ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 1.250 € pro Jahr
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Zweibettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 209, 240, 549 im Überblick

Die ARAG 209, 240, 549 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit Leistungsansprüchen, die über die klassischen Kassenleistungen deutlich hinausgehen. Der Tarif kombiniert ambulante Behandlungen gemäß GOÄ-Höchstsätzen (über Höchstsatz), Privatarztbehandlung im Zweibettzimmer, stationäre Psychotherapie und Zahnersatz zu 80% ohne Wartezeiten. Mit einem Selbstbehalt von 1.250 EUR pro Versicherungsjahr trägt der Versicherte einen moderaten Eigenanteil; ambulante Vorsorge, Impfungen und Zahnbehandlung unterliegen ebenfalls dieser Selbstbeteiligung. Sehhilfen (Brillengestelle bis 105 EUR, Kontaktlinsen bis 300 EUR pro Jahr, Laser-Operationen bis 1.000 EUR einmalig) sowie bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr sind enthalten.

Als offener Tarif profitiert die ARAG 209, 240, 549 von einer stabilen, aktiv gewachsenen Risikogemeinschaft und einer ausgeglichenen Altersstruktur. Das bedeutet tendenziell moderatere Beitragsentwicklungen als bei geschlossenen Tarifen, die mit schrumpfenden Kollektiven und demografischen Herausforderungen kämpfen. Versicherte desselben Versicherers können durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG prüfen, ob ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif der ARAG möglich ist - häufig ohne erhebliche Leistungsverluste, da die Neue-Welt-Struktur vielfältige Alternativen bietet.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen konkret, welche Optimierungen für den ARAG PKV-Tarif zu Ihrer Situation passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt1.250 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

209: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

209: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

209: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

209: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

209: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

209: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Selbstbeteiligung gilt auch für Vorsorgeleistungen und Schutzimpfungen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungZweibettzimmer
Ärztliche Behandlung

240: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

240: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

240: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

549: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

549: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

549: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr
  • 3.075,-EUR im 3.Versicherungsjahr
  • 4.100,-EUR im 4.Versicherungsjahr
  • 5.125,-EUR im 5.Versicherungsjahr
  • 6.150,-EUR im 6.Versicherungsjahr
  • 7.175,-EUR im 7.Versicherungsjahr
  • 8.200,-EUR im 8.Versicherungsjahr
  • 9.225,-EUR im 9.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

549: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Offener Tarif: Was das für Ihre Beitragsentwicklung bedeutet

Ein offener Tarif wie die ARAG 209, 240, 549 nimmt kontinuierlich neue Versicherte auf. Das stabilisiert die Altersstruktur der Risikogemeinschaft und wirkt kostendämpfend: Jüngere Neukunden mitteln ihr Alterungsrisiko mit dem der Bestandsversicherten, sodass Beitragssprünge in der Regel moderater ausfallen als bei geschlossenen Tarifen. Die ARAG als großer, etablierter Anbieter nutzt diese Offenheit zur aktiven Tarifpflege und Kundenakquisition, was sich in transparenterer Kommunikation und planbareren Beitragspfaden widerspiegelt.

Für Bestandsversicherte in dieser oder einer älteren ARAG-Tarifgeneration bedeutet das: Falls die Beitragssteigerungen eines Tages höher ausfallen, können interne Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen ARAG-Tarifen oft eine Lösung sein, da der Versicherer mehrere neue oder modernere offene Module anbietet. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann prüfen, ob ein Wechsel ohne Gesundheitsprüfung oder bei milderen Prüfungsanforderungen umsetzbar ist.

Tarifwechsel bei der ARAG: Optimierung durch §204 VVG

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG erlaubt es Versicherten derselben Gesellschaft, in einen anderen Tarif zu wechseln, ohne die Versicherung zu verlassen. Die Altersrückstellungen bleiben in vielen Fällen ganz oder teilweise erhalten, und Gesundheitsprüfungen entfallen häufig oder fallen deutlich milder aus. Welche Bedingungen im Einzelfall zutreffen, hängt vom gewählten Zieltarif und der Risikohistorie ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse nutzt die Expertise unseres PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm, um genau zu prüfen, welche Wechselmöglichkeiten innerhalb der ARAG für Sie verfügbar sind. Sie möchten Ihre ARAG-Versicherung optimieren? Jetzt anmelden und erhalten Sie eine persönliche Analyse Ihrer Optionen.

