ARAG 209, 240, 548: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 548 im Überblick
Der ARAG 209, 240, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif umfangreiche ambulante Leistungen (50 Psychotherapie-Sitzungen, bis 1.000 EUR für Laser-Operationen, offener Hilfsmittelkatalog) mit stationärer Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und zahnmedizinischem Schutz auf hohem Niveau: 70% Ersatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%.
Durch den offenen Status profitiert dieser Tarif von einer aktiven Neukunden-Integration und tendenziell stabiler Altersstruktur, was langfristig eine moderatere Beitragsentwicklung begünstigt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers eröffnet sich gleichzeitig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen Angeboten der ARAG, falls der aktuelle Beitrag optimierungsbedürftig ist. Beide Szenarien - Neueintritt und interner Wechsel - sind damit abgedeckt.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über die volle Marktübersicht und kann Ihnen zeigen, wo Optimierungspotenziale liegen.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




