ARAG 209, 240, 549 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 549 NW im Detail
Geschlossener Bisex-Tarif der ARAG, der Premium-Leistungen mit soliden Deckungsgrenzen kombiniert. Der Tarifbaustein 209 erstattet ambulante Behandlungen auch über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, Psychotherapie bis 50 Sitzungen jährlich und einen offenen Hilfsmittelkatalog. Im stationären Bereich (Tarifbaustein 240) erhalten Versicherte Privatarztbehandlung mit GOÄ-Erstattung über Höchstsatz. Der Selbstbehalt von 1.250 EUR jährlich ist deutlich, positioniert diesen Tarif im mittleren bis oberen Segment.
Die Risikogemeinschaft schrumpft, da dieser geschlossene Tarif keine Neukunden mehr aufnimmt. Für Bestandsversicherte der ARAG bietet ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG häufig Chancen, niedrigere Beiträge zu erzielen und dabei in vielen Fällen die Altersrückstellungen vollständig zu übernehmen. Die sinkende Erwerbstätigenbasis führt zu Kostendruck, den auch dieses Premium-Segment nicht vollständig aufzufangen vermag.
Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse bewertet unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm konkrete Optionen im Rahmen eines ARAG PKV-Tarif-Wechsels und zeigt auf, wo deutliche Einsparpotenziale liegen könnten.
Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




