ARAG 210, 220, 528 NW: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 528 NW
Geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit erstklassigen Leistungen: Die ARAG 210, 220, 528 NW vereint GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 50 psychotherapeutische Sitzungen jährlich und umfassenden Zahnersatz zu 70%. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro profitieren Versicherte von vollständiger Kostenübernahme ohne Eigenbeteiligung. Die Neue-Welt-Positionierung signalisiert moderne Tarifkonstruktion mit aktuellem Risikoschutz.
Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG bietet vielen Bestandsversicherten die Chance, Prämien zu senken und gleichzeitig leistungsstarke Alternativen zu prüfen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft seine Versichertengemeinschaft, was langfristig zu Beitragsdruck führt. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen ARAG-Tarif kann Altersrückstellungen erhalten und häufig zu besserer Wirtschaftlichkeit führen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein muss.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparoptionen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio und zeigt, welche Wechsel zu Ihren Bedürfnissen passen.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn
- es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
- nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




