ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Steckbrief: ARAG 209, 240, 520 AW

Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG aus der Alten Welt mit Premium-Leistungsgarantien: ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarzt, vollständige Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Mit 1.250 Euro Jahresselbstbehalt, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und unbegrenzten Vorsorgeleistungen positioniert sich dieser Tarif als solide Alte-Welt-Lösung für Bisex-Versicherte, die umfassende medizinische Leistungen mit Einzelzimmer-Alternative im Krankenhaus bevorzugen.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben typischerweise stark steigende Beitragsentwicklungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und sich überlagernde medizinische Kostensteigerungen auf ein immer kleineres Versichertenkollektiv verteilen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für Bestandsversicherte häufig eine deutlich wirtschaftlichere Alternative darstellen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, besonders wenn neuere Tarife mit günstiger Altersstruktur in Betracht kommen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft ganz konkret, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif passt und welche Einsparungen realistisch sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status dieses Tarifs?

Der ARAG 209, 240, 520 AW steht für Neukunden nicht mehr offen; die Annahme neuer externer Kundinnen und Kunden hat die ARAG für diesen Tarif eingestellt. Für Bestandsversicherte der ARAG gelten jedoch andere Rechte: Sie können innerhalb des gleichen Versicherers gemäß §204 VVG in geschlossene Tarife wie diesen wechseln, ohne dass ein Neuantrag erforderlich ist. Diese interne Tarifmobilität ist ein entscheidender Vorteil für ARAG-Kundinnen und Kunden, die optimierte Konditionen suchen.

Geschlossene Alte-Welt-Tarife sind oft nicht mehr in der öffentlichen Kommunikation des Versicherers präsent und werden auf der Website nicht mehr aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick geschlossener Tarife und erkennt, welche Kombinationen zu individuellen Anforderungen und finanziellen Möglichkeiten passen. Eine genaue Analyse zeigt häufig verborgene Chancen auch in älteren Tarifgenerationen.

Tarifwechsel im ARAG 209, 240, 520 AW: Darf ich wechseln?

Ja, als ARAG-Versicherter können Sie gemäß §204 VVG auch aus diesem geschlossenen Tarif in einen anderen Tarif der ARAG wechseln. Der interne Wechsel bietet Chancen: In vielen Fällen können Altersrückstellungen übernommen werden und Gesundheitsfragen entfallen. Allerdings hängen beide Aspekte vom konkreten Tarifwechsel ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihren konkreten Tarifwechsel und zeigt, welche ARAG-Tarife Ihre Leistungsanforderungen erfüllen und gleichzeitig Ihre Prämie senken können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse legt transparent dar, welche realistischen Einsparungen und Leistungsveränderungen auf Sie zukommen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bringt Klarheit - Jetzt anmelden.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 520 AW: Ausstieg durch Tarifwechsel

Dieser alte Bisex-Tarif mit Premium-Features (GOÄ über Höchstsatz, Privatarzt, hohe Zahnquoten, 50 Psychotherapie-Sitzungen) ist wegen seiner geschlossenen Risikogemeinschaft anfällig für steile Beitragsdynamiken. Die Gruppe altert, Neuzugänge gibt es nicht, und die medizinischen Kostensteigerungen verteilen sich auf immer weniger Schultern. Solche Konstellationen führen typischerweise zu jährlichen Beitragserhöhungen im zweistelligen Prozentbereich.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG - zu jüngeren, offenen Tarifen - kann dieses Problem oft nachhaltig lindern. In vielen Fällen sind Leistungen ähnlich oder sogar besser, während die Beitragsentwicklung stabiler ausfällt, weil die Altersstruktur ausgeglichener ist. Werfen Sie einen Blick auf den Beitragserhöhungs-Chart, um die Dynamik dieses Tarifs mit Alternativen zu vergleichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Wechseloptionen - Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 520 AW

Ambulante Versorgung: GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen-Zuschuss 105 Euro für Gestell plus volle Gläser-Erneuerung, umfassende Vorsorge ohne Altersgrenzen, geschlossener Hilfsmittelkatalog (Orthesen, Hörhilfen, Stützapparate). Stationär: Zweibettzimmer mit Privatarztbehandlung (auch über GOÄ-Höchstsätze), stationäre Psychotherapie. Zahn: 100% Zahnbehandlung inkl. Prophylaxe, 60% Zahnersatz und Kieferorthopädie, jährliche Höchstgrenzen von 1.025 Euro (1. Jahr) und 2.050 Euro (2. Jahr).
Dieser ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt. Neue Kundinnen und Kunden werden nicht mehr aufgenommen. Die Risikogemeinschaft schrumpft dadurch kontinuierlich, was typischerweise zu steigenden Beitragsentwicklungen führt. Für ARAG-Bestandsversicherte bleibt der interne Tarifwechsel nach §204 VVG das Mittel der Wahl, um dieser Dynamik auszuweichen.
Der Jahresselbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante und stationäre Versorgung sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz. Mit dieser Höhe positioniert sich der Tarif im oberen Selbstbehalts-Segment und reduziert die Monatsprämie, erfordert aber bei Inanspruchnahme eine entsprechend höhere Eigenleistung als Tarife mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umzusetzen ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger Ferdinand Halm beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen und realistische Sparquoten.
Das hängt stark von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheitslage und Ihren Leistungsansprüchen ab. Dieser Tarif bietet Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, Privatarzt, gute Zahnquoten), aber die Beitragsdynamik ist als geschlossener Alte-Welt-Tarif kritisch. Jüngere Versicherte und solche mit stabilerem Budget profitieren häufig von modernen, offenen ARAG-Tarifen mit besserer Altersstruktur. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet Ihren persönlichen Fall und identifiziert, ob und wann ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert