ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 528 AW im Detail

Der ARAG 209, 230, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit beachtlichen Leistungen: Die ambulante Behandlung erfolgt über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, die stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung und Belegarzt-Option (ebenfalls über die Höchstsätze) ist eingeschlossen, und die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie alle zu 70%. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.250 Euro und ein Mehrbettzimmer charakterisieren die Struktur. Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und großzügigen Sehhilfen-Leistungen (105 Euro für Gestell, volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen) rundet dieser Tarif das Leistungsportfolio ab.

Da für den ARAG 209, 230, 528 AW ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG möglich ist, können bestehende Versicherte heute die Chance nutzen, ihre Beitragsentwicklung zu optimieren. Geschlossene Tarife der alten Welt erleben häufig eine beschleunigte Beitragsdynamik, da die Versichertenkollektive schrumpfen und überaltern. Tendenziell können zeitig durchgeführte Wechsel in offene oder jüngere Tarife zur Stabilisierung der Prämienentwicklung beitragen und in vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung realisierbar sein, während die Altersrückstellungen übernommen werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse wird von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm durchgeführt und zeigt Ihnen konkrete Optionen für Ihren ARAG PKV-Tarif auf.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet die Schließung des ARAG 209, 230, 528 AW für Bestandsversicherte?

Der ARAG 209, 230, 528 AW nimmt keine Neukunden mehr auf; das Tarif-Kollektiv ist geschlossen. Für bestehende Versicherte der ARAG bedeutet dies, dass sie nicht isoliert betroffen sind, denn der §204 VVG gestattet einen Wechsel in einen anderen ARAG-Tarif ohne Wechsel des Versicherers. Viele geschlossene Tarife der alten Welt erleben eine schrumpfende Risikogemeinschaft, was mittelfristig zu höheren Beitragssätzen pro Person führt.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick der verfügbaren ARAG-Tarife und kann gezielt prüfen, welche geschlossenen oder offenen Alternativtarife zu Ihrer Lebenssituation passen. Die intensive Beratung deckt auch solche Tarife auf, die nicht mehr in der Öffentlichkeit prominent kommuniziert werden, aber strategisch für den Tarifwechsel hochinteressant sein können.

Tarifwechsel im ARAG 209, 230, 528 AW: Wie sieht die Praxis aus?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. In der Regel können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und in vielen Fällen ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings hängen die genauen Bedingungen vom konkret anvisierten Ziel-Tarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren ARAG-Tarif detailliert und zeigt auf, welche Wechselschritte für Sie sinnvoll sind. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen und erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden - völlig kostenfrei.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 528 AW: Handlungsspielraum nutzen

Geschlossene Tarife der alten Welt sind typischerweise stärker Beitragserhöhungen ausgesetzt als offene Tarife mit aktiver Neukunden-Akquisition. Der Grund liegt in dem schrumpfenden Versichertenkollektiv und der demografischen Überalterung des Bestands. Während medizinische Kostensteigerungen alle Tarife treffen, wirkt sich bei einem geschlossenen Tarif wie dem ARAG 209, 230, 528 AW die Überalterung verstärkt aus.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG kann hier gezielt Abhilfe schaffen. Offene oder jüngere ARAG-Tarife mit besserer Altersstruktur bieten oft niedrigere oder stabilere Beitragsentwicklungen. Die verfügbaren Wechseloptionen sowie ihre realistischen Einsparungspotenziale werden in unserem Beitragserhöhungs-Chart visualisiert, sodass Sie einen datengestützten Überblick erhalten. Nutzen Sie die Chance, Ihre Prämienentwicklung zu optimieren: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit Jetzt anmelden zeigt Ihnen konkrete nächste Schritte auf.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 528 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Sehhilfen werden mit 105 Euro für das Gestell erstattet, Gläser und Kontaktlinsen vollständig. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung und Belegarzt-Optionen über die Höchstsätze hinaus. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet, mit Jahreshöchstgrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 Euro jährlich.
Der ARAG 209, 230, 528 AW ist ein geschlossener Tarif. Er nimmt keine Neukunden mehr auf. Dies führt dazu, dass das Versichertenkollektiv mit den Jahren schrumpft und die verbleibenden Versicherten eine höhere durchschnittliche Quote der medizinischen Kosten tragen müssen. Das Resultat ist typischerweise eine beschleunigte Beitragsdynamik. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels, um die Beitragsentwicklung zu stabilisieren.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlungen, stationäre Versorgung und zahnmedizinische Leistungen. Mit einem Selbstbehalt dieser Höhe positioniert sich der Tarif im oberen Segment der Selbstbeteiligungen. Das bedeutet, dass Sie im Regelfall bis zu 1.250 Euro Eigenkosten pro Jahr selbst tragen, bevor die Versicherung zahlt.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG nach §204 VVG ist möglich. In den meisten Fällen können Ihre Altersrückstellungen übernommen werden, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Allerdings sind die genauen Bedingungen abhängig vom angestrebten Ziel-Tarif. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen realisierbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm einschätzen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt stark von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und Ihren persönlichen Leistungsanforderungen ab. Als geschlossener Tarif der alten Welt ist der ARAG 209, 230, 528 AW mittelfristig höheren Beitragssteigerungen ausgesetzt als offene Tarife mit stabilerer Altersstruktur. Wenn Sie bereit sind, den hohen Selbstbehalt von 1.250 Euro oder bestimmte Leistungen (etwa Mehrbettzimmer statt Einzelzimmer) zu akzeptieren, können alternative ARAG-Tarife deutlich günstiger ausfallen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre individuelle Situation und empfiehlt konkret, ob und in welchen Tarif ein Wechsel für Sie rentabel wäre.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert