ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 520 NW

Der geschlossene Bisex-Tarif 210, 220, 520 NW der ARAG gehört zur neuen Welt und richtet sich an Versicherte, die mit Vollleistungen ohne Selbstbehalt kalkulieren. Die Tariffamilie erstattet Leistungen über die Höchstsätze der GOÄ hinaus, garantiert Einbettzimmer bei stationärem Aufenthalt mit Privatarztbehandlung, und deckt ambulante Psychotherapie mit maximal 50 Sitzungen pro Kalenderjahr ab. Im zahnärztlichen Bereich werden Zahnbehandlungen zu 100 Prozent erstattet, während Zahnersatz mit 60 Prozent und Kieferorthopädie ebenfalls mit 60 Prozent gedeckt sind. Sehhilfen bis 105 Euro für Gestelle sowie volle Kostendeckung für Gläser und Kontaktlinsen runden das Leistungsspektrum ab.

Als geschlossener Tarif aus der neuen Welt steht der 210, 220, 520 NW nicht mehr für externe Neukunden zur Verfügung, doch bestehende Versicherte der ARAG können im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG in solche Tarife wechseln. Die Risikogemeinschaft dieses Tarifs ist überschaubar, was eine genauere Betrachtung der verfügbaren Alternativtarife lohnenswert macht. In vielen Fällen lassen sich durch einen Wechsel zu modernen offenen Tarifen mit vergleichbaren Leistungen Prämienspielräume realisieren, während die Altersrückstellungen häufig mitgenommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Optimierungsmöglichkeiten für Ihren ARAG PKV-Tarif bestehen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm bewertet den 210, 220, 520 NW im Kontext Ihrer persönlichen Situation und empfiehlt konkrete Wechselschritte, falls diese sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
60 %
Kieferorthopädie
60 %
Material- & Laborkosten
60 %
Gebührenordnung (Zahn)

520: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

520: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 60% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 60% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

520: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

520: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Warum der ARAG 210, 220, 520 NW ein geschlossenes Versicherungskollektiv hat

Der 210, 220, 520 NW ist ein geschlossener Bisex-Tarif, der nicht mehr für Neukunden von außerhalb offen steht. Das bedeutet, dass die ARAG diesen Tarif in der aktuellen Marktstruktur nicht mehr aktiv bewirbt oder neu abschließt. Die Folge ist eine schrumpfende Versichertengemeinschaft, da der Bestand kontinuierlich sinkt, während Neueintritte ausbleiben. Dies wirkt sich auf die Beitragsdynamik aus: Die Prämien müssen die Kostenentwicklung auf eine kleinere Risikogruppe verteilen, was erhöhte Steigerungsraten zur Folge hat.

Für Bestandsversicherte der ARAG eröffnet sich jedoch eine Gestaltungsmöglichkeit: Der §204 VVG gestattet einen internen Tarifwechsel zum gleichen Versicherer, auch wenn der Tarif extern geschlossen ist. Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden oft nicht mehr aktiv kommuniziert und sind schwer nachzuschlagen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm hat Zugang zu dem vollständigen ARAG-Portfolio, einschließlich geschlossener Tarife, und kann prüfen, ob ein Wechsel in einen jüngeren, offenen Tarif mit ähnlichen oder besseren Leistungen zu niedrigeren Beiträgen möglich ist.

Tarifwechsel im ARAG 210, 220, 520 NW: Chancen und Voraussetzungen

Der interne Tarifwechsel nach §204 VVG ist das rechtliche Instrument, um innerhalb der ARAG in einen günstigeren oder leistungsgerechteren Tarif zu wechseln. Dabei bleibt der Versicherte beim gleichen Anbieter und kann häufig seine bisherigen Altersrückstellungen mitnehmen. In vielen Fällen werden keine erneuten Gesundheitsfragen gestellt, doch dies hängt vom Einzelfall und der Wahl des Zieltarifs ab. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Police und konkrete Zieltarife, um zu ermitteln, ob ein Wechsel wirtschaftlich und versicherungstechnisch sinnvoll ist. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt auf, welche Einsparpotenziale im ARAG-Portfolio für Sie realisierbar sind. Jetzt anmelden, um eine detaillierte Bewertung zu erhalten.

