ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 220, 549 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 209, 220, 549 ist ein moderner PKV-Tarif der neuen Welt, der sich durch umfangreiche Leistungen und ein großzügiges Kostenerstattungsniveau auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit hochwertigem Versicherungsschutz: GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 80-prozentige Zahnersatzerstattung ohne Begrenzung auf einzelne Leistungen, sondern gestaffelte jährliche Summengrenzen bis zu 9.225 Euro ab dem 9. Versicherungsjahr.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 209, 220, 549 von einer aktiv gepflegten Risikogemeinschaft, die durch Neukunden ausgeglichen wird und damit eher stabile Beitragsentwicklungen ermöglicht. Für bereits Versicherte der ARAG bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an, um gezielte Optimierungen zu prüfen. Häufig ist es möglich, bei einem Wechsel gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen zu erreichen, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob Ihr ARAG PKV-Tarif optimal zu Ihren Lebensverhältnissen passt oder Verbesserungspotenziale bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 209, 220, 549 als offenen Tarif besonders?

Der ARAG 209, 220, 549 steht als offener Unisex-Tarif aktiv für Neukunden zur Verfügung und profitiert von einer Risikogemeinschaft, die durch kontinuierliche Neuzugänge verjüngt wird. Diese Konstellation führt tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, da die Altersstruktur im Versichertenbestand nicht unaufhaltsam nach oben driftet. Besonders für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich die Möglichkeit eines §204-VVG-Tarifwechsels, um gezielt von besseren Leistungen zu profitieren.

Geschlossene Tarife verlieren durch den fehlenden Neuzugang an Stabilität und sehen sich einem stetigen Beitragsdruck durch Alterung ausgesetzt. Der offene Status des ARAG 209, 220, 549 bietet dagegen Bestandsversicherten die Flexibilität, diese Tarif-Architektur langfristig zu nutzen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann die Entwicklungen geschlossener und offener Tarife im Vergleich einschätzen und zeigt auf, welche Chancen die Offenheit dieses Tarifs für Ihre persönliche Situation bietet.

Tarifwechsel im ARAG 209, 220, 549 - wie funktioniert das?

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es Ihnen, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Dabei können in der Regel Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich. Allerdings: Ob eine Gesundheitsprüfung im konkreten Fall notwendig ist, welcher Umfang von Altersrückstellungen übernommen wird und welche Alternativtarife für Sie geeignet sind, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

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ARAG 209, 220, 549 und Beitragserhöhungen - was sind Ihre Optionen?

Selbst als offener Tarif mit stabiler Altersstruktur bleibt der ARAG 209, 220, 549 nicht gefeit vor Beitragssteigerungen, die durch medizinische Kostensteigerungen, erhöhte Leistungsinanspruchnahmen und sinkende Kapitalerträge entstehen. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro und erweiterten Leistungen wie GOÄ über Höchstsatz ist auch die Kostenquote dieses Tarifs höher, was tendenziell größere Anpassungsspielräume für Erhöhungen schafft.

Ein Blick in den Beitragserhöhungs-Chart zeigt, wie dieser Tarif in der Vergangenheit angepasst wurde. Häufig eröffnet ein Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder gezielt reduzierten Leistungen Spielraum für Einsparungen, ohne dass Sie auf das Wesentliche verzichten müssen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse identifiziert für Sie realistische Optionen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 220, 549

Der Tarif kombiniert mehrere Leistungsmerkmale: ambulante Behandlung wird über den GOÄ-Höchstsatz hinaus erstattet, Sehhilfen bis zu 1.000 Euro für Laseroperationen pro Auge, bis zu 300 Euro für Kontaktlinsen jährlich und bis zu 105 Euro für Brillengestelle, Psychotherapie bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr, Hilfsmittel zu 100 Prozent ab Vorabzusage über 1.000 Euro, stationäre Behandlung im Einbettzimmer mit Privatarzt, und zahnmedizinisch 100 Prozent Zahnbehandlung, 80 Prozent Zahnersatz mit gestaffelten Jahresgrenzen bis 9.225 Euro ab Jahr 9, plus Kieferorthopädie zu 80 Prozent.
Der ARAG 209, 220, 549 ist ein offener Tarif, der aktiv für Neukunden zugänglich ist. Dies bedeutet, dass die Risikogemeinschaft kontinuierlich durch junge Versicherte aufgefrischt wird, was tendenziell zu stabileren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Tarifen. Die offene Struktur ist langfristig vorteilhaft für Bestandsversicherte, da sie nicht dem schleichenden Druck einer überalternden Risikogemeinschaft ausgesetzt sind.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dies positioniert den Tarif im höheren Segment der SB-Staffeln und bedeutet, dass Sie pro Jahr für die ersten 1.250 Euro der erstattungsfähigen Kosten selbst aufkommen. Ab diesem Schwellenwert übernimmt die Versicherung die Leistungen nach Tarif.
Ja, als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie so Beitragssenkungen erreichen, häufig werden Altersrückstellungen übernommen, und oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Szenarien. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Ein Tarifwechsel hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Leistungsansprüchen ab. Der ARAG 209, 220, 549 mit seinem hohen Selbstbehalt und umfassenden Leistungen ist für Versicherte sinnvoll, die großen Wert auf Privatarztbehandlung und geringe Eigenanteile bei Zahnersatz legen, aber bereit sind, einen höheren Eigenanteil bei jeder Kostensituation zu tragen. Ob etwa ein Wechsel zu niedrigerem SB mit reduzierten Leistungen oder zu höherem SB mit Einsparungen besser passt, bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm in einer persönlichen Analyse.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert