ARAG 209, 230, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 209, 230, 548 AW
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 230, 548 AW der alten Welt gehört zu einem Segment von Bestandsschutztarifen, die nicht mehr für externe Neukunden geöffnet sind. Mit einer GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 70-prozentiger Zahnersatzdeckung und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif erweiterte ambulante Leistungen. Der Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr führt zu einer moderaten Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit geringerem Selbstbehalt. Mit Chefarztbehandlung und stationärer Psychotherapie ist auch die stationäre Versorgung abgesichert.
Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für ARAG-Versicherte eine Möglichkeit, in neuere Tarife mit möglicherweise günstigeren Beitragssätzen oder besseren Leistungen zu wechseln, ohne die gleiche Risikogemeinschaft zu verlassen. Als geschlossener Tarif der alten Welt schrumpft die Versichertenbasis kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. In vielen Fällen können Versicherte durch einen Wechsel zu einem neueren Tarif die Prämienbelastung senken und gleichzeitig von moderneren Leistungsstrukturen profitieren.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen sich für Ihren ARAG PKV-Tarif eignen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die optimale Lösung für Ihre Situation persönlich.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




