ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 209, 230, 529 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 230, 529 AW ist ein Tarif der Alten Welt und verbindet umfassende Leistungen mit stabilen Beitragsmechaniken: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Zahnbehandlung und 80% Zahnersatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, 105 EUR Gestell-Zuschuss plus volle Gläser-Erstattung, und Privatarztbehandlung im stationären Bereich. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr.

Als geschlossener Tarif nimmt ARAG keine Neukunden mehr auf; bestehende Versicherte des gleichen Versicherers können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was die Beitragsentwicklung mittelfristig verschärft. Ein Wechsel zu einem offenen oder kostengünstigeren Tarifmodell kann für viele Versicherte eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung sein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Alternativen zu Ihrer Situation passen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse hilft Ihnen, die echten Sparpotenziale und Alternativtarife zu diesem ARAG PKV-Tarif zu entdecken. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet auch geschlossene Tarife wie den 209, 230, 529 AW und zeigt auf, welche Wechselwege für Ihre persönliche Situation infrage kommen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei ARAG: Was das für Versicherte bedeutet

Der ARAG 209, 230, 529 AW ist seit geraumer Zeit nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, wird von der Gesellschaft aber weiterhin aktiv administriert. Bestehende ARAG-Versicherte anderer Tarife haben jedoch das gesetzliche Recht, gemäß §204 VVG nach Einzelfallprüfung in geschlossene Tarife ihrer Gesellschaft zu wechseln. Die Altersstruktur des Versichertenkollektivs ist deutlich älter als in offenen Tarifen, was zu steigenden medizinischen Kosten und entsprechenden Beitragsentlastungen führt.

Ältere, geschlossene Tarife werden oft nicht mehr aktiv vermarktet oder öffentlich prominent dargestellt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden und aktuellen Überblick auch über geschlossene Altbestände und kann gezielt prüfen, ob ein Wechsel in diesen Tarif oder aus ihm heraus für Sie sinnvoll ist. Seine Expertise beruht auf detaillierter Kenntnis der Versicherungsbedingungen und der Beitragsdynamiken.

Möglichkeiten zum internen Tarifwechsel aus dem ARAG 209, 230, 529 AW

Wenn Sie bereits bei ARAG versichert sind, können Sie den 209, 230, 529 AW im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG mit anderen ARAG-Tarifen tauschen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen und häufig ist eine erneute Gesundheitsprüfung nicht erforderlich - dies hängt jedoch vom konkreten Tarifpaar und den Versicherungsbedingungen ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und prüft systematisch, welche kostengünstigeren oder leistungsstärkeren Zielkonditionen innerhalb von ARAG verfügbar sind. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine fundierte Empfehlung für Ihre persönliche Situation. Nutzen Sie die Gelegenheit: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 529 AW - Was bleibt, was ändert sich

Der ARAG 209, 230, 529 AW ist ein Tarif der Alten Welt mit stabilem Leistungsprofil, aber wie alle geschlossenen Altbestände mit einer kontinuierlich schrumpfenden Versichertengruppe konfrontiert. Steigende medizinische Kosten, die Alterung des Versichertenkollektivs und das Sinken der Kapitalerträge auf die Altersrückstellungen führen regelmäßig zu Beitragserhöhungen - diese sind in geschlossenen Tarifen oft kumulativ stärker als in offenen Neubestandstarifen.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem leistungsgleichen oder besseren offenen Tarif kann die Beitragskurve stabilisieren und in vielen Fällen spürbar senken. Der aktuelle Bestand und die Kostenstrukturen anderer ARAG-Tarife bieten häufig Spielraum. Informieren Sie sich detailliert auf dem Beitragserhöhungs-Chart, um die Entwicklung des 209, 230, 529 AW mit verfügbaren Alternativen zu vergleichen. Lassen Sie sich durch unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Zieltarife Einsparungen und Kontinuität bieten: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 529 AW

Der Tarif bietet ambulante Leistungen auch über GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, 105 EUR Gestell-Zuschuss mit voller Gläser- und Kontaktlinsen-Erstattung. Im stationären Bereich sind Privatarzt-Behandlung und Psychotherapie eingeschlossen. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und KFO zu 80%. Die Summenbegrenzung liegt bei 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr. Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Jahr.
Der ARAG 209, 230, 529 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der seit Jahren keine Neukunden aufnimmt. Die stabile Risikogemeinschaft schrumpft, was langfristig zu höheren Beitragssteigerungen führt als in offenen Tarifen. Für bestehende ARAG-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel zu leistungsstärkeren oder kostengünstigeren Alternativen oft eine sinnvolle Option, um die Beitragsentwicklung zu entschärfen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dieser liegt im höheren Segment und trägt zu niedrigeren Monatsprämien bei. Für Versicherte mit häufigen Arztbesuchen kann ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit niedrigerem Selbstbehalt wirtschaftlicher sein, insbesondere wenn die Beitragsersparnis die höheren Eigenanteile nicht ausgleicht.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen ARAG-Tarifen wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, und häufig ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Alternativen für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt stark von Ihrer Situation ab. Ein Wechsel kann besonders lohnend sein, wenn Sie unter dem hohen Selbstbehalt von 1.250 EUR leiden, wenn Sie ein höheres Alter haben (wo Altersrückstellungen mehr Gewicht bekommen), oder wenn Sie von der schrumpfenden Risikogemeinschaft des geschlossenen Tarifs weg wollen. Offen verwaltete Alternativtarife bieten oft stabilere Beitragsentwicklung. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkreten Zahlen und sagt Ihnen, ob und wie viel Sie sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert