ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Mehrbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 230, 549 NW im Profil

Ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit der ARAG Krankenversicherungs-AG, der Versicherten eine weitreichende Absicherung auf hohem Niveau bietet. Der Tarif kombiniert GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, ein offenes Hilfsmittelkatalogsystem mit 100 Prozent Erstattung und 80 Prozent Zahnersatz-Übernahme. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich und Chefarztbehandlung im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment.

Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden auf; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und so gegebenenfalls erhebliche Einsparungen erzielen. Die Neue Welt positioniert diesen Tarif im modernen Tarifdesign; eine Umgestaltung der Leistungen bleibt dennoch an strukturelle Kostentreiber (medizinische Inflation, demografische Alterung) gebunden.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif ohne Leistungsverluste realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungMehrbettzimmer
Ärztliche Behandlung

230: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif: Was das für ARAG-Versicherte bedeutet

Der ARAG 209, 230, 549 NW ist für neue Kunden von außen nicht mehr zugänglich. Für Bestandsversicherte der ARAG ergibt sich jedoch eine Sonderregelung: Gemäß §204 VVG können Sie als ARAG-Kunde intern zu diesem oder anderen ARAG-Tarifen wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Die Risikogemeinschaft dieses geschlossenen Tarifs altert mit der Zeit; die Konsequenz sind Beitragssteigerungen, die den Marktdurchschnitt übersteigen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr in den Medien oder in öffentlichen Rankings hervorgehoben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick und kann auch solche etablierten Tarife bewerten und empfehlen, sofern sie zu Ihrem Profil und Ihrer Situation passen.

Wechselmöglichkeiten im ARAG 209, 230, 549 NW

Der §204 VVG-Tarifwechsel bleibt Ihr Weg zur Optimierung innerhalb der ARAG. Dabei werden Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen übernommen, häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung - doch die genauen Bedingungen hängen vom konkreten Tarifziel und dem Versicherungsjahr ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie gezielt, welcher ARAG-Tarif die beste Kosteneinsparung mit optimalen Leistungen ermöglicht. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen: Jetzt anmelden und lassen Sie sich beraten.

Beitragserhöhungen im ARAG 209, 230, 549 NW und der Weg hinaus

Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich mit dem schwindenden Versichertenkollektiv konfrontiert - je kleiner die Gruppe, desto stärker wirken sich einzelne Schadenereignisse auf die Prämienentwicklung aus. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen und die fortschreitende Alterung der verbleibenden Versicherten. Für Kunden des ARAG 209, 230, 549 NW bedeutet dies: Beitragserhöhungen sind statistisch häufiger und teils intensiver als bei offenen Tarifen.

Ein Wechsel zu einem besseren ARAG-Tarif innerhalb der §204 VVG-Regelung kann die Prämie häufig senken - ohne den ARAG-Verbund verlassen zu müssen. Viele Versicherte profitieren von günstiger kalkulierten, offenen oder jüngeren Tarifen mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die ARAG an, um die Preistrends zu überprüfen. Danach unterstützt Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse dabei, die beste Wechseloption zu ermitteln: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Handlungsempfehlung.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 230, 549 NW

Der Tarif deckt ambulante Behandlung mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze ab, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 Euro Gestell-Zuschuss und volle Übernahme von Gläsern/Kontaktlinsen (bei Änderung um mind. 0,5 Dioptrien), offenen Hilfsmittelkatalog zu 100 Prozent, Zahnbehandlung zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, und stationäre Chefarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz. Die jährliche Summenbegrenzung für Zahnersatz/KFO startet bei 1.025 Euro im ersten und steigt auf 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr.
Der ARAG 209, 230, 549 NW ist geschlossen. Das bedeutet: Neue externe Kunden können nicht mehr hinzutreten. Für ARAG-Bestandsversicherte bleibt ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG möglich. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen, weshalb ein Wechsel zu einem offeneren oder jüngeren ARAG-Tarif oft rentabel ist.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen gleichermaßen. Dies ist ein mittlerer Selbstbehalt, der für Premium-Tarife dieser Konstellation typisch ist. Wichtig: Vorsorgeleistungen und Impfungen unterliegen ebenfalls dieser Selbstbeteiligung.
Ja, als ARAG-Versicherter können Sie nach §204 VVG intern zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln. Ihre Altersrückstellungen werden in vielen Fällen angerechnet, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Die genauen Bedingungen lassen sich aber nur individuell klären. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob ein Wechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit, dem 1.250-Euro-Selbstbehalt und den verfügbaren Alternativen bei der ARAG ab. Geschlossene Tarife wie dieser sehen sich mit Beitragserhöhungen konfrontiert, die ein Wechsel oft vermeiden kann - besonders wenn Sie zu einem offenen oder jüngeren Tarif mit ähnlichen Leistungen wechseln. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre persönliche Situation und empfiehlt konkret, ob ein Wechsel für Sie finanziell und leistungsmäßig sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert