ARAG 209, 230, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 230, 549 AW im Detail
Die ARAG 209, 230, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch erstattungsstarke Leistungen und moderate Selbstbeteiligung auszeichnet. Mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen, 80 Prozent Zahnersatzdeckung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und großzügigen Sehhilfenzuschüssen von 105 Euro positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für gesundheitsbewusste Versicherte. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich wird bei ambulanten und stationären Leistungen fällig und konzentriert die Kostenverantwortung auf wenige große Fälle im Jahr.
Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt steht die ARAG 209, 230, 549 AW nicht mehr für externe Neukunden offen, aber ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist für Bestandsversicherte jederzeit möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch häufig zu kontinuierlichen Beitragssteigerungen, die über den Durchschnittszuwachs neuer Tarife hinausgehen. Für viele Versicherte erweist sich ein Wechsel zu einem offenen oder moderner ausgestatteten ARAG-Tarif als sinnvolle Optimierungsmöglichkeit, die oft zu stabilen oder sinkenden Prämien bei erhaltenen Leistungen führt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio realistisch für Ihre Situation infrage kommen und wie sich ein Wechsel konkret auswirkt.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Regelleistungen.
Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




