ARAG 210, 220, 520 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 520 NW
Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 220, 520 NW der ARAG gehört zur neuen Welt und richtet sich an Versicherte, die mit Vollleistungen ohne Selbstbehalt kalkulieren. Die Tariffamilie erstattet Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, garantiert Einbettzimmer bei stationärem Aufenthalt mit Privatarztbehandlung, und deckt ambulante Psychotherapie mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Im zahnärztlichen Bereich werden Zahnbehandlungen zu 100 Prozent erstattet, während Zahnersatz mit 60 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls mit 60 Prozent gedeckt sind. Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle sowie volle Kostendeckung für Gläser und Kontaktlinsen runden das Leistungsspektrum ab.
Als geschlossener Tarif aus der neuen Welt steht der 210, 220, 520 NW nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs ist überschaubar, was eine genauere Betrachtung der verfügbaren Alternativtarife lohnenswert macht. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu modernen offenen Tarifen mit vergleichbaren Leistungen Prämienspielräume realisieren, während die Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren ARAG PKV-Tarif bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den 210, 220, 520 NW im Kontext Ihrer persönlichen Situation und empfiehlt konkrete Wechselschritte, falls diese sinnvoll sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




