ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 529 NW im Überblick

Die ARAG 209, 240, 529 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch überdurchschnittliche Leistungen auszeichnet: GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, 100% Zahnarztbehandlung, 80% Zahnersatz ohne Jahresobergrenze und offener Hilfsmittelkatalog mit vollständiger Übernahme. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Jahr und einer Zweibettzimmergarantie im Krankenhaus ist dieser Tarif speziell für Versicherte konzipiert, die auf hohe Leistungsstandards und maximale Flexibilität bei der Hilfsmittelversorgung Wert legen.

Als geschlossener Tarif wurde die ARAG 209, 240, 529 NW nicht mehr neu angenommen und wird zunehmend von Beitragserhöhungen geprägt. Der Versichertenbestand ist relativ stabil, doch die medizinischen Kostenentwicklungen und die Altersstruktur führen zu regelmäßigen Anpassungen. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin von diesem Tarif profitieren oder zu besseren Alternativen wechseln. Unser PKV-Sachverständiger verfügt über umfassende Übersicht, auch über geschlossene Tarife wie diesen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif individuell und zeigt auf, ob dieser Tarif optimal zu Ihrer Situation passt oder ein Tarifwechsel Ihre Beiträge senken könnte.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Geschlossener Tarif bei der ARAG: Was das bedeutet

Der Tarif 209, 240, 529 NW ist nicht mehr für neue, externe Kunden verfügbar, aber Bestandsversicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels (§204 VVG) weiterhin in diesen oder andere Tarife wechseln. Die geschlossene Risikogemeinschaft verkleinert sich über die Jahre, was zu höheren Durchschnittsbeiträgen und verstärkten Beitragserhöhungen führt. Gerade bei Tarifällen in dieser Konstellation ist eine frühzeitige Prüfung von Wechselmöglichkeiten wichtig, um zukünftige Kostensprünge zu vermeiden.

Geschlossene Tarife werden oft nicht mehr in der öffentlichen Kommunikation gepflegt und sind schwer zu recherchieren. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick über solche Tarife und kann ermitteln, welche Wechselwege für Ihre Situation geeignet sind - häufig mit besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen bei Neuabschluss innerhalb der ARAG.

Tarifwechsel im ARAG 209, 240, 529 NW: Möglichkeiten unter §204 VVG

Ein Wechsel zu einem anderen Tarif innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Im Rahmen des §204 VVG können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen vollständig oder teilweise mitgenommen werden, was erhebliche Ersparnisse bedeutet. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt vom Zieltarif ab; häufig wird darauf verzichtet. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und identifiziert Alternativen, die zu Ihnen passen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt transparent auf, welche Wechsel wirtschaftlich sinnvoll sind und wie viel Sie potenziell sparen können. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung beim ARAG 209, 240, 529 NW: Handlungsoptionen

Geschlossene Tarife wie der ARAG 209, 240, 529 NW sind von Natur aus anfälliger für Beitragserhöhungen, da die Risikogemeinschaft nicht durch Neukunden aufgefrischt wird. Die schrumpfende Versichertenzahl führt zu Umlagesteigerungen, die sich Jahr für Jahr bemerkbar machen. Medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung verstärken diesen Effekt zusätzlich. Die guten Leistungen (GOÄ über Höchstsatz, 80% Zahnersatz) sind zwar attraktiv, aber oft auch mit höheren Beitragssteigerungsraten verbunden.

Der Schlüssel ist, rechtzeitig zu handeln. Ein §204 VVG Tarifwechsel zu einem offenen Tarif oder einem neueren Bestandstarif mit stabilerer Altersstruktur kann in vielen Fällen die Beiträge deutlich reduzieren, ohne dass Sie auf wesentliche Leistungen verzichten. Vergleichen Sie Ihre Situation anhand unseres Beitragserhöhungs-Chart mit anderen Anbietern und erkennen Sie den Handlungsbedarf. Lassen Sie sich von unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse zeigen, welche Wechselalternativen konkret zu Ihrem Profil passen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 529 NW

Der Tarif bietet ambulante Behandlung mit GOÄ-Erstattung über die Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 EUR für das Gestell plus volle Übernahme von Gläsern und Kontaktlinsen, 100% Hilfsmittel aus einem offenen Katalog, zahnärztliche Behandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, und Kieferorthopädie zu 80%. Im Krankenhaus wird Privatarztbehandlung (Chefarztbehandlung) gewährleistet, mit Zweibettzimmer und stationärer Psychotherapie. Der jährliche Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind auf 1.025 EUR im 1. und 2.050 EUR im 2. Versicherungsjahr begrenzt.
Der Tarif ist geschlossen und wird daher nicht mehr für Neumeldungen akzeptiert. Die Versichertenzahl sinkt kontinuierlich, was zu Umlagensteigerungen führt und die Beitragserhöhungen verstärkt. Allerdings können Bestandsversicherte der ARAG diesen Tarif behalten oder innerhalb der ARAG zu einem anderen Tarif wechseln. Geschlossene Tarife profitieren nicht von der Prämiendegression durch Neukunden, weshalb die Beiträge tendenziell schneller steigen als bei offenen Tarifen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und gilt für Ambulanz, Stationär und Zahnbehandlung gleichermaßen. Ein Selbstbehalt dieser Höhe positioniert den Tarif im oberen Mittelbereich; er reduziert die monatliche Prämie, aber Sie müssen jährlich bis zu 1.250 EUR selbst tragen, bevor der Versicherungsschutz greift. Besonders bei Zahnersatz und Kieferorthopädie sind zusätzlich Jahresgrenzen zu beachten, die unabhängig vom Selbstbehalt wirken.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist jederzeit möglich. Im Rahmen des §204 VVG können Ihre Altersrückstellungen in vielen Fällen mitgenommen werden, was erhebliche Einsparungen ermöglicht. Oft ist keine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich, aber dies hängt vom Zieltarif ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen mit potenziellen Beitragseinsparungen. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung sowie unter vollständiger Übertragung der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab: Ihrem aktuellen Alter, Ihrer Gesundheit, wie lange Sie noch im Erwerbsleben stehen, und vor allem den verfügbaren Alternativen bei der ARAG. Der Tarif bietet sehr gute Leistungen, doch die geschlossene Risikogemeinschaft führt zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen. Je jünger und gesünder Sie sind, desto mehr Ersparnisse lassen sich beim Wechsel zu einem offenen Tarif mit stabilerer Altersstruktur erzielen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre Zahlen, vergleicht verfügbare Tarife und zeigt auf, ob und wie viel ein Wechsel konkret spart.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert