ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 540 NW im Überblick

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 540 NW kombiniert eine Prämienposition mit hohem Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und umfassenden Leistungen in der neuen Welt. Die ambulante Behandlung erfolgt über GOÄ-Sätze, die auch die Höchstsätze übersteigen, ergänzt durch Privatarztbehandlung im Krankenhaus und moderne Zahnerstattung mit 60% Kostenübernahme sowie vollständiger Zahnbehandlung.

Als geschlossener Tarif steht er neuen, externen Kunden nicht mehr zur Verfügung. Bestehende Versicherte der ARAG können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in diesen und andere Tarife der Gesellschaft wechseln. In vielen Fällen lassen sich durch eine Optimierung sowohl die monatliche Prämie senken als auch der Selbstbehalt auf ein günstigeres Niveau anpassen. Die schrumpfende Risikogemeinschaft bei geschlossenen Tarifen führt allerdings häufig zu stärkeren Beitragserhöhungen, weshalb eine regelmäßige Überprüfung sinnvoll ist.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unter Leitung unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft gezielt, welche ARAG PKV-Tarife zu Ihrer aktuellen Situation passen und ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll wäre.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

540: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

540: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

540: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

540: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 209, 240, 540 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den geschlossenen Tarif besonders?

Der ARAG 209, 240, 540 NW ist ein geschlossener Tarif, das heißt, er nimmt keine neuen Kunden mehr auf. Dadurch verkleinert sich das Versichertenkollektiv kontinuierlich, was die Kostenverteilung auf weniger Schultern legt und in der Regel zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen führt. Für bestehende Versicherte der ARAG bleibt dieser Tarif allerdings über §204 VVG erreichbar und kann als Wechselziel genutzt oder vermieden werden, je nachdem, wie sich sein Leistungsprofil zur Alternative verhält.

Unsere Datenbank erfasst auch geschlossene und nicht mehr beworbene Tarife umfassend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kennt die kompletten Tariflandschaften aller großen Versicherer und kann einordnen, welche geschlossenen Tarife in welcher Situation sinnvoll sind und welche besser vermieden werden sollten. Eine persönliche Einschätzung erhalten Sie über unsere Plattform.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG nutzen

Die ARAG bietet vielen Bestandsversicherten die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Dabei wechseln Sie innerhalb des gleichen Versicherers in einen anderen Tarif - das ist ein großer Vorteil, denn in vielen Fällen können Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Nutzen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse, um herauszufinden, welche Optimierungen konkret für Sie verfügbar sind. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft alle Varianten durch und zeigt Ihnen transparent auf, welche Option wirtschaftlich am günstigsten ist. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 540 NW - Tarifwechsel als Lösung

Geschlossene Tarife wie der ARAG 209, 240, 540 NW unterliegen systematischen Kostendrücken: Die Versichertenbasis schrumpft, die Altersstruktur verschärft sich, und proportional steigen die Prämien stärker als bei offenen Tarifen mit stabilerem Zugang. Hinzu kommen allgemeine Steigerungen der ärztlichen Gebühren und medizinischen Kosten.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem neueren oder offeneren Tarif desselben Versicherers kann in vielen Fällen zu deutlich niedrigeren Prämien führen, während die Altersrückstellungen häufig erhalten bleiben. Prüfen Sie die Kostenentwicklung in unserem Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie stark die Steigerungen ausfallen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen erhalten Sie konkrete Wechselempfehlungen. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 540 NW

Der Tarif bietet GOÄ-Sätze auch über Höchstsätze hinaus ambulant wie stationär, Privatarztbehandlung im Krankenhaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle (Gläser und Kontaktlinsen 100%), offenen Hilfsmittelkatalog mit 100% Erstattung, Zahnbehandlung 100%, Zahnersatz 60%, Kieferorthopädie 60%, Inlays 100%, Vorsorgeuntersuchungen ohne Begrenzung und Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Höhe.
Der ARAG 209, 240, 540 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der neuen Welt. Das bedeutet, dass externe Neukunden nicht mehr aufgenommen werden. Bestehende Versicherte der ARAG können ihn jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG ansteuern. Die schrumpfende Versichertenbasis führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen, was für Versicherte ein Signal sein kann, nach günstigeren Alternativen zu suchen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser relativ hohe Selbstbehalt gilt für ambulante, zahnärztliche und stationäre Leistungen gleichermaßen, auch für Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen. Er positioniert diesen Tarif im Premium-Prämien-Segment mit deutlich höherer Kostenverantwortung des Versicherten als bei Standard-Tarifen mit niedrigerem oder keinem Selbstbehalt.
Ja, als Bestandsversicherter der ARAG können Sie über §204 VVG in einen anderen Tarif desselben Versicherers wechseln. In vielen Fällen behalten Sie Ihre Altersrückstellungen und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt, allerdings hängt das vom konkreten Zieltarif ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und Altersrückstellungen vollständig übernommen werden können, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse deckt genau diese Optionen auf.
Ein Tarifwechsel lohnt sich besonders, wenn Sie Ihre monatliche Prämie senken oder den hohen Selbstbehalt von 1.250 Euro reduzieren möchten. Da dieser Tarif geschlossen ist und mit überdurchschnittlichen Beitragserhöhungen rechnet, sollten Sie regelmäßig prüfen, ob ein offenerer Tarif der ARAG mit niedrigerem Selbstbehalt oder besserer Altersstruktur wirtschaftlich vorteilhafter wäre. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Situation und zeigt auf, welche Wechsel tatsächlich sparen.

Ähnliche ARAG-Tarife

ARAG: 209, 240, 548 AW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.250 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 209, 240, 540
● Offen ⊕ Unisex
SB: 1.250 € · 60% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →
ARAG: 209, 240, 548 NW
● Geschlossen ⊖ Bisex
SB: 1.250 € · 70% Zahn · Zweibett
Tarifdetails ansehen →

Relevante Blogartikel

ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert