ARAG 210, 220, 528: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 528 im Detail
Der offene Unisex-Tarif ARAG 210, 220, 528 der neuen Welt positioniert sich als Premium-Versorgung ohne Selbstbehalt. Mit GOÄ-Leistungen über den Höchstsätzen in ambulanter und stationärer Versorgung, Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer, umfassender Psychotherapie bis 50 Sitzungen pro Jahr und innovativen Zusatzleistungen wie Laser-Operationen bis 1.000 EUR pro Auge kombiniert dieser Tarif hochwertige medizinische Absicherung für ein breites Patientenprofil.
Als offener Tarif der neuen Welt profitiert ARAG 210, 220, 528 von einer stabileren Altersstruktur durch kontinuierliche Akquisition von Neukunden. Die Risikogemeinschaft bleibt damit ausgeglichen, was tendenziell zu moderateren Beitragsentwicklungen führt als bei geschlossenen Beständen. Gleichzeitig eröffnet der interne Tarifwechsel nach §204 VVG Bestandsversicherten Möglichkeiten: In vielen Fällen können Altersrückstellungen ohne Gesundheitsprüfung in bessere oder kostengünstigere Tarife mitgenommen werden.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse mit unserem PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm zeigt Ihnen, wie dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrem Schutzprofil passt und welche Optimierungspotenziale bestehen.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
528: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
528: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 70% erstattet.
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Inlays, Onlays, Implantate, Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 70% erstattet.
- Kieferorthopädie wird zu 70% erstattet.
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
528: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
528: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




