ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 209, 230, 548 AW

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 230, 548 AW der alten Welt gehört zu einem Segment von Bestandsschutztarifen, die nicht mehr für externe Neukunden geöffnet sind. Mit einer GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 70-prozentiger Zahnersatzdeckung und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif erweiterte ambulante Leistungen. Der Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr führt zu einer moderaten Prämie im Vergleich zu Tarifen ohne oder mit geringerem Selbstbehalt. Mit Chefarztbehandlung und stationärer Psychotherapie ist auch die stationäre Versorgung abgesichert.

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bietet für ARAG-Versicherte eine Möglichkeit, in neuere Tarife mit möglicherweise günstigeren Beitragssätzen oder besseren Leistungen zu wechseln, ohne die gleiche Risikogemeinschaft zu verlassen. Als geschlossener Tarif der alten Welt schrumpft die Versichertenbasis kontinuierlich, was zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. In vielen Fällen können Versicherte durch einen Wechsel zu einem neueren Tarif die Prämienbelastung senken und gleichzeitig von moderneren Leistungsstrukturen profitieren.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen sich für Ihren ARAG PKV-Tarif eignen - unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet die optimale Lösung für Ihre Situation persönlich.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Bestandstarif: Was das für Sie bedeutet

Der ARAG 209, 230, 548 AW ist seit längerer Zeit nicht mehr für neue Versicherte zugänglich. Diese Schließung ist typisch für Tarife der alten Welt, die bei ihrer Entstehung unter anderen Kostenvoraussetzungen kalibriert wurden. Das hat eine wichtige Konsequenz für die Versichertengemeinschaft: Die Gruppe der Versicherten schrumpft, weil neue Mitglieder nicht hinzukommen, während gleichzeitig der Altersdurchschnitt steigt. Dies führt zu Lasten, die auf ein immer kleineres Kollektiv verteilt werden müssen.

Dennoch bleibt für Bestandskunden der gleichen Versicherungsgesellschaft das Tarifwechselrecht nach §204 VVG bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu geschlossenen Tarifen wie diesem und kann gezielt bewerten, ob und wie Sie innerhalb von ARAG zu besseren Bedingungen wechseln können. Die verfügbaren Alternativen reichen oft von modernen offenen Tarifen bis zu anderen geschlossenen Bestandstarifen mit besserem Leistungs-Prämien-Verhältnis.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Ihr Weg zu besseren Konditionen

Das Tarifwechselrecht nach §204 VVG erlaubt es Ihnen, innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif zu wechseln - ohne den Versicherer zu wechseln. In vielen Fällen werden bestehende Altersrückstellungen bei einem solchen Wechsel ganz oder teilweise übernommen, was Ihre Beitragsbelastung erheblich verbessert. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif und den neuen Leistungen ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen, da die Bedingungen tarif- und versichererabhängig sind.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die für Ihren Wechsel relevanten Parameter und zeigt auf, welche Alternativen langfristig sinnvoll sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es, mehrere Varianten durchzuspielen - Jetzt anmelden und erhalten Sie eine zielgerichtete Empfehlung.

Beitragserhöhung im alten Tarif: Handlungsoptionen prüfen

Geschlossene Tarife der alten Welt werden in Sachen Beitragsanpassung besonders hart getroffen. Die Gründe sind vielfältig: Die Gruppe der Versicherten wird kleiner, das Durchschnittsalter steigt, und die medizinischen Kosten nehmen zu. Dies führt dazu, dass die durchschnittlichen Beitragserhöhungen in solchen Tarifen über dem Branchenschnitt liegen. Der ARAG 209, 230, 548 AW ist da keine Ausnahme - in den letzten Jahren haben Versicherte überdurchschnittliche Erhöhungen erlebt.

Der Tarifwechsel bietet oft einen Ausweg: Durch einen Wechsel zu einem neueren oder besser bewirtschafteten Tarif können Beiträge sinken, ohne dass Sie zwingend Leistungen opfern müssen. Prüfen Sie die Entwicklung mit unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie sich die Prämien in diesem Tarif entwickelt haben. Danach können Sie mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse konkrete Wechseloptionen durchrechnen - Jetzt anmelden und lassen Sie sich zeigen, welche sich stabiler entwickeln.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 548 AW

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung zu GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen hinaus. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr enthalten. Sehhilfen werden mit 105 EUR für das Gestell und vollständiger Erstattung der Gläser bezuschusst. Zahnersatz wird zu 70% erstattet, Zahnbehandlung ebenfalls zu 70%, Kieferorthopädie zu 70% mit einer aufbauenden Summenbegrenzung von 1.025 EUR im ersten bis 9.225 EUR im neunten Versicherungsjahr. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung und Chefarztbehandlung, auch für Belegarzt über den Höchstsätzen. Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR jährlich.
Der Tarif ist geschlossen, d.h. für neue, externe Versicherte nicht mehr zugänglich. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft schrumpft und das Durchschnittsalter steigt. Dies führt in der Regel zu überdurchschnittlich hohen Beitragssteigerungen. Für Bestandskunden der ARAG besteht jedoch das Recht auf Tarifwechsel nach §204 VVG, was einen Ausweg aus der ungünstigen Beitragsentwicklung bietet.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für alle Versicherungsfälle und wird von der Erstattung abgezogen, bevor der Versicherer seinen Leistungsanteil übernimmt. Diese Höhe des Selbstbehalts positioniert den Tarif im oberen Segment und führt im Gegenzug zu einer moderateren Prämie als Tarife ohne Selbstbehalt. Die Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Ja, das ist möglich. Als ARAG-Versicherter haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können dabei bestehende Altersrückstellungen ganz oder teilweise übernommen werden, was Ihre Prämie reduziert. Eine erneute Gesundheitsprüfung ist häufig nicht erforderlich, kann aber tarif- und versichererabhängig verlangt werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft die konkreten Bedingungen für Ihren Wechsel. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen machbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders dann, wenn Sie durch die Beitragserhöhungen zunehmend belastet werden. Der geschlossene Status dieses Tarifs führt zu überdurchschnittlichen Prämienanpassungen, sodass Versicherte mittleren Alters und älter oft bereits hohe Beitragssteigerungen erfahren haben. Auch wer eine andere Selbstbehaltshöhe oder bessere Zahnleistungen bevorzugt, sollte Optionen prüfen. Junge und sehr gesunde Versicherte müssen Gesundheitsfragen im neuen Tarif bedenken, weswegen unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm die individuelle Gesamtsituation beurteilt und nur lohnende Wechsel empfiehlt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert