ARAG 209, 230, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 230, 529 NW
Der ARAG 209, 230, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der Versicherte mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich kombiniert mit großzügigen Erstattungssätzen ausstattet. Ambulant und stationär zahlt der Versicherer Leistungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, während die Zahnversicherung 80% Zahnersatz mit bis zu 2.050 EUR Jahresdeckel bietet. Mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, vollständiger Sehhilfen-Übernahme und offenem Hilfsmittelkatalog positioniert sich dieser Tarif als komfortable Option für Bestandsversicherte, die zugleich Kostensicherheit suchen.
Der geschlossene Status bedeutet, dass dieser Tarif für externe Neukunden nicht mehr zugänglich ist; allerdings können bestehende ARAG-Versicherte im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG wie bisher in diesen Tarif wechseln. Da die Risikogemeinschaft schrumpft, sind Beitragserhöhungen in geschlossenen Kollektiven tendenziell stärker ausgeprägt als bei offenen Tarifen. Ein Tarifwechsel zu einem moderneren oder günstiger kalkulierten ARAG-Tarif kann in vielen Fällen trotz Beitragserhöhung langfristig Einsparungen ermöglichen und möglicherweise gleichwertige oder sogar bessere Leistungen sichern.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, ob dieser ARAG PKV-Tarif noch zu Ihrer Situation passt und welche internen Wechseloptionen bestehen.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




