ARAG 209, 240, 520 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Steckbrief: ARAG 209, 240, 520 AW
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG aus der Alten Welt mit Premium-Leistungsgarantien: ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Versorgung im Zweibettzimmer mit Privatarzt, vollständige Zahnbehandlung und 60% Zahnersatz. Mit 1.250 Euro Jahresselbstbehalt, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr und unbegrenzten Vorsorgeleistungen positioniert sich dieser Tarif als solide Alte-Welt-Lösung für Bisex-Versicherte, die umfassende medizinische Leistungen mit Einzelzimmer-Alternative im Krankenhaus bevorzugen.
Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie dieser erleben typischerweise stark steigende Beitragsentwicklungen, da die Risikogemeinschaft schrumpft und sich überlagernde medizinische Kostensteigerungen auf ein immer kleineres Versichertenkollektiv verteilen. Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG kann für Bestandsversicherte häufig eine deutlich wirtschaftlichere Alternative darstellen und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen bewahren, besonders wenn neuere Tarife mit günstiger Altersstruktur in Betracht kommen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft ganz konkret, ob ein Wechsel zu einem besseren ARAG PKV-Tarif passt und welche Einsparungen realistisch sind.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




