ARAG 209, 240, 548 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 548 NW im Profil
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 548 NW der ARAG Krankenversicherungs-AG kombiniert eine überdurchschnittliche ambulante Absicherung mit solider stationärer und zahnärztlicher Versorgung. Mit GOÄ-Erstattungen über Höchstsätzen, einem offenen Hilfsmittelkatalog, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr und umfassender Vorsorgeleistung positioniert sich dieser Tarif als Premium-Lösung für Versicherte, die Wert auf erweiterte Leistungen legen. Die jährliche Kostenbeteiligung von 1.250 Euro ist moderat für dieses Leistungsniveau.
Das interne Tarifwechsel-Potenzial nach §204 VVG ist für diesen geschlossenen Tarif besonders relevant. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu wiederkehrenden Beitragsanpassungen, doch in vielen Fällen lässt sich durch einen Wechsel zu einem offenen oder jüngeren ARAG-Tarif eine stabile oder sogar sinkende Prämie erreichen, häufig bei Beibehaltung gleichwertiger Leistungen. Altersrückstellungen können in den meisten Fällen mitgenommen werden, eine erneute Gesundheitsprüfung ist oft nicht erforderlich. Der PKV-Sachverständige Herr Ferdinand Halm überblickt auch alternative Szenarien innerhalb der ARAG-Tarifpalette, die für Ihre Situation passen könnten.
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Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




