ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 548 NW im Profil

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 548 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert eine überdurchschnittliche ambulante Absicherung mit solider stationärer und zahnärztlicher Versorgung. Mit GOÄ-Erstattungen über Höchstsätzen, einem offenen Hilfsmittelkatalog, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfassender Vorsorgeleistung positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die Wert auf erweiterte Leistungen legen. Die jährliche Kostenbeteiligung von 1.250 Euro ist moderat für dieses Leistungsniveau.

Das interne Tarifwechsel-Potenzial nach §204 VVG ist für diesen geschlossenen Tarif besonders relevant. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu wiederkehrenden Beitragsanpassungen, doch in vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren ARAG-Tarif eine stabile oder sogar sinkende Prämie erreichen, häufig bei Beibehaltung gleichwertiger Leistungen. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Der PKV-Sachverständige Herr Ferdinand Halm überblickt auch alternative Szenarien innerhalb der ARAG-Tarifpalette, die für Ihre Situation passen könnten.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse unterstützt Sie dabei, die beste Wechseloption zu finden. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft den ARAG PKV-Tarif und entwickelt einen Optimierungsvorschlag speziell für Ihre Situation.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht einen geschlossenen Tarif wie den ARAG 209, 240, 548 NW problematisch?

Der geschlossene Status bedeutet, dass kein Neuzugang externer Kunden stattfindet. Die Risikogemeinschaft wird kleiner und älter, was zu überproportionalen Beitragssteigerungen führt. Bestehende Versicherte derselben ARAG können jedoch im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG weiterhin in diesen oder andere ARAG-Tarife wechseln und profitieren von der Tarifvielfalt innerhalb des Versicherers.

Ältere geschlossene Tarife werden häufig nicht mehr aktiv beworben oder öffentlich präsent gehalten. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick zu geschlossenen ARAG-Tarifen und kann gezielt einschätzen, welche Wechseloption für Ihre Risikoprofile und Leistungsanforderungen sinnvoll ist. Die Altersrückstellungen können in den meisten Fällen vollständig mitgenommen werden.

Tarifwechsel innerhalb der ARAG: Chancen und Voraussetzungen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das Mittel der Wahl für Versicherte der ARAG, um aus diesem geschlossenen Tarif auszubrechen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang die bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom Zieltarif ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif und Ihre Versichertenhistorie und identifiziert Wechseloptionen, die oft Beitragseinsparungen bei gleichwertigen oder besseren Leistungen ermöglichen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Alternativen auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 548 NW: Handlungsoptionen

Weil dieser Tarif geschlossen ist und keine Neukunden aufnimmt, veraltet die Altersstruktur kontinuierlich. Dies treibt die Beitragssteigerungen schneller nach oben als bei offenen Tarifen, wo regelmäßig junge Versicherte eintreten. Der ARAG 209, 240, 548 NW ist daher besonders anfällig für außerordentliche Erhöhungen in den nächsten Jahren.

Ein Tarifwechsel zu einem stabileren ARAG-Tarif ist häufig die wirkungsvolle Gegenmaßnahme. Während die Altersrückstellungen tendenziell vollständig übernommen werden, können sich die Beiträge deutlich unterscheiden. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart für ARAG an, um die Preistrends im Überblick zu erfassen. Anschließend empfehlen wir, unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zu nutzen, um einen konkreten Wechselplan mit unserem PKV-Sachverständigen zu entwickeln. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 548 NW

Der Tarif bietet GOÄ-Erstattung über Höchstsätze im ambulanten und stationären Bereich. Psychotherapie ist mit 50 Sitzungen pro Kalenderjahr versichert, Sehhilfen mit bis zu 105 Euro für das Gestell plus vollständiger Erstattung der Gläser und Kontaktlinsen. Der offene Hilfsmittelkatalog erstattet 100% für zugelassene Hilfsmittel. Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie werden zu 70% erstattet, Zahnersatz und KFO mit aufbauenden jährlichen Limits bis 9.225 Euro im 9. Versicherungsjahr. Ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind unbegrenzt erstattungsfähig.
Der Tarif ist geschlossen für Neukunden. Das bedeutet, dass externe Interessenten ihn nicht abschließen können. Für bestehende ARAG-Versicherte bleibt er über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zugänglich. Die geschlossene Risikogemeinschaft altert kontinuierlich, da keine neuen jüngeren Versicherten hinzukommen. Dies führt typischerweise zu überdurchschnittlichen Beitragssteigerungen in den kommenden Jahren, weshalb ein Wechsel zu einem offenen oder jüngeren Tarif oft sinnvoll ist.
Die jährliche Kostenbeteiligung beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr. Dieser Selbstbehalt gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen. Mit 1.250 Euro liegt der Tarif im moderaten bis gehobenen Segment; es ist ein typischer Wert für Premium-Tarife mit erweiterter GOÄ-Erstattung und Spezialleistungen wie Naturheilverfahren.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG sind häufig günstigere oder stabiler beitragskalkulierte Tarife erreichbar. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der bisherigen Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt vom Zieltarif und Ihrer Situation ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen einen ersten Überblick. Eine verbindliche Einschätzung dazu, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger geben.
Für die meisten Versicherten dieses Tarifs lohnt sich eine Wechselprüfung. Die geschlossene Risikogemeinschaft macht Preissteigerungen wahrscheinlich, und es gibt in der ARAG-Tarifpalette offene oder jüngere Alternativtarife, die vergleichbare oder sogar bessere Leistungen oft zu niedrigeren Beitragssätzen anbieten. Ihr Alter, Gesundheitszustand, Zahnstatus und persönliche Leistungsprioritäten bestimmen die beste Wechselstrategie. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet diese Faktoren und entwickelt einen individualisierten Wechselplan für Sie.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert