ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 528 im Detail

Die ARAG-Gruppe über die Höchstsätze: Der Neue-Welt-Unisex-Tarif ARAG 209, 230, 528 kombiniert GOÄ-Leistungen über dem Höchstsatz in ambulanter und stationärer Versorgung mit solidem Zahnersatz. Der 1.250 Euro Selbstbehalt pro Versicherungsjahr ordnet sich im oberen mittleren Bereich ein, während die offene Status-Kennzeichnung eine stabile Altersstruktur und kontinuierliche Neukunden-Aufnahme signalisiert. Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr, Laser-Operationen bis 1.000 Euro je Auge und ein offener Hilfsmittelkatalog (100 % Erstattung ohne Limit, ab 1.000 Euro mit vorheriger Zusage) runden die Leistungsbreite ab.

Die offene Status-Kennzeichnung dieses Tarifs deutet auf ein aktiv gepflegtes Kollektiv hin. Bei Beitragserhöhungen kann ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG häufig Ersparnisse bringen. In vielen Fällen gelingt ein Wechsel unter Mitnahme der Altersrückstellungen oder mit nur minimalen Gesundheitsfragen. Ob sich eine Optimierung für Ihre persönliche Situation lohnt, hängt vom aktuellen Alter, Gesundheitszustand und verfügbaren Alternativen ab.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG PKV-Tarife für Sie sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist der ARAG 209, 230, 528 ein offener Unisex-Tarif?

Ein offener Tarif nimmt aktiv Neukunden auf und entwickelt sich nicht von einer schrumpfenden Risikogemeinschaft geprägt wie geschlossene Tarife. Die Neue-Welt-Klassifizierung und die Unisex-Struktur (keine Geschlechterdifferenzierung bei Prämien) prägen einen modernen Tarifaufbau. Die kontinuierliche Aufnahme von Versicherten hilft, die Altersstruktur ausgeglichener zu halten und damit Beitragssprünge zu dämpfen.

Offene Tarife wie dieser profitieren von der ARAG-typischen aktiven Neukundenakquisition. Bestehende Versicherte anderer ARAG-Tarife können über einen §204 VVG Tarifwechsel ohne externe Bewerbung intern optimieren. Dies ist das zentrale Merkmal des PKV-Systems: Wechsel innerhalb einer Kasse kosten keine Makler-Provision und setzen keine externe Neuversicherung voraus.

Tarifwechsel-Chancen im ARAG 209, 230, 528

Der §204 VVG Tarifwechsel innerhalb der ARAG ermöglicht Versicherten, ihre laufenden Altersrückstellungen in einen neuen Tarif mitzunehmen. In der Regel werden bei internen Wechseln Gesundheitsfragen reduziert oder gar nicht neu gestellt, doch dies hängt vom individuellen Tarifsprung ab. Ob und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt konkret, welche Optionen für Sie verfügbar sind.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert, ob neuere ARAG-Tarife bei Ihrem aktuellen Alter und Gesundheitszustand mit besseren Prämien oder gleichen Leistungen erreichbar sind. Mit Jetzt anmelden zu unserer Analyse erhalten Sie Klarheit über Ihre Optimierungspotenziale.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 528 - Handlungsspielraum nutzen

Obwohl der ARAG 209, 230, 528 ein offener Tarif mit modernerem Aufbau ist, sind Beitragserhöhungen durch steigende medizinische Kosten und Alterungsprozesse auch hier nicht auszuschließen. Die GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz und die breite Leistungsabdeckung (50 Psycho-Sitzungen, Laser-Ops bis 1.000 EUR, offener Hilfsmittelkatalog) führen zu höherem medizinischen Leistungsaufkommen, das sich in Prämienentwicklungen abbildet.

Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif kann bei Beitragserhöhungen häufig sinnvoll sein - besonders, wenn Sie bereit sind, einen höheren Selbstbehalt oder geringere Leistungen zu akzeptieren. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt die Entwicklung dieses Tarifs im Vergleich zu anderen ARAG-Produkten. Mit Jetzt anmelden zur Analyse erhalten Sie eine personalisierte Empfehlung, ob und welcher Wechsel Ihre Situation verbessert.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 528

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus und Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Kalenderjahr. Sehhilfen umfassen bis 300 EUR Kontaktlinsen pro Jahr, Brillengestelle bis 105 EUR und Laser-Operationen bis 1.000 EUR je Auge. Hilfsmittel werden zu 100 % ohne Limit erstattet (ab 1.000 EUR mit Vorgenehmigung). Stationär sind Privatarztbehandlung über Höchstsätze und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung und Zahnersatz (auch Implantate) werden je zu 70 % erstattet, ebenso Kieferorthopädie.
Der ARAG 209, 230, 528 ist ein offener Tarif der neuen Welt und nimmt aktiv Neukunden auf. Dies bedeutet eine aktivere Beitragsverwaltung und tendenziell stabilere Altersstrukturen im Versichertenbestand. Der offene Status reduziert das Risiko stark schrumpfender Risikogemeinschaften, wie sie bei geschlossenen Altverträgen zu beobachten sind. Für Bestandsversicherte anderer ARAG-Tarife bietet die offene Verfügbarkeit zusätzliche Tarifwechsel-Optionen innerhalb der Kasse.
Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und wird in ambulanter, stationärer und zahnärztlicher Versorgung angerechnet. Der jährliche Selbstbehalt zählt zu den moderaten bis höheren Selbstbehalten im PKV-Markt und signalisiert eine Premium-Positionierung mit günstiger Basis-Prämie, dafür aber höherer Eigenverantwortung. Nach Erreichen der 1.250 EUR trägt die Versicherung die Leistungen zu den vertraglich vereinbarten Sätzen.
Ja, als bestehender ARAG-Versicherter können Sie über einen §204 VVG Tarifwechsel in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Häufig sind solche Wechsel ohne erneuerte Gesundheitsprüfung möglich, und in vielen Fällen können Ihre Altersrückstellungen mitgenommen werden. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen machbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt dies im Detail für Sie.
Ein Tarifwechsel kann sich lohnen, wenn Sie eine Beitragserhöhung abfedern oder Ihre Leistungen optimieren möchten. Da dieser Tarif bereits Über-Höchstsatz-Leistungen und breite Abdeckung bietet (50 Psycho-Sitzungen, Laser-Ops, 70 % Zahnersatz), ist der Sinn eines Wechsels meist Kostenreduktion, nicht Leistungsaufbau. Der 1.250 EUR Selbstbehalt kann bei einem Wechsel zu einem niedrigeren Selbstbehalt-Tarif erhöht werden, um die Prämie zu senken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle verfügbaren ARAG-Alternativen für Ihr Alter und Ihre Gesundheit und empfiehlt den besten Weg zur Optimierung.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert