ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Tarifprofil: ARAG 209, 230, 520 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif 209, 230, 520 AW der ARAG richtet sich an Bestandsversicherte mit einem bereits etablierten Versicherungsschutz im Konzern. Mit GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich und einer Zahnersatz-Abdeckung von 60 Prozent kombiniert dieser Tarif der alten Welt solide ambulante und stationäre Leistungen. Die Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr und die großzügigen Sehhilfen-Regelungen runden das Leistungsspektrum ab.

Als geschlossener Tarif wächst das versicherte Kollektiv nicht mehr durch Neuzugänge, was typischerweise zu einer Schrumpfung der Risikogemeinschaft und einer erhöhten Prämienbelastung führt. Für Versicherte, die bereits in der ARAG versichert sind, eröffnet sich hier eine zentrale Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem möglicherweise günstigeren Tarif bleibt auch bei geschlossenen Tarifvarianten oft möglich und kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation im ARAG PKV-Tarif sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossene Tarife in der ARAG: Was bedeutet das für mich?

Der Tarif 209, 230, 520 AW ist nicht mehr für neue externe Kunden der ARAG zugänglich, bleibt aber für Bestandsversicherte des ARAG-Konzerns ein viables Angebot. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu einer älter werdenden Versichertengruppe, die medizinischen Kosten steigen dabei schneller an. Jedoch können Sie als aktueller ARAG-Versicherter im Rahmen eines §204 VVG-Tarifwechsels weiterhin in alternative Tarife des gleichen Versicherers wechseln.

Ältere geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert oder in öffentlichen Vergleichstabellen gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche etablierten Tarife und kann auf dieser Grundlage individuell zugeschnittene Optimierungsempfehlungen geben.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG 209, 230, 520 AW

Ein Wechsel zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers ist das Kernrecht der §204 VVG-Regelung. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen mitgenommen werden, häufig lässt sich auch eine erneute Gesundheitsprüfung vermeiden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser Sachverständiger analysiert die verfügbaren Alternativen und zeigt auf, welche Tarife zu Ihrem Profil und Ihren Sparzielen passen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine belastbare Grundlage für Ihre Entscheidung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 520 AW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status dieses Tarifs macht ihn anfällig für steigende Beiträge, denn die Versichertengruppe schrumpft kontinuierlich und altert, was die Kostenquote unter Druck setzt. Auch medizinische Kostensteigerungen wirken sich auf Prämien aus. Diese Dynamik ist typisch für ältere, nicht mehr für Neukunden offene Tarife, lässt sich aber durch einen gezielten Wechsel zu einem Tarif mit aktiverer Neukundenpolitik oft verringern.

Ein §204 VVG-Tarifwechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif der gleichen ARAG bietet häufig eine realistische Chance, die Beiträge zu senken und dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig zu bewahren. Schauen Sie sich dazu den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite an, um die langfristige Preisentwicklung dieses Tarifs einzuordnen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Jetzt anmelden Alternativen auf und hilft Ihnen, fundiert zu entscheiden.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 520 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, bis zu 50 psychotherapeutische Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR Gestellzuschuss und Vollerstattung für Gläser/Kontaktlinsen. Stationär wird Privatarztbehandlung in Mehrbettzimmern mit Regelleistungs-GOÄ und Belegarztbehandlung über Höchstsatz hinaus gewährt. Zahnbehandlung erstattet der Tarif zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60 Prozent, mit jährlichen Höchstgrenzen von 1.025 EUR (1. Jahr) und 2.050 EUR (ab 2. Jahr). Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine neuen Kunden von außen auf. Dies führt dazu, dass die Versichertengruppe schrumpft, die Altersstruktur ungünstiger wird und Beiträge tendenziell schneller ansteigen als bei offenen Tarifen. Für Sie als Bestandsversicherter ist der Tarif aber weiterhin relevant, denn Sie können gemäß §204 VVG innerhalb der ARAG zu anderen Tarifen wechseln.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Dies ist ein höherer Selbstbehalt, was bedeutet, dass Sie im ersten Versicherungsjahr bis zu dieser Summe selbst tragen, bevor die Versicherung erstattet. Dieser Wert positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist gemäß §204 VVG möglich. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen übernommen werden und Gesundheitsprüfungen entfallen. Ob ein Gesundheitsvorbehalt besteht und wie viel der Altersrückstellungen mitgenommen werden kann, muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse kann hier erste Anhaltspunkte geben. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Sparzielen ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 EUR macht diesen Tarif für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen weniger attraktiv; für Gesunde kann er wirtschaftlich sein. Die geschlossene Natur des Tarifs führt aber zu steigenden Beiträgen, sodass ein Wechsel zu einem offenen Tarif mit ähnlichen Leistungen oft lohnenswert ist. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann in einer persönlichen Analyse konkrete Alternativen aufzeigen und eine fundierte Empfehlung geben.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert