ARAG 209, 230, 529 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 209, 230, 529 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 230, 529 AW ist ein Tarif der Alten Welt und verbindet umfassende Leistungen mit stabilen Beitragsmechaniken: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 105 EUR Gestell-Zuschuss plus volle Gläser-Erstattung, und Privatarztbehandlung im stationären Bereich. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr.
Als geschlossener Tarif nimmt ARAG keine Neukunden mehr auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung mittelfristig verschärft. Ein Wechsel zu einem offenen oder kostengünstigeren Tarifmodell kann für viele Versicherte eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen zu Ihrer Situation passen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die echten Sparpotenziale und Alternativtarife zu diesem ARAG PKV-Tarif zu entdecken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet auch geschlossene Tarife wie den 209, 230, 529 AW und zeigt auf, welche Wechselwege für Ihre persönliche Situation infrage kommen.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




