ARAG 209, 230, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 230, 528 AW im Detail
Der ARAG 209, 230, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt mit beachtlichen Leistungen: Die ambulante Behandlung erfolgt über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, die stationäre Versorgung mit Privatarztbehandlung und Belegarzt-Option (ebenfalls über die Höchstsätze) ist eingeschlossen, und die Zahnversicherung erstattet Zahnbehandlung, Zahnersatz sowie Kieferorthopädie alle zu 70%. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.250 Euro und ein Mehrbettzimmer charakterisieren die Struktur. Mit 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und großzügigen Sehhilfen-Leistungen (105 Euro für Gestell, volle Erstattung von Gläsern und Kontaktlinsen) rundet dieser Tarif das Leistungsportfolio ab.
Da für den ARAG 209, 230, 528 AW ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG möglich ist, können bestehende Versicherte heute die Chance nutzen, ihre Beitragsentwicklung zu optimieren. Geschlossene Tarife der alten Welt erleben häufig eine beschleunigte Beitragsdynamik, da die Versichertenkollektive schrumpfen und überaltern. Tendenziell können zeitig durchgeführte Wechsel in offene oder jüngere Tarife zur Stabilisierung der Prämienentwicklung beitragen und in vielen Fällen ohne Gesundheitsprüfung realisierbar sein, während die Altersrückstellungen übernommen werden.
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Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