Beitragserhöhungen im ARAG 210, 220, 520 NW und wie Sie reagieren

Geschlossene Tarife wie der 210, 220, 520 NW sind strukturell anfälliger für Beitragserhöhungen. Der Grund liegt in der schrumpfenden Versichertengemeinschaft: Sinkt die Mitgliederzahl, müssen die verbleibenden Versicherten einen wachsenden Anteil der Kostenentwicklung tragen. Zusätzlich wirken sich medizinische Kostensteigerungen und die demografische Alterung des Bestands ungünstiger auf den Beitrag aus, da weniger junge Eintritte die Altersstruktur verjüngen. Eine Beitragserhöhung ist daher in geschlossenen Tarifen mittelfristig eher die Regel als die Ausnahme.

Der §204 VVG bietet hier einen strategischen Ausweg: Ein Wechsel in einen offenen ARAG-Tarif mit stabilerem Versichertenaufbau kann die Prämienentwicklung dämpfen. Oft sind dabei gleichwertige oder sogar bessere Leistungen verfügbar. Schauen Sie sich den Beitragserhöhungs-Chart an, um die langfristige Kostentendenz des 210, 220, 520 NW und verfügbarer Alternativen zu vergleichen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie einen maßgeschneiderten Lösungsvorschlag von unserem PKV-Sachverständigen. Jetzt anmelden und die richtige Entscheidung treffen.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 520 NW

Der Tarif bietet umfangreiche Vollleistungen: Im ambulanten Bereich erstattet die ARAG Behandlungen über die GOÄ-Höchstsätze hinaus, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Kalenderjahr, Sehhilfen mit 105 Euro Gestellzuschuss plus voller Kostenerstattung für Gläser und Kontaktlinsen, Naturheilverfahren bis zu Schulmedizin-Höhe, und Vorsorgeuntersuchungen ohne Altersgrenzen. Stationär sind Einbettzimmer, Privatarztbehandlung und stationäre Psychotherapie enthalten. Zahnbehandlung wird zu 100 Prozent erstattet, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu je 60 Prozent. Im ersten Jahr gilt eine zahnärztliche Summenbegrenzung von 1.025 Euro, ab dem zweiten Jahr 2.050 Euro.
Der Tarif ist geschlossen. Das heißt, die ARAG nimmt keine neuen, externen Kunden mehr in diesem Tarif auf. Für Bestandsversicherte der ARAG besteht jedoch die Möglichkeit eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG. Ein geschlossenes Kollektiv mit kontinuierlich sinkendem Bestand führt typischerweise zu höheren Beitragssteigerungen als bei offenen Tarifen, da die Kostenentwicklung auf immer weniger Schultern verteilt wird.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro. Versicherte zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr oder Versicherungsfall. Dies positioniert den Tarif als Premium-Vollleistungstarif ohne Co-Beteiligung. Ein Selbstbehalt von 0 Euro ist im geschlossenen Segment der neuen Welt ein Zeichen besonders umfassenden Leistungsschutzes, macht aber auch die Ermittlung kostengünstiger Alternativtarife umso wichtiger.
Ja, ein Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist über §204 VVG möglich. Die ARAG bietet moderne, offene Tarife an, in die Bestandsversicherte wechseln können. In vielen Fällen lassen sich dabei Prämien senken, während gleichwertige oder verbesserte Leistungen erhalten bleiben. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Wechseloptionen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und Altersrückstellungen vollständig mitgenommen werden können, lassen sich verbindlich nur durch unseren PKV-Sachverständigen beurteilen.
Für viele Versicherte lohnt sich ein Wechsel, besonders wenn Beitragserhöhungen anstehen oder die Risikogemeinschaft schrumpft. Der 210, 220, 520 NW bietet zwar volle Leistungen ohne Selbstbehalt, aber als geschlossener Tarif trägt er die Last einer alternden, immer kleineren Versichertengruppe. Moderne offene ARAG-Tarife mit stabilerem Versichertenaufbau können ähnliche Leistungen zu niedrigeren oder stabileren Beiträgen bieten. Ob das für Ihre individuelle Situation zutrifft, kann unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm nur nach einer detaillierten Analyse Ihrer Police entscheiden.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert