ARAG 209, 220, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 220, 549 im Überblick
Der offene Unisex-Tarif ARAG 209, 220, 549 ist ein moderner PKV-Tarif der neuen Welt, der sich durch umfangreiche Leistungen und ein großzügiges Kostenerstattungsniveau auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich kombiniert dieser Tarif Kostenverantwortung mit hochwertigem Versicherungsschutz: GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, Einbettzimmer und 80-prozentige Zahnersatzerstattung ohne Begrenzung auf einzelne Leistungen, sondern gestaffelte jährliche Summengrenzen bis zu 9.225 Euro ab dem 9. Versicherungsjahr.
Als offener Tarif profitiert der ARAG 209, 220, 549 von einer aktiv gepflegten Risikogemeinschaft, die durch Neukunden ausgeglichen wird und damit eher stabile Beitragsentwicklungen ermöglicht. Für bereits Versicherte der ARAG bietet sich der interne Tarifwechsel nach §204 VVG an, um gezielte Optimierungen zu prüfen. Häufig ist es möglich, bei einem Wechsel gleichwertige oder sogar bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen zu erreichen, wobei Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob Ihr ARAG PKV-Tarif optimal zu Ihren Lebensverhältnissen passt oder Verbesserungspotenziale bestehen.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




