ARAG 209, 230, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 230, 549 NW im Profil
Ein geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit der ARAG Krankenversicherungs-AG, der Versicherten eine weitreichende Absicherung auf hohem Niveau bietet. Der Tarif kombiniert GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, maximal 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, ein offenes Hilfsmittelkatalogsystem mit 100 Prozent Erstattung und 80 Prozent Zahnersatz-Übernahme. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro jährlich und Chefarztbehandlung im stationären Bereich positioniert sich dieser Tarif im Premium-Segment.
Als geschlossener Tarif nimmt die ARAG keine neuen externen Kunden auf; die Risikogemeinschaft schrumpft kontinuierlich, was langfristig zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen führt. Allerdings können bestehende ARAG-Versicherte mittels eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln und so gegebenenfalls erhebliche Einsparungen erzielen. Die Neue Welt positioniert diesen Tarif im modernen Tarifdesign; eine Umgestaltung der Leistungen bleibt dennoch an strukturelle Kostentreiber (medizinische Inflation, demografische Alterung) gebunden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart, ob ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG PKV-Tarif ohne Leistungsverluste realisierbar ist.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
230: Privatarztbehandlung.
230: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
230: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




