ARAG 209, 240, 540 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 540 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 540 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an etablierte Versicherte der ARAG mit hohen Leistungsansprüchen. Mit GOÄ-Erstattungen auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 100 Prozent Zahnbehandlung, 60 Prozent Zahnersatz und 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr bietet dieser Tarif ein umfassendes Leistungsprofil. Der Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr ist moderat für ein Topangebot dieser Qualität.
Als geschlossener Tarif ist die Risikogemeinschaft begrenzt; neue externe Kunden werden nicht aufgenommen. Dies führt langfristig zu einer Verschiebung der Altersstruktur und trägt zu Beitragserhöhungen bei, die über dem Branchendurchschnitt liegen können. Bestehende Versicherte der ARAG profitieren jedoch von der Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG, um gleichwertige oder bessere Leistungen zu reduzierten Beiträgen zu finden. Dies ist häufig ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich und die Altersrückstellungen können oft übernommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche optimierten Tarife der ARAG für Ihre Situation infrage kommen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den ARAG PKV-Tarif im Kontext Ihrer Bedürfnisse und Ihrer Beitragshistorie.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




