ARAG 209, 220, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 220, 549 NW
Geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt mit hochwertigen ambulanten und stationären Leistungen: Die ARAG deckt sowohl ambulante Behandlungen als auch Privatarztbehandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus ab und bietet 100% für Zahnbehandlung sowie 80% Zahnersatz. Mit 1.250 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr, Einbettzimmer bei Krankenhausaufenthalt und bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr ist dieser Tarif umfassend strukturiert.
Wer bereits im ARAG-System versichert ist, kann einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in Betracht ziehen, falls niedrigere Prämien oder bessere Konditionen im Fokus stehen. Der geschlossene Status dieses Tarifs hat zur Folge, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und Beitragsentwicklungen verschärft ausfallen können. Dennoch bleibt ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG häufig eine Möglichkeit, um die Belastung zu reduzieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen volle Klarheit: Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif für Ihre Situation passen.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




