ARAG 209, 240, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 209, 240, 528
Der offene Unisex-Tarif der ARAG positioniert sich als Neue-Welt-Lösung mit Leistungen über den GOÄ-Höchstsätzen. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich richtet sich der Tarif an Versicherte, die einen moderaten Kosteneinsatz mit umfassender ambulanter, stationärer und zahnmedizinischer Abdeckung kombinieren möchten. Die Zahnersatzquote von 70 Prozent, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen jährlich und ein offener Hilfsmittelkatalog mit 100-prozentiger Erstattung unterhalb von 1.000 EUR zeichnen diesen Tarif aus.
Der 209, 240, 528 profitiert als offener Tarif von einer aktiv gepflegten Versichertengemeinschaft mit ausgewogener Altersstruktur, was sich tendenziell in moderaterer Beitragsentwicklung widerspiegelt. Für bestehende ARAG-Versicherte eröffnet sich jedoch ein interessantes Optimierungspotenzial: Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ermöglicht es häufig, innerhalb der ARAG zu einem günstigeren oder leistungsstärkeren Tarif zu wechseln. Die Altersrückstellungen können dabei in vielen Fällen vollständig übernommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, durchgeführt von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, zeigt Ihnen konkret auf, welche Wechselmöglichkeiten im ARAG PKV-Tarif bestehen und wie Sie von einem besseren Tarif-Mix profitieren.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




