ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 528 AW im Überblick

Die ARAG 210, 220, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der durch eine Kombination aus umfassender Leistung und vollständiger Planungssicherheit besticht. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus sowohl ambulant als auch stationär, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und 70% Zahnersatzleistungen positioniert sich dieser Tarif als vollwertige Premiumversorgung ohne Kostenbremsen. Die Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen bis 105 Euro für das Gestell werden bezahlt, und der Hilfsmittelkatalog umfasst sowohl standardisierte Ausführungen als auch vorher zugesagte Einzelleistungen.

Als geschlossener Tarif der älteren Welt steht dieser Bestandstarif nicht mehr für Neukunden offen, was sich langfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Versicherte des gleichen Versicherers, die ein kostengünstigeres Profil anstreben, können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von gesammelten Altersrückstellungen profitieren und häufig zu moderateren Beiträgen wechseln. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen bei Beibehaltung von Elementen dieser Leistungstiefe erfolgen, auch wenn eine erneute Gesundheitsprüfung in Betracht kommen kann.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gibt Ihnen Klarheit, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif stecken und ob eine Umgestaltung zu Ihrem Vorteil realisierbar ist.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.

Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet der geschlossene Status für diesen ARAG-Tarif?

Der geschlossene Status des ARAG 210, 220, 528 AW signalisiert, dass dieser Tarif von außen nicht mehr zur Verfügung steht. Neue, externe Kunden können sich nicht mehr anmelden; die Risikogemeinschaft schrumpft stetig. Bestehende Versicherte der ARAG haben jedoch weiterhin das Recht, über einen §204 VVG Tarifwechsel in solche geschlossenen Tarife zu wechseln, solange sie Kunden der gleichen Versicherungsgesellschaft sind. Diese Besonderheit macht alte, geschlossene Tarife für interne Optimierungen oft attraktiv.

Geschlossene Tarife der älteren Welt werden von den Versicherern typischerweise nicht mehr aktiv vermarktet oder in Vergleichsportalen angezeigt. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick auch dieser Tarife und kann beurteilen, welche Alternativen bei Ihrer individuellen Situation sinnvoll sind.

Tarifwechsel im ARAG Bestandstarif: Ihre Chancen

Wenn Sie bei der ARAG versichert sind, können Sie intern nach §204 VVG in andere ARAG-Tarife wechseln. Die gute Nachricht: In vielen Fällen werden bereits thesaurierte Altersrückstellungen zu einem großen Teil oder vollständig übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist und wie viel der Altersrückstellungen Sie mitnehmen können, hängt vom konkret angestrebten Zieltarif ab. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre konkrete Situation und findet heraus, welcher ARAG-Tarif Ihnen künftig optimale Leistung zu besseren Konditionen bietet. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen alle verfügbaren Optionen: Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 220, 528 AW: Tarifwechsel als Ausweg

Als geschlossener Tarif mit schrumpfender Risikogemeinschaft ist der ARAG 210, 220, 528 AW demografischen Alterungsprozessen stärker ausgesetzt als offene Tarife. Die sinkende Anzahl von Versicherten verteilt die steigenden Leistungsausgaben auf immer weniger Schultern, was zu überproportionalen Beitragssprüngen führen kann. Hinzu kommen medizinische Kostensteigerungen, die besonders bei einem Tarif mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen durchschlagen.

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG kann in vielen Fällen eine deutliche Entlastung bringen, wenn Sie bereit sind, einen moderateren Leistungsumfang zu wählen (etwa durch höheren Selbstbehalt, niedrigere Zahnersatzquote oder Doppelzimmer statt Einbettzimmer). Häufig gelingt es, dabei die Altersrückstellungen teilweise oder vollständig mitzunehmen. Einen Überblick über die langfristige Beitragsentwicklung geben Ihnen die Daten in unserem Beitragserhöhungs-Chart. Lassen Sie unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse klären, welche konkreten Alternativen in Ihrem Fall realistisch sind: Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 528 AW

Der Tarif bietet GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus in ambulanter und stationärer Behandlung, was die vollständige Privatarzt- und Chefarztbehandlung ohne Honorarlimitierung gewährleistet. Stationär deckt der Tarif Einbettzimmer mit Privatarzt ab. Mit 0 Euro Selbstbehalt beginnt jede Leistung kostenfrei. Bei den Zähnen werden Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie zu 70% erstattet, allerdings mit Höchstgrenzen von 1.025 Euro im ersten und 2.050 Euro im zweiten Versicherungsjahr. Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Jahr abgedeckt, Sehhilfen bis 105 Euro für das Gestell erstattet. Die Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen sind ohne Beschränkung enthalten.
Der Tarif ist geschlossen. Das bedeutet, dass externe Neukunden sich nicht mehr anmelden können; die Versichertengemeinschaft wird kleiner. Für Bestandskunden des Versicherers eröffnet sich aber eine Chance: Sie dürfen innerhalb der ARAG nach §204 VVG in geschlossene Tarife wechseln und können davon profitieren, wenn sie ein günstigeres Profil suchen oder Beitragssprünge optimieren möchten. Die schrumpfende Gemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, was ein Tarifwechsel nach unten abfedern kann.
Der Selbstbehalt beträgt 0 Euro. Das heißt, es gibt keine Kostenbeteiligung pro Jahr oder pro Versicherungsfall. Jede ärztliche Leistung, Zahnbehandlung und stationäre Aufnahme wird ohne Vorabfestbetrag erstattet. Dies ist ein maximales Leistungsmerkmal und positioniert den Tarif als Vollschutz ohne Kostendämpfung durch Eigenanteile.
Ja. Da Sie ARAG-Versicherter sind, haben Sie das Recht auf einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in andere ARAG-Tarife. Ein günstigerer Tarif ist oft möglich, wenn Sie bereit sind, den Selbstbehalt zu erhöhen, die Zahnersatzquote zu senken oder die Zimmerklasse herabzustufen. In den meisten Fällen werden Ihre Altersrückstellungen zumindest teilweise übernommen. Ob eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich ist, hängt von Ihrem Zieltarif ab. Die Frage, ob ein Tarifwechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und bei vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen möglich ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beantworten. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse prüft Ihre konkreten Optionen.
Ob ein Wechsel sinnvoll ist, hängt von Ihrem Alter, Ihrer Gesundheit und Ihren Prioritäten ab. Junge, gesunde Versicherte mit hohem Leistungsanspruch fahren oft besser, wenn sie innerhalb der ARAG zu einem günstigeren offenen Tarif wechseln, da diese von stabileren Risikogemeinschaften profitieren. Für ältere Versicherte ist ein Wechsel komplexer: Gesundheitliche Risiken können neue Fragen auslösen, und ob Sie alle Altersrückstellungen mitnehmen, ist entscheidend. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihre persönliche Rechnung und sagt Ihnen, ob und unter welchen Bedingungen ein Wechsel rentabel ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert