ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 520 im Überblick

Der offene Unisex-Tarif ARAG 209, 240, 520 der ARAG Krankenversicherungs-AG positioniert sich als Neue-Welt-Tarif mit deutlich erhöhten Erstattungssätzen. Ambulante und stationäre Behandlung erfolgen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist substanziell, kompensiert durch offene Hilfsmittelerstattung zu 100% und umfassende Vorsorge ohne Altersgrenzen.

Als offener Tarif profitiert der ARAG 209, 240, 520 von einer aktiven Neukundenakquisition, die tendenziell eine stabilere Altersstruktur der Risikogemeinschaft sichert und Beitragssteigerungen moderater ausfallen lässt. Versicherte des gleichen Versicherers können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG später zu optimierten Tarifen wechseln, häufig bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen und oft ohne erneute Gesundheitsprüfung.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, deckt auf, ob ein günstigerer ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif mit stabiler Risikogemeinschaft

Der ARAG 209, 240, 520 ist ein offener Tarif, was bedeutet, dass die ARAG weiterhin aktiv für diesen Tarif wirbt und neue externe Kunden akzeptiert. Dies führt zu einer fortlaufenden Verjüngung der Risikogemeinschaft und damit zu moderateren Beitragssteigerungen im Vergleich zu geschlossenen Bestandstarifen. Versicherte profitieren von einer stabiler werdenden Altersstruktur, die eine Prämienentwicklung bremst.

Bestehende Versicherte der ARAG haben darüber hinaus das Recht zum internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb desselben Versicherers. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über alle ARAG-Tarife und kann auch spezialisierte Tarife empfehlen, die zur individuellen Situation und Kostensituation passen.

Tarifwechsel-Möglichkeiten im ARAG 209, 240, 520

Versicherte im ARAG 209, 240, 520 können von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem günstigeren ARAG-Tarif profitieren. In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Alternativen innerhalb der ARAG zu besseren Konditionen verfügbar sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, wie viel Sie durch einen Tarifwechsel einsparen können und welche Leistungen erhalten bleiben: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 520 - Tarifwechsel prüfen

Der ARAG 209, 240, 520 ist zwar ein offener Tarif mit moderater Beitragsentwicklung, doch auch hier führen medizinische Kostensteigerungen und die allgemeine Inflation zu Prämienerhöhungen. Der anfangs hohe Selbstbehalt von 1.250 Euro schützt zwar vor Kleinstkosten, lässt aber auch bei größeren Ausgaben deutliche Zuzahlungen entstehen. Eine Beitragserhöhung ist ein klassischer Anlass, die Tariflandschaft der ARAG zu prüfen.

In vielen Fällen lässt sich durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG eine niedrigere Prämie bei gleichen oder besseren Leistungen erzielen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugriff auf aktuelle Beitragserhöhungs-Chart für die ARAG und kann die tatsächliche Kostendynamik einordnen. Die Lösung: Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Alternativen auf: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 520

Der ARAG 209, 240, 520 erstattet ambulante und stationäre Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Sehhilfen werden mit bis zu 105 Euro für Brillengläser, bis zu 300 Euro für Kontaktlinsen pro Jahr und bis zu 1.000 Euro für Laser-Operationen (einmalig pro Auge) erstattet. Hilfsmittel werden zu 100% erstattet (ab 1.000 Euro Rechnungsbetrag mit vorheriger Zusage). Zahnbehandlung ist zu 100% versichert, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 60%, mit Jahresobergrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Der ARAG 209, 240, 520 ist ein offener Tarif. Das bedeutet, die ARAG akzeptiert laufend neue Kunden in diesem Tarif. Dies führt tendenziell zu einer stabileren Altersstruktur der Risikogemeinschaft und moderateren Beitragssteigerungen. Offene Tarife sind damit für neu hinzukommende Versicherte attraktiv, und Bestandskunden profitieren von dieser Stabilität.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen. Mit diesem substanziellen Selbstbehalt positioniert sich der Tarif im oberen Segment; Versicherte tragen anfangs selbst bis zu 1.250 Euro Kosten, danach übernimmt die Versicherung die Leistungen nach dem vereinbarten Erstattungssatz. Dies kann bei größeren Ausgaben zu erheblichen Eigenbeteiligungen führen.
Ja, Sie können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu einem anderen ARAG-Tarif wechseln (Wechsel beim gleichen Versicherer, nicht zu einem anderen Versicherer). In vielen Fällen können bestehende Altersrückstellungen vollständig übernommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen auf. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Ob sich ein Tarifwechsel lohnt, hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihren konkreten Leistungsanforderungen ab. Der ARAG 209, 240, 520 bietet Premium-Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 100% Zahnbehandlung) mit einem hohen Selbstbehalt von 1.250 Euro. Jüngere, gesunde Versicherte mit hoher Selbstbeteiligungstoleranz könnten hier richtig sein; Versicherte mit häufigen Ausgaben sollten prüfen, ob ein niedrigerer Selbstbehalt die Gesamtkostenlast senkt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm führt eine individuelle Analyse durch und zeigt auf, welche ARAG-Alternative zu Ihrem Profil passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert