ARAG 209, 230, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 230, 528 im Detail
Die ARAG-Gruppe über die Höchstsätze: Der Neue-Welt-Unisex-Tarif ARAG 209, 230, 528 kombiniert GOÄ-Leistungen über dem Höchstsatz in ambulanter und stationärer Versorgung mit solidem Zahnersatz. Der 1.250 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr ordnet sich im oberen mittleren Bereich ein, während die offene Status-Kennzeichnung eine stabile Altersstruktur und kontinuierliche Neukunden-Aufnahme signalisiert. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Laser-Operationen bis 1.000 Euro je Auge und ein offener Hilfsmittelkatalog (100 % Erstattung ohne Limit, ab 1.000 Euro mit vorheriger Zusage) runden die Leistungsbreite ab.
Die offene Status-Kennzeichnung dieses Tarifs deutet auf ein aktiv gepflegtes Kollektiv hin. Bei Beitragserhöhungen kann ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG häufig Ersparnisse bringen. In vielen Fällen gelingt ein Wechsel unter Mitnahme der Altersrückstellungen oder mit nur minimalen Gesundheitsfragen. Ob sich eine Optimierung für Ihre persönliche Situation lohnt, hängt vom aktuellen Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG PKV-Tarife für Sie sinnvoll ist.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




