ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 548 im Überblick

Der ARAG 209, 240, 548 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt, der sich durch GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen auszeichnet. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich kombiniert dieser Tarif umfangreiche ambulante Leistungen (50 Psychotherapie-Sitzungen, bis 1.000 EUR für Laser-Operationen, offener Hilfsmittelkatalog) mit stationärer Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer und zahnmedizinischem Schutz auf hohem Niveau: 70% Ersatz für Zahnbehandlung und Zahnersatz, Kieferorthopädie ebenfalls zu 70%.

Durch den offenen Status profitiert dieser Tarif von einer aktiven Neukunden-Integration und tendenziell stabiler Altersstruktur, was langfristig eine moderatere Beitragsentwicklung begünstigt. Für Bestandsversicherte desselben Versicherers eröffnet sich gleichzeitig die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG zu anderen Angeboten der ARAG, falls der aktuelle Beitrag optimierungsbedürftig ist. Beide Szenarien - Neueintritt und interner Wechsel - sind damit abgedeckt.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse bewertet, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer individuellen Situation passt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über die volle Marktübersicht und kann Ihnen zeigen, wo Optimierungspotenziale liegen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

548: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

548: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

548: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

548: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der offene Status des ARAG 209, 240, 548?

Der ARAG 209, 240, 548 steht neuen Versicherten offen. Das heißt, die ARAG nimmt aktiv Neukunden auf, wodurch die Risikogemeinschaft kontinuierlich erneuert wird und eine ausgeglichene Altersstruktur entsteht. Für bestehende Kunden bietet diese Offenheit zudem die Chance, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen oder einen anderen ARAG-Tarif zu wechseln - ohne die Versicherung zu verlassen.

Geschlossene Tarife hingegen erfahren im Lauf der Zeit eine schrumpfende Risikogemeinschaft, da keine Neukunden hinzukommen und das Durchschnittsalter steigt. Offene Tarife wie dieser profitieren davon, dass diese demografische Belastung wegfällt und die Prämienentwicklung tendenziell moderater ausfällt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm berät Sie gerne, ob dieser offene Tarif für Ihre Situation optimal ist oder ob ein Wechsel zu einem anderen Tarif sinnvoll sein könnte.

Tarifwechsel nach §204 VVG: Wie funktioniert es bei der ARAG?

Das Versicherungsvertragsgesetz §204 VVG regelt die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels innerhalb desselben Versicherers ohne Versichertenwechsel. Dabei ist es in vielen Fällen möglich, bestehende Altersrückstellungen mitzunehmen und von besseren Leistungen oder niedrigeren Beiträgen zu profitieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und in welchem Umfang Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre individuelle Tarifkonstellation und zeigt Ihnen transparent auf, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel zu Ihrem Vorteil ist. Starten Sie einfach mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse und Jetzt anmelden, um von einer persönlichen Einschätzung zu profitieren.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 548: Was tun?

Selbst bei offenen Tarifen sind Beitragserhöhungen möglich, da medizinische Kostensteigerungen und Leistungsumfang auch in Tarifen mit stabiler Altersstruktur zu Anpassungen führen. Der ARAG 209, 240, 548 mit seinen Premium-Features (GOÄ über Höchstsätze, hoher Hilfsmittelumfang, großzügige Psychotherapie-Leistung) ist exponiert für Kostensteigerungen im Versorgungssystem. Eine Beitragserhöhung kann daher ein Signal sein, dass Ihre aktuelle Tarifkombination nicht mehr optimal zu Ihren Bedürfnissen oder Ihrem Budget passt.

Der §204 VVG Tarifwechsel ist die Antwort: In vielen Fällen lässt sich eine günstigere ARAG-Tarifkombination mit ähnlichen oder sogar besseren Leistungen realisieren. Werfen Sie einen Blick auf unseren Beitragserhöhungs-Chart, um zu sehen, wie die Entwicklung Ihres Versicherers verläuft. Danach helfen wir Ihnen mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse weiter: Jetzt anmelden und erhalten Sie eine maßgeschneiderte Empfehlung, wie Sie wieder Stabilität in Ihren Versicherungsschutz bringen.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 548

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung nach GOÄ-Sätzen über den Höchstsätzen. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr eingeschlossen, Sehhilfen mit bis zu 1.000 EUR für Laser-Operationen pro Auge, Kontaktlinsen bis 300 EUR jährlich. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100% erstattet (ab 1.000 EUR mit vorheriger Zusage). Stationär: Privatarzt im Zweibettzimmer mit GOÄ über Höchstsätze. Zahnversorgung: 70% für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie, aber mit jährlich gestaffelten Obergrenzen (1.025 EUR im 1. Jahr bis 9.225 EUR im 9. Jahr). Der Selbstbehalt liegt bei 1.250 EUR pro Versicherungsjahr.
Der Tarif ist offen. Das bedeutet, die ARAG nimmt aktiv neue Versicherte auf und profitiert von einer kontinuierlich erneuerten Altersstruktur. Für Bestandskunden bedeutet Offenheit, dass Sie die Chance haben, intern zu anderen ARAG-Tarifen zu wechseln. Offene Tarife entwickeln ihre Beiträge tendenziell stabiler, weil die demografische Alterung der Risikogemeinschaft durch Neukunden ausgeglichen wird - ein großer Vorteil gegenüber geschlossenen Tarifen, die über Jahre eine schrumpfende Kundengruppe bedienen.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Das ist ein moderater bis erhöhter Selbstbehalt und typisch für Tarife mit besonders umfangreichen Leistungen wie GOÄ über Höchstsätze und großzügigen Zusatzleistungen (50 Psychotherapie-Sitzungen, hoher Hilfsmittelumfang). Der Selbstbehalt gilt für ambulante und stationäre Behandlungen sowie Zahnleistungen.
Ja, ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist nach §204 VVG möglich. In vielen Fällen lassen sich durch einen internen Wechsel günstigere Beiträge mit gleichwertigen oder besseren Leistungen realisieren. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel von Ihren bisherigen Altersrückstellungen mitgenommen wird, hängt vom konkreten Tarifwechsel ab. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen die Optionen auf. Eine verbindliche Aussage dazu, ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie einen hohen Selbstbehalt von 1.250 EUR reduzieren möchten oder wenn Sie die umfangreichen Leistungen (GOÄ über Höchstsätze, 50 Psychotherapie-Sitzungen) nicht voll nutzen, kann ein Wechsel zu einem günstigeren ARAG-Tarif sinnvoll sein. Andererseits: Wenn Sie Privatarztbehandlung, hohe Zahnersatz-Quotierung und große Leistungsbreite schätzen, ist dieser Premium-Tarif genau richtig. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm wertet Ihre aktuelle Situation aus und zeigt Ihnen auf, ob ein Wechsel wirtschaftlich lohnend ist oder ob dieser Tarif zu Ihren Zielen passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert