ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 230, 529 NW

Der ARAG 209, 230, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherte mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich kombiniert mit großzügigen Erstattungssätzen ausstattet. Ambulant und stationär zahlt der Versicherer Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, während die Zahnversicherung 80% Zahnersatz mit bis zu 2.050 EUR Jahresdeckel bietet. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, vollständiger Sehhilfen-Übernahme und offenem Hilfsmittelkatalog positioniert sich dieser Tarif als komfortable Option für Bestandsversicherte, die zugleich Kostensicherheit suchen.

Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist; allerdings können bestehende ARAG-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG wie bisher in diesen Tarif wechseln. Da die Risikogemeinschaft schrumpft, sind Beitragserhöhungen in geschlossenen Kollektiven tendenziell stärker ausgeprägt als bei offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstiger kalkulierten ARAG-Tarif kann in vielen Fällen trotz Beitragserhöhung langfristig Einsparungen ermöglichen und möglicherweise gleichwertige oder sogar bessere Leistungen sichern.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob dieser ARAG PKV-Tarif noch zu Ihrer Situation passt und welche internen Wechseloptionen bestehen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für den ARAG 209, 230, 529?

Der ARAG 209, 230, 529 NW nimmt keine neuen Versicherten von außen auf. Dies führt dazu, dass die Altersstruktur im Tarifkollektiv schrumpft und die Beitragslast auf immer weniger Schultern verteilt werden muss, was tendenziell zu höheren Beitragserhöhungen führt. Bestehende ARAG-Versicherte haben jedoch weiterhin das Recht, über einen internen Tarifwechsel gemäß §204 VVG in solche geschlossenen Tarife zu wechseln, sofern sie bestimmte Bedingungen erfüllen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von der ARAG häufig nicht aktiv in der Außenkommunikation bewirtschaftet, weshalb viele Versicherte ihre Wechseloptionen überhaupt nicht kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick der ARAG-Tariflandschaft und kann gezielt ermitteln, ob ein Wechsel aus diesem Tarif sinnvoll und ohne erheblichen Aufwand möglich ist.

Tarifwechsel im ARAG 209, 230, 529: Chancen und Voraussetzungen

Als ARAG-Versicherte können Sie unter bestimmten Voraussetzungen gemäß §204 VVG die Tarifversion wechseln, ohne automatisch den Versicherer zu verlassen. Die Altersrückstellungen, die Sie über die Jahre aufgebaut haben, können in vielen Fällen mitgenommen werden. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang, hängt vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall mit der ARAG geklärt werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger prüft für Sie, ob ein Tarifwechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif ohne Leistungsverluste oder sogar mit besseren Bedingungen möglich ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden zeigt konkret auf, wie viel Sie sparen und welche neuen Tarife für Sie infrage kommen.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 529: Auswege und Handlungsoptionen

Der ARAG 209, 230, 529 NW ist nicht nur wegen seines Selbstbehalts von 1.250 EUR und des Zahnersatz-Jahresdeckels von 2.050 EUR für Beitragserhöhungen anfällig, sondern vor allem wegen seiner geschlossenen Risikogemeinschaft. Mit schrumpfender Versichertenzahl und älter werdendem Durchschnittsalter der Beitragszahler steigen die Pro-Kopf-Kosten kontinuierlich an. Zusätzlich wirken sich medizinische Kostensteigerungen voll aus, besonders in der Zahnmedizin und bei hochkostigen Hilfsmitteln.

Ein Tarifwechsel zu einem moderneren ARAG-Tarif mit besserer Altersstruktur kann hier die beste Lösung sein. In vielen Fällen finden sich gleichwertige oder bessere Leistungen bei niedrigeren Beiträgen. Orientieren Sie sich am Beitragserhöhungs-Chart des ARAG-Anbieters, um die historischen Steigerungen nachzuvollziehen und zu sehen, wie dieser Tarif sich gegenüber anderen positioniert. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Jetzt anmelden identifiziert konkrete Sparpotenziale und sichere Wechselpfade für Sie.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 529 NW

Der Tarif erstattet ambulante GOÄ-Sätze über die Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung ebenfalls über Höchstsätze, Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80% (bis 2.050 EUR jährlich), bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR für Gestell und vollständiger Glas-/Kontaktlinsen-Erstattung, offenem Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung, professionelle Zahnreinigung zu 100% und umfassende Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen.
Der ARAG 209, 230, 529 NW ist ein geschlossener Bestandstarif. Das bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr geöffnet ist und die Versichertenzahl kontinuierlich abnimmt. Dadurch wird die finanzielle Last auf weniger Schultern verteilt, was zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt ein interner Tarifwechsel gemäß §204 VVG möglich.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Dieser wird bei ambulanten und stationären Behandlungen, Zahnbehandlungen und Vorsorgeleistungen angerechnet. Ein Selbstbehalt in dieser Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis oberen Bereich und ist für kostenbewusste Versicherte mit stabiler Gesundheit attraktiv, die seltener Leistungen in Anspruch nehmen.
Ja, als ARAG-Versicherte können Sie unter den Bedingungen des §204 VVG in einen anderen ARAG-Tarif wechseln. Dies ist ein interner Tarifwechsel bei gleichem Versicherer. Ob eine Gesundheitsprüfung erneut erforderlich ist und wie die Altersrückstellungen übernommen werden, hängt vom Einzelfall ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Optionen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und wie häufig Sie Leistungen in Anspruch nehmen, ab. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 EUR und die Jahresdeckel in der Zahnversicherung können bei größeren Behandlungen zu erheblichen Eigenkosten führen. Besonders wegen der geschlossenen Risikogemeinschaft und der damit verbundenen starken Beitragserhöhungen lohnt sich oft ein Wechsel zu einem moderneren, günstiger kalkulierten ARAG-Tarif mit besserer Altersstruktur. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft konkret für Ihre Situation, ob und wie viel Sie durch einen Tarifwechsel sparen können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert