ARAG 209, 240, 529 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 529 NW im Überblick
Die ARAG 209, 240, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Zahnarztbehandlung, 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenze und offener Hilfsmittelkatalog mit vollständiger Übernahme. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Jahr und einer Zweibettzimmergarantie im Krankenhaus ist dieser Tarif speziell für Versicherte konzipiert, die auf hohe Leistungsstandards und maximale Flexibilität bei der Hilfsmittelversorgung Wert legen.
Als geschlossener Tarif wurde die ARAG 209, 240, 529 NW nicht mehr neu angenommen und wird zunehmend von Beitragserhöhungen geprägt. Der Versichertenbestand ist relativ stabil, doch die medizinischen Kostenentwicklungen und die Altersstruktur führen zu regelmäßigen Anpassungen. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von diesem Tarif profitieren oder zu besseren Alternativen wechseln. Unser PKV-Sachverständiger verfügt über umfassende Übersicht, auch über geschlossene Tarife wie diesen.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif individuell und zeigt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder ein Tarifwechsel Ihre Beiträge senken könnte.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




