ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 549 AW im Detail

Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 549 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Zahnersatzerstattung von 80 Prozent kombiniert dieser Tarif solide Kernleistungen. Die ambulante Vergütung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, und Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr bezuschusst.

Die beschränkte Verfügbarkeit als geschlossener Tarif führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was typischerweise Beitragserhöhungen begünstigt. Allerdings können interne Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer in vielen Fällen Spielraum für Prämienoptimierung schaffen, häufig ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen verloren gehen. Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den meisten Fällen berücksichtigt, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Zieltarif anfallen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten es für Ihren ARAG PKV-Tarif gibt und ob ein Wechsel konkrete Ersparnisse bringt.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 209, 240, 549 AW versichert?
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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was macht den ARAG 209, 240, 549 AW zu einem geschlossenen Tarif?

Der Tarif nimmt keine Neukunden mehr auf und ist damit nur noch für bestehende ARAG-Versicherte relevant, die intern optimieren möchten. Das schrumpfende Versichertenkollektiv trägt zu überproportionalen Beitragserhöhungen bei, da die Kostenentwicklung auf immer weniger Schultern verteilt wird und die Altersstruktur ungünstiger wird.

Geschlossene Tarife werden von vielen Maklern kaum noch aktiv kommuniziert oder öffentlich gelistet. Genau da hilft unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm: Er verfügt über einen umfassenden Überblick älterer und geschlossener Tarife sowie ihrer Wechselmöglichkeiten, kann neue Zieltarife identifizieren und bereits konkrete Szenarien berechnen.

Tarifwechsel beim gleichen Versicherer: Wie funktioniert das?

Innerhalb der ARAG können Versicherte gemäß §204 VVG zu anderen Tarifen wechseln, ohne das Versicherungsverhältnis zu unterbrechen. Ein Tarifwechsel läuft intern ab und bedeutet nicht, den Versicherer zu verlassen. Altersrückstellungen werden in der Regel berücksichtigt, es kann aber je nach Zieltarif eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihren aktuellen Tarif, prüft verfügbare Alternativen und zeigt auf, welche Einsparungen möglich sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen konkrete Handlungsoptionen. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 549 AW - was kann ich tun?

Geschlossene Tarife tragen ein erhöhtes Beitragsrisiko: Die schrumpfende Versichertengruppe macht Prämiensteigerungen wahrscheinlicher, besonders wenn medizinische Kosten steigen oder das Durchschnittsalter des Kollektivs wächst. Nicht zuletzt führen sinkende Kapitalerträge zu Druck auf Beitragskalkulationen, den die verbleibenden Versicherten auffangen müssen.

Der Tarifwechsel nach §204 VVG ist Ihr Ausweg: In vielen Fällen reduzieren sich Prämien deutlich, wenn Sie zu einem offeneren oder neueren Tarif mit günstigerer Risikostruktur wechseln. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der Angebotsseite der ARAG zeigt, welche Entwicklungen in der Branche zu beobachten sind. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse gibt Ihnen ein maßgeschneidertes Sparmenü. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 549 AW

Der Tarif erstattet ambulante Behandlung über Höchstsätze der GOÄ hinaus und bietet bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr. Für Sehhilfen werden 105 Euro Gestell plus komplette Gläser und Kontaktlinsen erstattet, bei Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrien erneuert. Im Krankenhaus gilt Privatarztbehandlung mit GOÄ über Höchstsatz, stationäre Psychotherapie ist eingeschlossen. Zahnbehandlung erfolgt zu 100 Prozent, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 80 Prozent, beginnend mit 1.025 Euro Jahresrahmen im ersten Jahr und aufsteigend bis 9.225 Euro im neunten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist geschlossen und nimmt keine Neukunden mehr auf. Das bedeutet für bestehende Versicherte: Die Risikogemeinschaft schrumpft beständig, ohne dass neue, jüngere Versicherte beitreten. Diese Dynamik führt zu überproportionalen Beitragserhöhungen. Allerdings eröffnet sich Ihnen die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels bei der ARAG selbst, um in günstigere Tarife mit besserer Altersstruktur zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 Euro pro Versicherungsjahr und gilt für sämtliche Versicherungsfälle (ambulant, stationär, Zahnbehandlung). Diese Höhe positioniert den Tarif im gehobenen Segment: Ein hoher Selbstbehalt senkt die regelmäßige Prämie, erfordert aber vom Versicherten mehr Eigenverantwortung bei kleineren Behandlungen. Für Vorsorgeleistungen wird der Selbstbehalt ebenfalls berücksichtigt.
Ja, ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG ist möglich. Sie bleiben bei der ARAG und wechseln nur den Tarif. Verfügbare Altersrückstellungen werden in vielen Fällen mitgenommen, eine erneute Gesundheitsprüfung kann je nach Zieltarif entfallen oder erforderlich sein. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft alle Optionen für Sie. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten.
Das hängt von Ihrem Alter, Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer bisherigen Prämienentwicklung ab. Für viele ältere Versicherte im geschlossenen 209/240/549 kann ein Wechsel zu offenen oder jüngeren ARAG-Tarifen erheblich sparen, da die günstigere Risikogemeinschaft stabile Beiträge bietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm erstellt eine individuelle Vergleichsrechnung und zeigt auf, welcher Tarif zu Ihrer Situation passt und wo konkrete Ersparnisse liegen.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert