ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 548 im Überblick

Die ARAG Krankenversicherungs-AG bietet mit dem offenen Unisex-Tarif der neuen Welt ein Leistungsprofil, das ambulant, stationär und zahnmedizinisch über die GOÄ-Höchstsätze hinausgeht. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich zahlen Versicherte einen moderaten Eigenanteil, profitieren aber von Erstattungen über die Regelsätze hinaus: In der Zahnbehandlung liegt die Erstattung bei 70 Prozent, Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet, und der offene Hilfsmittelkatalog deckt Standardversorgung vollständig ab.

Als offener Tarif mit aktiver Neukundenpflege profitiert dieser Tarif von einer stabilen Altersstruktur und ausgewogenen Risikogemeinschaft. Dies wirkt moderierend auf Beitragsentwicklungen und eröffnet Versicherten des gleichen Versicherers häufig Möglichkeiten zu einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG, falls spätere Tarifanpassungen notwendig werden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Gesundheitssituation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für den ARAG 209, 230, 548 bedeutet

Dieser Tarif steht Versicherten offen, die neu Kunde bei der ARAG werden möchten. Im Gegensatz zu geschlossenen Altbeständen kann dieser Tarif kontinuierlich neue Versicherte aufnehmen, was typischerweise zu einer gesünderen Altersverteilung der Risikogemeinschaft führt. Eine stabile und junge Versichertengruppe wirkt dämpfend auf die Beitragsentwicklung und schafft weniger Druck auf Beitragserhöhungen als schrumpfende Tarifgemeinschaften.

Für bereits bei der ARAG versicherte Personen eröffnet sich zudem der Weg eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Sollten künftig Beitragserhöhungen anfallen oder bessere Leistungen gesucht werden, können Bestandsversicherte in diesen offenen Tarif wechseln, ohne die ARAG verlassen zu müssen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen genauen Überblick solcher Möglichkeiten und kann gezielt empfehlen, welcher Tarif zur jeweiligen Situation passt.

Tarifwechsel im ARAG 209, 230, 548: Ihre Chancen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG bleibt Versicherten vorbehalten, die bereits bei der ARAG versichert sind. Dabei können Altersrückstellungen in vielen Fällen in den neuen Tarif mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist. Dies ist jedoch vom Einzelfall abhängig. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkret auf, welche Chancen ein Wechsel für Sie bietet und ob dieser Tarif oder ein anderes Produkt der ARAG die bessere Wahl ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht es Ihnen, diese Fragen geklärt zu bekommen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 230, 548: Wie Sie gegensteuern

Trotz der stabilisierenden Wirkung eines offenen Tarifs entstehen Beitragserhöhungen auch im ARAG 209, 230, 548 durch allgemeine medizinische Kostensteigerungen und die Alterung der Versichertengruppe. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro und GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen ist dieser Tarif leistungsstark positioniert, doch diese umfassenden Leistungen führen auch zu einer erhöhten Kostenbelastung für die Risikogemeinschaft.

Ein interner Tarifwechsel zu einem günstigeren Produkt der ARAG kann in vielen Fällen Prämienentlastung bringen, während gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten bleiben. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Landingpage zeigt anschaulich, wie die Prämienentwicklung über die Jahre verläuft und welche Tarife welche Entwicklung nahmen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bietet Ihnen eine persönliche Lösung: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 548

Der Tarif erstattet ambulant GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus, stationär Privatarztbehandlung auch über Höchstsatz, und Zahnersatz zu 70 Prozent. Psychotherapie wird mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr erstattet. Sehhilfen sind abgedeckt: bis 105 Euro für Brillengestelle, bis 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und bis 1.000 Euro für Laser-Operationen einmalig pro Auge. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100 Prozent für Standard-Hilfsmittel bis 1.000 Euro; ab 1.000 Euro sind 80 Prozent nach vorheriger Zusage. Kieferorthopädie wird zu 70 Prozent erstattet.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv neue Versicherte auf. Dies führt zu einer stabilen Altersstruktur und ausgewogenen Risikogemeinschaft, was typischerweise moderatere Beitragsentwicklungen zur Folge hat als geschlossene Altbestände. Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich zusätzlich die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, sollten spätere Optimierungen gewünscht sein.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante Behandlung, stationäre Aufenthalte und Zahnarzt-Leistungen, also vollumfassend. Dieses mittlere Selbstbehalt-Niveau positioniert den Tarif zwischen Produkten ohne Selbstbehalt und solchen mit höheren Eigenanteilen. Der Selbstbehalt wird pro Versicherungsjahr neu angerechnet.
Ja, als bereits bei der ARAG versicherter Kunde haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG. In vielen Fällen können Sie Ihre Altersrückstellungen mitnehmen und häufig bleibt eine erneute Gesundheitsprüfung aus. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Ob ein Wechsel lohnt, hängt stark davon ab, wie Ihre persönliche Lebenssituation sich verändert hat. Wenn Ihr Alter, Ihre Gesundheit oder Ihre Nutzung der Leistungen (Zahnarzt, Psychotherapie, Sehhilfen) anders geworden ist, kann ein anderer ARAG-Tarif bessere Passform bieten. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 Euro kann für manche Versicherte zur Belastung werden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt auf, ob dieser Tarif noch die beste Wahl ist oder ob ein Wechsel zu mehr Sparsamkeit und gleichen Leistungen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert