ARAG 210, 220, 528 AW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 528 AW im Überblick
Die ARAG 210, 220, 528 AW ist ein geschlossener Bisex-Tarif der alten Welt, der durch eine Kombination aus umfassender Leistung und vollständiger Planungssicherheit besticht. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro, GOÄ-Leistungen über die Höchstsätze hinaus sowohl ambulant als auch stationär, Chefarztbehandlung im Einbettzimmer und 70% Zahnersatzleistungen positioniert sich dieser Tarif als vollwertige Premiumversorgung ohne Kostenbremsen. Die Psychotherapie ist mit bis zu 50 Sitzungen pro Kalenderjahr abgedeckt, Sehhilfen bis 105 Euro für das Gestell werden bezahlt, und der Hilfsmittelkatalog umfasst sowohl standardisierte Ausführungen als auch vorher zugesagte Einzelleistungen.
Als geschlossener Tarif der älteren Welt steht dieser Bestandstarif nicht mehr für Neukunden offen, was sich langfristig auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Versicherte des gleichen Versicherers, die ein kostengünstigeres Profil anstreben, können jedoch durch einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG von gesammelten Altersrückstellungen profitieren und häufig zu moderateren Beiträgen wechseln. Ein Tarifwechsel kann in vielen Fällen bei Beibehaltung von Elementen dieser Leistungstiefe erfolgen, auch wenn eine erneute Gesundheitsprüfung in Betracht kommen kann.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm gibt Ihnen Klarheit, welche Optimierungspotenziale im ARAG PKV-Tarif stecken und ob eine Umgestaltung zu Ihrem Vorteil realisierbar ist.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Folgende Hilfsmittel (geschlossener Hilfsmittelkatalog):orthopädische Schuheinlagen, Bandagen, Gummistrümpfe, Leibbinden, Bruchbänder, Hörhilfen, Stützapparate und Prothesen.
Nach vorheriger Zusage nicht aufgeführte Hilfsmittel, wie z.B. Krankenfahrstühle (angemessene Ausführung), Beatmungsgeräte oder Geräte zur Schlafapnoebehandlung.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen erstattet erfolgt keine Beitragsrückerstattung.
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




