ARAG 209, 240, 549: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 209, 240, 549 im Überblick
Die ARAG 209, 240, 549 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit Leistungsansprüchen, die über die klassischen Kassenleistungen deutlich hinausgehen. Der Tarif kombiniert ambulante Behandlungen gemäß GOÄ-Höchstsätzen (über Höchstsatz), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie und Zahnersatz zu 80% ohne Wartezeiten. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr trägt der Versicherte einen moderaten Eigenanteil; ambulante Vorsorge, Impfungen und Zahnbehandlung unterliegen ebenfalls dieser Selbstbeteiligung. Sehhilfen (Brillengestelle bis 105 EUR, Kontaktlinsen bis 300 EUR pro Jahr, Laser-Operationen bis 1.000 EUR einmalig) sowie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten.
Als offener Tarif profitiert die ARAG 209, 240, 549 von einer stabilen, aktiv gewachsenen Risikogemeinschaft und einer ausgeglichenen Altersstruktur. Das bedeutet tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, die mit schrumpfenden Kollektiven und demografischen Herausforderungen kämpfen. Versicherte desselben Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif der ARAG möglich ist - häufig ohne erhebliche Leistungsverluste, da die Neue-Welt-Struktur vielfältige Alternativen bietet.
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Basismerkmale
209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
209: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
240: Privatarztbehandlung.
240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
- 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
- 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
- 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
- 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
- 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
- 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
- 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




