ARAG 209, 230, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 230, 540 AW im Detail
Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 209, 230, 540 AW ein differenziertes Leistungspaket für etablierte Bestandsversicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die ein bewährtes Angebot aus der älteren Tarifwelt nutzen und Wert auf erweiterte Leistungsflexibilität legen. Die stationäre Versorgung deckt Privatarztbehandlung und Mehrbettzimmer ab; Zahnersatz wird mit 60% erstattet und unterliegt gestaffelten Jahreshöchstgrenzen.
Als geschlossener Tarif steht er neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt bei älteren Tarifen dieser Art häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen neueren Tarif mit ausgeglichener Altersstruktur kann in vielen Fällen zu moderateren Prämienentwicklungen führen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




