ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 540 AW im Detail

Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit dem geschlossenen Bisex-Tarif 209, 230, 540 AW ein differenziertes Leistungspaket für etablierte Bestandsversicherte. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus richtet sich dieser Tarif an Versicherte, die ein bewährtes Angebot aus der älteren Tarifwelt nutzen und Wert auf erweiterte Leistungsflexibilität legen. Die stationäre Versorgung deckt Privatarztbehandlung und Mehrbettzimmer ab; Zahnersatz wird mit 60% erstattet und unterliegt gestaffelten Jahreshöchstgrenzen.

Als geschlossener Tarif steht er neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in solche Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt bei älteren Tarifen dieser Art häufig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Ein Wechsel in einen neueren Tarif mit ausgeglichener Altersstruktur kann in vielen Fällen zu moderateren Prämienentwicklungen führen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Wechseloptionen im ARAG PKV-Tarif bestehen und ob ein Wechsel für Ihre individuelle Situation sinnvoll ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für Ihren ARAG-Versicherungsvertrag bedeutet

Der ARAG 209, 230, 540 AW ist ein geschlossener Bestandstarif, der grundsätzlich keine Neuanmeldungen mehr akzeptiert. Für bereits versicherte ARAG-Kunden jedoch bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Dies ist das zentrale Optimierungspotenzial für Versicherte, die mit steigenden Prämien konfrontiert sind. Die schrumpfende Risikogemeinschaft alter, geschlossener Tarife führt typischerweise zu beschleunigter Beitragssteigerung, da die verteilte Kostenlast auf weniger Versicherte entfällt.

Ältere, geschlossene Tarife werden von Versicherern oft nicht aktiv vermarktet oder öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch über solche Bestands- und Wechseltarife und kann konkret beurteilen, welche internen Wechselziele für Sie verfügbar und wirtschaftlich vorteilhaft sind. Eine maßgeschneiderte Analyse ist erforderlich, um die beste Lösung zu finden.

Tarifwechsel im ARAG 209, 230, 540 AW: Ihre Chancen und Anforderungen

Der Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist über §204 VVG möglich, ohne dass Sie die ARAG-Versicherung verlassen. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in den meisten Fällen anteilig übernommen, und die Anforderungen an eine neue Gesundheitsprüfung hängen stark vom Einzelfall und den Tarifunterschieden ab. Es ist wichtig zu wissen: Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation gründlich und zeigt Ihnen, wie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse Ihre Wechseloptionen bei der ARAG transparent macht. Mit Jetzt anmelden erhalten Sie eine individuelle Bewertung aller verfügbaren Alternativen.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 540 AW - Strategien zur Prämienoptimierung

Der ARAG 209, 230, 540 AW unterliegt als Tarif der älteren Welt und in geschlossenem Status einer typischerweise überdurchschnittlich steigenden Beitragslast. Die Schrumpfung der Versichertenkollektive in geschlossenen Tarifen führt dazu, dass medizinische Kostensteigerungen auf eine sinkende Beitragsbasis verteilt werden müssen - ein struktureller Kostentreiber, der über allgemeine Inflation hinausgeht. Hinzu kommt der demografische Altersanstieg innerhalb des Kollektivs, der die Leistungskosten proportional erhöht.

Ein Wechsel in einen offenen, modernen ARAG-Tarif kann diese Belastung spürbar senken, da junge Neukunden kontinuierlich für eine stabile Altersstruktur sorgen. Prüfen Sie die verfügbaren Alternativen und vergleichen Sie deren Leistungen mit Ihrer aktuellen Deckung. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Seite zeigt Ihnen die historische Entwicklung und gibt Anhaltspunkte für zukünftige Trends. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse unterstützen: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine konkrete Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 540 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus mit maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Bei Sehhilfen werden 105 EUR für das Gestell, Gläser und Kontaktlinsen vollständig erstattet. Stationär ist Privatarztbehandlung mit Mehrbettzimmer inkludiert. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 60% mit gestaffelten Jahreshöchstgrenzen (1.025 bis 9.225 EUR) und Kieferorthopädie zu 60%. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR jährlich.
Dies ist ein geschlossener Bisex-Tarif. Neue, externe Kunden werden nicht mehr akzeptiert. Für Bestandsversicherte der ARAG bleibt jedoch der interne Tarifwechsel nach §204 VVG möglich, ohne die Versicherungsgesellschaft zu wechseln. Geschlossene Tarife erleben oft überdurchschnittliche Beitragserhöhungen, da die schrumpfende Risikogemeinschaft schneller altert und weniger Beiträge verteilt werden.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante und stationäre Leistungen sowie Zahnbehandlung. Dies positioniert den Tarif im höheren Selbstbehalt-Segment; Versicherte mit regelmäßigen Inanspruchnahmen sollten diese jährliche Eigenbeteiligung in ihre Budgetplanung einkalkulieren.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen können Sie dabei Ihre Altersrückstellungen mitnehmen, und eine Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich - doch das hängt vom konkreten Wechselziel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre individuellen Möglichkeiten. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte ja, besonders wenn die Beiträge überproportional steigen oder wenn günstigere, neuere ARAG-Tarife mit besserer Altersstruktur verfügbar sind. Allerdings spielen Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand und der Leistungsumfang des Ziel-Tarifs eine Rolle. Ein Wechsel kann Spielraum für Einsparungen schaffen, doch nicht automatisch. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihre spezifische Situation und zeigt, ob und wie ein Wechsel lohnt - kostenlos im ersten Schritt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert