ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 209, 240, 528

Der offene Unisex-Tarif der ARAG positioniert sich als Neue-Welt-Lösung mit Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich richtet sich der Tarif an Versicherte, die einen moderaten Kosteneinsatz mit umfassender ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Abdeckung kombinieren möchten. Die Zahnersatzquote von 70 Prozent, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung unterhalb von 1.000 EUR zeichnen diesen Tarif aus.

Der 209, 240, 528 profitiert als offener Tarif von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft mit ausgewogener Altersstruktur, was sich tendenziell in moderaterer Beitragsentwicklung widerspiegelt. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich jedoch ein interessantes Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, innerhalb der ARAG zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Die Altersrückstellungen können dabei in vielen Fällen vollständig übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechselmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif bestehen und wie Sie von einem besseren Tarif-Mix profitieren.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum ist ein offener Tarif bei der ARAG vorteilhaft?

Der ARAG 209, 240, 528 akzeptiert aktiv neue Versicherte, was der Risikogemeinschaft zugutekommt. Eine ausgewogene Altersstruktur stabilisiert die Beitragsentwicklung und verhindert die beschleunigte Kostensteigerung, die häufig geschlossene Tarife kennzeichnet. Offene Tarife ermöglichen es dem Versicherer, durch kontinuierliches Wachstum und jüngere Versicherte Risiken zu verteilen und Kostendruck zu absorbieren.

Bestandsversicherte der ARAG können unabhängig davon auch in einen geschlossenen Premium-Tarif wechseln, falls dieser bessere Leistungen bietet. Dies macht offene Tarife ideal für Versicherte, die langfristig Planungssicherheit bei stabilen Beiträgen schätzen und gleichzeitig die Flexibilität eines möglichen Tarifwechsels bewahren möchten.

Wie lässt sich der ARAG 209, 240, 528 optimieren?

Der §204 VVG gewährt jedem Versicherten das Recht auf internen Tarifwechsel beim gleichen Versicherer. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR und einer Zweibettzimmer-Versorgung stationär ist der 209, 240, 528 bereits gut positioniert. Dennoch gibt es häufig alternative ARAG-Tarife mit niedrigerem Selbstbehalt, Einbettzimmer-Option oder vergleichbarer Zahnersatz-Quote, die zu deutlich günstigeren Prämien führen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert die für Sie verfügbaren Wechseloptionen und erstellt eine persönliche Empfehlung. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen auf, welcher ARAG-Tarif Ihr Optimierungspotenzial am besten nutzt. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse ermöglicht dies unkompliziert: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 528 - Alternativen nutzen

Auch bei offenen Tarifen steigen die Beiträge durch medizinische Kostensteigerungen, demografische Alterung und sinkende Kapitalerträge. Der ARAG 209, 240, 528 ist hier nicht geschützt, zumal die hohe Leistungsquote (GOÄ über Höchstsatz, 100% Hilfsmittel bis 1.000 EUR, 70% Zahnersatz) die Kostenseite belastet. Eine Beitragserhöhung signalisiert oft den richtigen Zeitpunkt, die Tariflandschaft neu zu bewerten.

Der Wechsel zu einem Tarif mit höherem Selbstbehalt oder einer Mehrbettzimmer-Option statt Zweibettzimmer kann erhebliche Einsparungen bringen - häufig bei weitgehend gleichwertigen Kernleistungen. Die Zahnersatz-Quote von 70 Prozent findet sich in vielen ARAG-Tarifen wieder; ein Wechsel braucht also nicht mit Zahnverlust einherzugehen. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG-Landingpage an, um die Trends zu erkennen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie sofort eine personalisierte Wechsel-Roadmap: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 528

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen (max. 105 EUR für Brillen, 300 EUR für Kontaktlinsen, 1.000 EUR Lasik einmalig pro Auge), einen offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung bis 1.000 EUR, alternative Medizin im Schulmedizin-Umfang, und beliebig viele Vorsorgeuntersuchungen. Stationär gibt es Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz, zahnmedizinisch 70% Zahnersatz und Prophylaxe ohne Mengenbegrenzung sowie 70% Kieferorthopädie.
Der Tarif ist offen, nimmt also weiterhin aktiv Neukunden auf. Das stabilisiert die Risikogemeinschaft, da junge Versicherte hinzukommen und die Altersstruktur nicht schrumpft. Offene Tarife profitieren von dieser Dynamik und zeigen oft moderatere Beitragsanstiege als geschlossene Tarife, deren Versichertenbestand schrumpft und altert.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für alle Leistungsbereiche (ambulant, stationär, Zahn). Das ist ein moderater Selbstbehalt, der den Tarif günstig hält, ohne wesentliche Leistungen abzuschneiden. Unterhalb dieser Grenze bezahlen Sie selbst; darüber übernimmt der Versicherer.
Ja, der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Es gibt häufig ARAG-Tarife mit höherem Selbstbehalt (bis 2.500 EUR) oder Mehrbettzimmer, die ähnliche Leistungen zu deutlich niedrigeren Prämien bieten. Die Altersrückstellungen werden in vielen Fällen übernommen, und ob eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, hängt vom Ziel-Tarif ab. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren persönlichen Prioritäten ab. Die 70%-Zahnersatz-Quote ist attraktiv, aber bei jungen Versicherten ohne hohe Zahnarztkosten lässt sich oft erheblich sparen. Älteren Versicherten mit Zahnersatz-Bedarf ist der Wechsel zu einem anderen 70%-Tarif mit höherem SB zu empfehlen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre individuelle Situation und nennt Ihnen den optimalen Wechsel-Weg - oder bestätigt, dass der 209, 240, 528 bereits Ihr bester Tarif ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert