ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Geschlossen ⊖ Bisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

Alles Wichtige zum ARAG 210, 220, 528 NW

Geschlossener Bisex-Tarif der Neuen Welt mit erstklassigen Leistungen: Die ARAG 210, 220, 528 NW vereint GOÄ-Erstattung auch über die Höchstsätze hinaus, Privatarztbehandlung im Einbettzimmer, 50 psychotherapeutische Sitzungen jährlich und umfassenden Zahnersatz zu 70%. Mit einem Selbstbehalt von 0 Euro profitieren Versicherte von vollständiger Kostenübernahme ohne Eigenbeteiligung. Die Neue-Welt-Positionierung signalisiert moderne Tarifkonstruktion mit aktuellem Risikoschutz.

Ein interner Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG bietet vielen Bestandsversicherten die Chance, Prämien zu senken und gleichzeitig leistungsstarke Alternativen zu prüfen. Da dieser Tarif geschlossen ist, schrumpft seine Versichertengemeinschaft, was langfristig zu Beitragsdruck führt. Ein Wechsel zu einem jüngeren, offenen ARAG-Tarif kann Altersrückstellungen erhalten und häufig zu besserer Wirtschaftlichkeit führen, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich sein muss.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse von unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm offenbart konkrete Sparoptionen im ARAG PKV-Tarif-Portfolio und zeigt, welche Wechsel zu Ihren Bedürfnissen passen.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexBisex
Offen/GeschlossenGeschlossen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: 105,-EUR für Gestell. Gläser und Kontaktlinsen voll. Erneuter Anspruch bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.

Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel, wenn

  • es sich um Hilfsmittel gemäß Liste des Versicherers handelt oder
  • nach vorheriger Zusage bei weiteren Hilfsmitteln.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
70 %
Zahnersatz
70 %
Kieferorthopädie
70 %
Material- & Laborkosten
70 %
Gebührenordnung (Zahn)

528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
  • Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

Sie sind im ARAG: 210, 220, 528 NW versichert?
Jetzt Tarifwechsel prüfen lassen.

Viele ARAG-Versicherte zahlen mehr als nötig – ein interner Tarifwechsel nach § 204 VVG kann Ihren Beitrag deutlich senken, ohne dass Sie auf Leistungen verzichten oder eine Gesundheitsprüfung durchlaufen müssen.

  • 100% kostenfrei
  • Keine erneute Gesundheitsprüfung
  • Stiftung Warentest Finanztest
  • Unabhängige Sachverständigen-Analyse
Anmeldung kostenfreie Tarifoptimierung
Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein geschlossener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 210, 220, 528 NW steht neuen, externen Kunden nicht mehr offen; nur bestehende ARAG-Versicherte können intern nach §204 VVG in solche älteren Tarife wechseln. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen, da Risikoträger ausfallen und die Altersstruktur ungünstiger wird. Für Bestandsversicherte bleibt dieser Tarif aber attraktiv, wenn die Leistungen mit heutigen Bedürfnissen übereinstimmen.

Ältere, geschlossene Tarife wie dieser werden von Versicherern oft nicht aktiv beworben. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm verfügt über einen umfassenden Überblick dieser Bestands-Tarife und kann einschätzen, ob ein Wechsel aus dem 210, 220, 528 NW zu einem modernen Portfolio-Tarif sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen dabei erhalten bleiben.

Tarifwechsel nach §204 VVG: So funktioniert es

Ein interner Wechsel zu einem anderen ARAG-Tarif ist ohne Versichererwechsel jederzeit möglich. Die Altersrückstellungen, die Sie im 210, 220, 528 NW aufgebaut haben, werden in vielen Fällen beim Wechsel übernommen, und häufig entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm analysiert Ihre aktuelle Situation im 210, 220, 528 NW und identifiziert preiswerte, leistungsstarke Alternativtarife innerhalb der ARAG. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen: Jetzt anmelden und starten Sie den Wechsel.

Beitragserhöhung im 210, 220, 528 NW: Handlungsoptionen

Der geschlossene Status verschärft die Beitragsdynamik: Die Risikogemeinschaft altert, weniger Neuzugänge stabilisieren das Kollektiv, und medizinische Kostensteigerungen treffen ein schrumpfendes Versichertenpotenzial. Gerade Jahrgänge, die bereits im 210, 220, 528 NW versichert sind, erleben überdurchschnittliche Erhöhungen, weil der Tarif in der Neuen Welt zwar modern konzipiert ist, aber nicht vom Neukunden-Zufluss profitiert.

Ein Tarifwechsel nach §204 VVG zu einem offenen ARAG-Tarif kann in vielen Fällen zu erheblichen Einsparungen führen und bietet zugleich den Vorteil, von einer stabileren Altersstruktur zu profitieren. Vergleichen Sie die Entwicklung auf unserem Beitragserhöhungs-Chart und sehen Sie, wie andere Tarife der ARAG ihre Beitragslinie steuern. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie eine persönliche Strategie: Jetzt anmelden für eine Bewertung ohne Wartezeiten.

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 528 NW

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen GOÄ-konform auch über die Höchstsätze hinaus, 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 Euro plus 100% für Gläser und Kontaktlinsen bei Sehstärkenänderung ab 0,5 Dioptrien, sowie 100% Hilfsmittel aus offener Katalogliste. Stationär erfolgt Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit GOÄ-Leistungen über Höchstsatz. Zahnersatz wird zu 70% erstattet, Zahnbehandlung und Kieferorthopädie ebenso. Alle Vorsorgeleistungen und Impfungen ohne Beschränkung, Naturheilverfahren bis zur Schulmedizin-Kostenäquivalenz. Selbstbehalt: 0 Euro.
Der Tarif ist geschlossen, das heißt, neue externe Versicherungskunden können nicht mehr aufgenommen werden. Nur bestehende ARAG-Versicherte können per §204 VVG intern eintreten. Die schrumpfende Risikogemeinschaft führt zu überproportionalen Beitragssteigerungen. Für Bestandsversicherte bleiben attraktive Leistungen und Altersrückstellungen erhalten, doch die Prämien-Dynamik wird zunehmend ungünstiger, weshalb ein Wechsel zu einem modernen, offenen Tarif häufig sinnvoll ist.
Der Selbstbehalt ist 0 Euro pro Versicherungsjahr. Das bedeutet, alle erstattungsfähigen Leistungen in Ambulanz, Stationär und Zahnbereich werden ohne Eigenanteil des Versicherten erstattet. Diese volle Kostenübernahme-Position positioniert den Tarif im Premium-Segment und macht ihn besonders wertvoll für Versicherte mit hohem Medizinbedarf.
Ja, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG innerhalb der ARAG ist ein Wechsel zu einem günstigeren Tarif in den meisten Fällen möglich. Ihre Altersrückstellungen werden häufig vollständig übernommen, und oft entfällt eine erneute Gesundheitsprüfung. Ob ein Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme der Altersrückstellungen umsetzbar ist, kann verbindlich nur unser PKV-Sachverständiger beurteilen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt konkrete Optionen.
Die Antwort hängt von Ihrem Alter, Gesundheitszustand und aktuellem Prämienniveau ab. Der geschlossene Status und die schrumpfende Risikogemeinschaft führen zu überproportionalen Beitragserhöhungen; jüngere oder offene ARAG-Tarife bieten oft bessere wirtschaftliche Perspektiven. Wenn Sie bereits erhebliche Beitragssteigerungen beobachten oder prophylaktisch planen möchten, ist eine Analyse sinnvoll. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft Ihr spezifisches Profil und empfiehlt, ob und welcher Wechsel passt.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert