ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 528 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 528 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an Bestandsversicherte und vereint hochwertige Leistungen mit moderaten Prämien aus einer früheren Tarifgeneration. Die drei Module kombinieren ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit eigenem Psychotherapie-Anspruch sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz zu je 70 Prozent mit Kieferorthopädie-Abdeckung. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.250 Euro und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit Zusatz-Optionen für nicht aufgeführte Geräte wie Krankenfahrstühle oder Beatmungsapparate unterstreichen die pragmatische Ausgestaltung.

Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert der ARAG 209, 240, 528 AW nicht von neuen Kundeneinzahlungen, was die Risikogemeinschaft im Lauf der Zeit schrumpfen lässt und die Beitragsentwicklung tendenziell verschärft. Für Bestandskunden der ARAG bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig an: Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, und häufig eröffnen sich Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Prämien. Dabei ist zu beachten, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann und deren Umfang vom individuellen Fall abhängt.

Eine genaue Prüfung Ihrer persönlichen Wechselchancen in einen ARAG PKV-Tarif leistet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 209, 240, 528 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status beim ARAG 209, 240, 528 AW?

Der ARAG 209, 240, 528 AW ist für Neukunden geschlossen und wird nicht aktiv vermarktet. Bestehende Kunden der ARAG können aber weiterhin über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in geschlossene Tarife der gleichen Versicherungsgesellschaft wechseln. Da die Risikogemeinschaft schrumpft und keine Ausgleichszahlungen neuer, jüngerer Versicherter einfließen, steigt der Beitragsdruck mit den Jahren.

Geschlossene Tarife dieser Altersgruppe werden von den Versicherern oft nicht mehr öffentlich gelistet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm besitzt einen umfassenden Überblick über ältere und geschlossene Tarife und kann prüfen, welche Wechseloptionen zu Ihrer Situation passen - einschließlich Tarife aus anderen Produktlinien der ARAG.

Tarifwechsel im ARAG 209, 240, 528 AW: Ihre Chancen

Bestandskunden der ARAG können innerhalb der Gesellschaft in andere Tarife wechseln, ohne die ARAG zu verlassen. Ein Tarifwechsel bietet die Möglichkeit, Ihre Prämie zu optimieren und möglicherweise bessere Leistungen zu erhalten. Ihre bisherigen Altersrückstellungen können in vielen Fällen übernommen werden; eine erneute Gesundheitsprüfung ist möglich, muss aber nicht in allen Fällen vollständig ausfallen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation und zeigt auf, welche Tarife der ARAG für Sie kostengünstiger und leistungsgerechter sein können. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Handlungsempfehlungen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim ARAG 209, 240, 528 AW: Tarifwechsel als Lösung

Geschlossene Alte-Welt-Tarife wie der ARAG 209, 240, 528 AW stehen unter besonderem Druck: Die Versichertengruppe altert, ohne dass junge Neukunden neue Prämieneinnahmen bringen. Dies führt dazu, dass Beitragserhöhungen in solchen Tarifen überdurchschnittlich ausfallen und regelmäßiger vorkommen als in offenen Tarifen mit aktiver Kundenakquisition. Die medizinischen Kostensteigerungen und das Ausscheiden älterer Versicherter verschärfen die Bilanz zusätzlich.

Die gute Nachricht: Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann Ihre Prämie häufig senken und bietet den Ausweg aus der Steigerungsspirale. Viele neue oder neuere Tarife der ARAG bei stabilerer Altersstruktur und besserer Kapitalanlage zeigen moderatere Erhöhungsquoten. Um die genauen Einsparpotenziale und möglichen Leistungsveränderungen einzuschätzen, schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für die ARAG an. Danach empfehlen wir Ihnen, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durchführen zu lassen: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 528 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung zu GOÄ-Sätzen, die über die Höchstsätze der GOÄ hinausgehen. Für Sehhilfen gibt es 105 Euro Zuschuss zum Gestell sowie volle Erstattung der Gläser und Kontaktlinsen bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien. Psychotherapie ist mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt. Stationär erhalten Sie Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit Psychotherapie-Anspruch. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden jeweils zu 70 Prozent erstattet, jährlich mit Höchstgrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist ein geschlossener Bisex-Tarif aus der Alten Welt. Das bedeutet, dass die ARAG keine neuen, externen Kunden mehr aufnimmt. Für bestehende ARAG-Versicherte ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG dennoch möglich. Da kein Zustrom jüngerer Versicherter erfolgt, altert die Risikogemeinschaft kontinuierlich, was mittelfristig zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt.
Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro. Er gilt für ambulante Behandlung, Vorsorgeuntersuchungen und auch für Zahnbehandlung und Zahnersatz. Dies ist ein mittlerer bis höherer Selbstbehalt im PKV-Segment und trägt zur Prämiendämpfung bei.
Ja, als ARAG-Bestandskunde können Sie innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln, ohne die Versicherungsgesellschaft zu verlassen. Dies ist ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG. Bei einem Wechsel können Ihre Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden; ob und in welchem Umfang eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Tarifpaar ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klärt Ihre persönlichen Chancen. Die Frage, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Der Wechsel lohnt sich besonders dann, wenn Ihre Beiträge regelmäßig und deutlich steigen oder wenn Sie durch ein jüngeres Alter und bessere Gesundheit von besseren Konditionen in anderen ARAG-Tarifen profitieren könnten. Der hohe Selbstbehalt von 1.250 Euro und das Fehlen von neuen Kundeneinzahlungen sind Belastungsfaktoren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche konkreten Einsparungen und Leistungsveränderungen Sie durch einen Wechsel erwarten können.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert