ARAG 209, 240, 549 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 549 AW im Detail
Der geschlossene Bisex-Tarif ARAG 209, 240, 549 AW gehört zur Alten Welt und richtet sich an Bestandsversicherte des Unternehmens. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 Euro pro Versicherungsjahr, Privatarztbehandlung im Krankenhaus und Zahnersatzerstattung von 80 Prozent kombiniert dieser Tarif solide Kernleistungen. Die ambulante Vergütung erfolgt über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, und Psychotherapie wird mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr bezuschusst.
Die beschränkte Verfügbarkeit als geschlossener Tarif führt zu einer schrumpfenden Risikogemeinschaft, was typischerweise Beitragserhöhungen begünstigt. Allerdings können interne Tarifwechsel nach §204 VVG beim gleichen Versicherer in vielen Fällen Spielraum für Prämienoptimierung schaffen, häufig ohne dass gleichwertige oder bessere Leistungen verloren gehen. Altersrückstellungen werden bei einem Wechsel in den meisten Fällen berücksichtigt, wobei eine erneute Gesundheitsprüfung je nach Zieltarif anfallen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm prüft, welche Optimierungsmöglichkeiten es für Ihren ARAG PKV-Tarif gibt und ob ein Wechsel konkrete Ersparnisse bringt.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




