ARAG 209, 240, 548 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 548 AW im Detail
Die geschlossene Bisex-Tarifgruppe 209, 240, 548 AW der ARAG kombiniert moderne Leistungsstandards mit einer Architektur aus der älteren PKV-Generation. Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, stationäre Privatarztbehandlung, Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr und zahnmedizinische Leistungen mit 70-prozentiger Kostenübernahme. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr und Zweibettzimmern im Krankenhaus positioniert sich dieser Tarif als solide mittlere Absicherung für die Alte Welt.
Geschlossene Tarife der älteren Welt sind nicht mehr für externe Neukunden zugänglich, ihre Versichertenkollektive schrumpfen kontinuierlich. Dies führt zu demografischer Alterung und tendenziell über dem Durchschnitt liegenden Beitragserhöhungen. Allerdings bietet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG eine realistische Perspektive: In vielen Fällen können Versicherte zu günstigeren Tarifen wechseln und dabei gleichwertige oder bessere Leistungen erhalten. Altersrückstellungen werden häufig übernommen, eine erneute Gesundheitsprüfung ist nicht immer erforderlich.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm deckt auch für den ARAG PKV-Tarif individuelle Wechsel- und Optimierungsmöglichkeiten auf.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




