ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 549 AW im Detail

Die ARAG 209, 230, 549 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der Alten Welt, der sich durch erstattungsstarke Leistungen und moderate Selbstbeteiligung auszeichnet. Mit GOÄ-Erstattung über den Höchstsätzen, 80 Prozent Zahnersatzdeckung, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und großzügigen Sehhilfenzuschüssen von 105 Euro positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für gesundheitsbewusste Versicherte. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich wird bei ambulanten und stationären Leistungen fällig und konzentriert die Kostenverantwortung auf wenige große Fälle im Jahr.

Als geschlossener Bestandstarif der Alten Welt steht die ARAG 209, 230, 549 AW nicht mehr für externe Neukunden offen, aber ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist für Bestandsversicherte jederzeit möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt jedoch häufig zu kontinuierlichen Beitragssteigerungen, die über den Durchschnittszuwachs neuer Tarife hinausgehen. Für viele Versicherte erweist sich ein Wechsel zu einem offenen oder moderner ausgestatteten ARAG-Tarif als sinnvolle Optimierungsmöglichkeit, die oft zu stabilen oder sinkenden Prämien bei erhaltenen Leistungen führt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt auf, welche Alternativen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio realistisch für Ihre Situation infrage kommen und wie sich ein Wechsel konkret auswirkt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Regelleistungen.

Belegarzt auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ein geschlossener ARAG-Tarif heute besondere Aufmerksamkeit verdient

Geschlossene Tarife wie die ARAG 209, 230, 549 AW bilden ein schrumpfendes Versichertenkollektiv ab, da kein Nachzug von Jungversicherten mehr möglich ist. Diese demografische Entwicklung zieht regelmäßige Beitragssteigerungen nach sich, da die verbleibenden Versicherten den vollen Anstieg der medizinischen Kosten tragen müssen. Für bestehende Versicherte der ARAG bietet sich jedoch ein klarer Ausweg: der interne Tarifwechsel gemäß §204 VVG zu einem offenen oder besseren Bestandstarif.

Ältere geschlossene Tarife werden von den Versicherern oft nicht mehr aktiv vermarktet und verschwinden aus öffentlichen Tarifübersichten, weshalb viele Versicherte ihre Wechselrechte nicht kennen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle verfügbaren Tarife der ARAG, einschließlich weniger bekannter Bestands- und Alternativtarife, und kann maßgeschneiderte Wechselempfehlungen für Ihre individuelle Situation geben.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Ihre Chancen

Ein §204 VVG Tarifwechsel ermöglicht es, innerhalb derselben Versicherungsgesellschaft in einen günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Die Altersrückstellungen, die Sie über Jahre hinweg angesammelt haben, können in der Regel mitgenommen werden und reduzieren die Beiträge im neuen Tarif erheblich. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; in vielen Fällen kann auf eine Überprüfung verzichtet werden. Mandate und Einzelheiten sind immer vom Einzelfall abhängig; unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt, was in Ihrer Situation realistisch ist. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Prämienentwicklung und identifiziert konkrete Wechselziele, die Ihre Beiträge senken, ohne wichtige Leistungen zu gefährden. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine transparente Handlungsempfehlung. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im geschlossenen ARAG-Tarif: Handeln statt warten

Der ARAG 209, 230, 549 AW unterliegt als geschlossener Altwelt-Tarif strukturellem Preisdruck: Das Durchschnittsalter der Versichertenkollektive steigt kontinuierlich, die Möglichkeit, junge und gesunde Neukunden aufzunehmen, ist ausgeschlossen, und damit trägt jedes Jahr eine kleinere Gruppe die gleichen oder sogar steigende medizinische Kosten. Beitragserhöhungen sind daher keine Ausnahme, sondern ein regelmäßiges Phänomen, das den Tarifverlauf prägt.

Der §204 VVG-Tarifwechsel ist die aktive Antwort auf diese Entwicklung: In vielen Fällen finden sich in der ARAG neue oder aktualisierte Tarife, die bei vergleichbaren oder besseren Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien starten. Ihre Altersrückstellungen sowie ein großer Teil Ihrer bisherigen Krankenhistorie bleiben berücksichtigt, wodurch die neuen Beiträge oft auch ohne volle Wiederaufrechnung deutlich unter dem gestiegenen Alt-Tarif bleiben. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die reale Preisentwicklung geschlossener Tarife nachzuvollziehen und welche Handlungsfenster sich Ihnen öffnen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse finden Sie konkrete Zahlen für Ihren Fall. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 549 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, was eine besonders großzügige ambulante Arztversorgung sichert. Zahnbehandlung wird mit 100 Prozent erstattet, Zahnersatz mit 80 Prozent (Kronen, Brücken, Implantate mit Knochenaufbau). Sehhilfen erhalten 105 Euro Zuschuss pro Verordnung mit Dioptrien-Anpassung. Bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr sind abgedeckt. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung, und bei belegärztlicher Behandlung profitieren Sie ebenfalls von GOÄ-Leistungen über Höchstsatz. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich gilt für alle Leistungsbereiche.
Der Tarif ist geschlossen, das bedeutet: Neue externe Versicherte werden nicht mehr aufgenommen. Für bestehende Versicherte der ARAG bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft schrumpft mit den Jahren, weshalb Beitragssteigerungen überdurchschnittlich ausfallen. Medizinische Kostensteigerungen werden auf eine kleinere Versichertenbasis verteilt, was regelmäßige Erhöhungen zur Folge hat.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Kalenderjahr. Er wird bei ambulanten, zahnärztlichen und stationären Leistungen in voller Höhe fällig, bevor die Versicherung erstattet. Ein jährlicher Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den Tarif im mittleren bis höheren Segment und bedeutet, dass Sie mit größeren Ausgaben rechnen müssen, während Bagatellbelastungen nicht zum Selbstbehalt führen.
Ja. Als Bestandsversicherter der ARAG haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb derselben Versicherung. Häufig lässt sich ein offener oder modern ausgestatteter ARAG-Tarif mit niedrigeren Prämien finden. Ihre Altersrückstellungen können in vielen Fällen mitgenommen werden, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, welche Optionen für Sie realistisch sind. Ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger einschätzen.
Für viele Versicherte des ARAG 209, 230, 549 AW lohnt sich ein Wechsel, gerade weil der geschlossene Charakter des Tarifs strukturelle Beitragssteigerungen mit sich bringt. Ob der Wechsel im Einzelfall sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitsgeschichte, den verfügbaren Zieltarifen und davon ab, welche Leistungen Ihnen am wichtigsten sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, ob ein Tarif mit besserer Prämienentwicklung und ähnlichen Leistungen erreichbar ist oder ob eine Anpassung des Leistungsprofils (z.B. höherer Selbstbehalt, Standard-GOÄ statt Höchstsatz) zu deutlichen Einsparungen führt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert