ARAG 209, 240, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 528 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 528 AW der ARAG Krankenversicherungs-AG richtet sich an Bestandsversicherte und vereint hochwertige Leistungen mit moderaten Prämien aus einer früheren Tarifgeneration. Die drei Module kombinieren ambulante Behandlung über GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit eigenem Psychotherapie-Anspruch sowie Zahnbehandlung und Zahnersatz zu je 70 Prozent mit Kieferorthopädie-Abdeckung. Ein jährlicher Selbstbehalt von 1.250 Euro und ein geschlossener Hilfsmittelkatalog mit Zusatz-Optionen für nicht aufgeführte Geräte wie Krankenfahrstühle oder Beatmungsapparate unterstreichen die pragmatische Ausgestaltung.
Als geschlossener Tarif aus der Alten Welt profitiert der ARAG 209, 240, 528 AW nicht von neuen Kundeneinzahlungen, was die Risikogemeinschaft im Lauf der Zeit schrumpfen lässt und die Beitragsentwicklung tendenziell verschärft. Für Bestandskunden der ARAG bietet sich ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig an: Altersrückstellungen können in vielen Fällen vollständig mitgenommen werden, und häufig eröffnen sich Tarife mit gleichwertigen oder besseren Leistungen bei niedrigeren Prämien. Dabei ist zu beachten, dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein kann und deren Umfang vom individuellen Fall abhängt.
Eine genaue Prüfung Ihrer persönlichen Wechselchancen in einen ARAG PKV-Tarif leistet unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