Beitragserhöhung im ARAG 209, 240, 549: Handlungsansätze

Obwohl die ARAG 209, 240, 549 als offener Tarif von stabilen Versichertenkollektiven profitiert, führen steigende medizinische Kosten und auch Kapitalertragsschwankungen dazu, dass Versicherer regelmäßig Beiträge anpassen. Für diesen Tarif gelten soweit wie möglich Prämienmoderationen; gleichwohl kann es zu Erhöhungen kommen, wenn die Schadensfrequenzen und Schadenshöhen (besonders bei hochwertigem Zahnersatz, Laser-Operationen oder Psychotherapie) überproportional steigen oder Zinserträge niedrig bleiben.

Der Klassiker bei Beitragssorgen ist der Tarifwechsel innerhalb der ARAG. Viele neuere Module in der neuen Welt bieten ähnliche Leistungen zu besseren Prämien, besonders wenn Sie bereit sind, einen höheren Selbstbehalt oder kleinere Leistungsanpassungen zu akzeptieren. Vergleichen Sie Ihre bisherige Entwicklung mit branchenüblichen Trends im Beitragserhöhungs-Chart. Danach lohnt sich ein Gespräch über die richtige Strategie. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt, ob und wie Sie durch einen Wechsel stabiler kalkulieren können: Jetzt anmelden.

Häufige Fragen zum ARAG 209, 240, 549

Der Tarif erstattet ambulante ärztliche Behandlung gemäß GOÄ auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung (Chefarzt) im Zweibettzimmer stationär, stationäre Psychotherapie, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen ambulant pro Kalenderjahr, Sehhilfen (Brillengestelle bis 105 EUR, Kontaktlinsen bis 300 EUR/Jahr, Laser-Operationen bis 1.000 EUR einmalig), offenen Hilfsmittelkatalog (100% bis 1.000 EUR, sonst 80%), Zahnbehandlung zu 100%, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostenhöhe und Vorsorge ohne Altersgrenzen oder Wartezeiten.
Der ARAG 209, 240, 549 ist ein offener Tarif, d. h. die ARAG nimmt weiterhin Neukunden auf. Das stabilisiert die Altersstruktur der Versichertengemeinde und führt tendenziell zu moderateren Beitragssteigerungen als bei geschlossenen Tarifen, deren Risikogruppe schrumpft und überaltert. Offene Tarife profitieren von einer kontinuierlichen Erneuerung des Kollektivs.
Der Selbstbehalt beträgt 1.250 EUR pro Versicherungsjahr. Er gilt für ambulante, stationäre und zahnmedizinische Leistungen sowie für Vorsorgeleistungen und Impfungen. Das ist ein moderater Selbstbehalt, der typischerweise im mittleren Segment einzuordnen ist; er bedeutet, dass Sie im Regelfall mit einem überschaubaren Eigenrisiko planen können.
Ja. Nach §204 VVG können Sie innerhalb der ARAG in einen anderen Tarif wechseln. In vielen Fällen bleiben Ihre Altersrückstellungen ganz oder teilweise erhalten, und eine erneute Gesundheitsprüfung entfällt häufig. Die ARAG bietet mehrere neuere Module mit teils besseren Prämien. Ob Gesundheitsfragen erforderlich sind und wie viel der Altersrückstellung übernommen wird, kann nur unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse im Einzelfall klären. Eine verbindliche Aussage dazu kann ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Ihr Alter, Ihren Gesundheitszustand und Ihre bisherige Beitragsentwicklung berücksichtigen, können Wechsel zu modernen ARAG-Tarifen oft sinnvoll sein - besonders, wenn Sie Leistungen wie Zweibettzimmer oder volle Zahnbehandlung nicht mehr benötigen oder mit höherem Selbstbehalt kalkulieren können. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert für Sie konkret, welche Alternativen rentabel sind und welche Bedingungen realistisch erreichbar sind.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert