftlich sinnvoll ist.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




