ARAG 209, 230, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Tarifprofil: ARAG 209, 230, 520 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif 209, 230, 520 AW der ARAG richtet sich an Bestandsversicherte mit einem bereits etablierten Versicherungsschutz im Konzern. Mit GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich und einer Zahnersatz-Abdeckung von 60 Prozent kombiniert dieser Tarif der alten Welt solide ambulante und stationäre Leistungen. Die Psychotherapie mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr und die großzügigen Sehhilfen-Regelungen runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif wächst das versicherte Kollektiv nicht mehr durch Neuzugänge, was typischerweise zu einer Schrumpfung der Risikogemeinschaft und einer erhöhten Prämienbelastung führt. Für Versicherte, die bereits in der ARAG versichert sind, eröffnet sich hier eine zentrale Chance: Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem möglicherweise günstigeren Tarif bleibt auch bei geschlossenen Tarifvarianten oft möglich und kann in vielen Fällen zu niedrigeren Beiträgen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, ob ein Wechsel für Ihre Situation im ARAG PKV-Tarif sinnvoll ist.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




