ARAG
PKV-Anbieter ARAG
● Offen ⊕ Unisex
Selbstbehalt 0 € Kein SB
GOÄ-Erstattung über Höchstsatz
Stationär Einbettzimmer Facharzt
Psychotherapie 50 Sitzungen 100% pro Kalenderjahr

ARAG 210, 220, 529 im Detail

Der ARAG 210, 220, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 0 EUR, der sich besonders durch seine umfassenden Leistungen auszeichnet. Die ambulante Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze, die auch über die Höchstsätze hinausgehen, kombiniert mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laser-Operationen pro Auge und einem offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung. Im stationären Bereich bietet dieser Tarif Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und gleichfalls GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen an.

Als offener Tarif nimmt der ARAG 210, 220, 529 weiterhin Neukunden auf und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur, was sich tendenziell positiv auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können zusätzlich von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich dabei bessere oder gleichwertige Leistungen zu niedrigeren Beiträgen realisieren, wobei die Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen werden können.

Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob alternative Lösungen sinnvoll sind.

Basismerkmale

Selbstbehalt0 €
Unisex/BisexUnisex
Offen/GeschlossenOffen
Gebührenordnung für Ärzte

210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Sehhilfen (Brillen)

210: Erstattet werden

  • Gläser
  • max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
  • max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
  • max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Hilfsmittel (außer Sehhilfen)

210: Offener Hilfsmittelkatalog.

Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.

Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.

Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).

Erstattet werden auch Dialysegeräte.

Ärztliche Behandlung

210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.

Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.

Ambulante Leistungen

PrimärprinzipNein
Psychotherapie

210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.

Vorsorgeuntersuchung

210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).

Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.

Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung

Stationäre Leistungen

BehandlungFacharzt
UnterbringungEinbettzimmer
Ärztliche Behandlung

220: Privatarztbehandlung.

Gebührenordnung (stationär)

220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.

Psychotherapie (stationär)

220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.

Zahnleistungen

Zahnbehandlung
100 %
Zahnersatz
80 %
Kieferorthopädie
80 %
Material- & Laborkosten
80 %
Gebührenordnung (Zahn)

529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.

Erstattungen

529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet

  • Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
  • Inlays werden zu 100% erstattet
  • Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
  • Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
Summenbegrenzung

529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.

  • 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
  • 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
Zahn Heil- & Kostenplan

529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.

100% kostenlos – jederzeit kündbar

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Ferdinand Halm

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger - hc consulting AG

Was bedeutet ein offener Tarif bei der ARAG?

Der ARAG 210, 220, 529 ist aktiv für Neukunden zugänglich und baut auf einer stabilen, nicht schrumpfenden Risikogemeinschaft auf. Im Gegensatz zu geschlossenen Tarifen, in denen das Versichertenkollektiv über die Jahre kleiner wird, können offene Tarife durch neue Mitglieder ihr Risiko ausgleichen und ihre Kostenlast breiter verteilen. Das wirkt sich tendenziell günstig auf die Prämienentwicklung aus, da Alterseffekte und medizinische Kostensteigerungen nicht allein von einem schrumpfenden Bestand getragen werden.

Bestandsversicherte der ARAG, die derzeit in älteren oder geschlossenen Tarifen versichert sind, können den offenen Tarif 210, 220, 529 im Rahmen eines internen Tarifwechsels nach §204 VVG häufig deutlich günstiger nutzen. Das macht ihn für Versicherte interessant, die ihre Beiträge senken möchten, ohne dabei den Versicherer zu wechseln oder auf Premium-Leistungen wie Einbettzimmer und GOÄ-Sätze über dem Höchstsatz zu verzichten.

Tarifwechsel in den ARAG 210, 220, 529 - wie funktioniert es?

Ein Tarifwechsel innerhalb der ARAG ist über §204 VVG möglich und betrifft ausschließlich den Wechsel zu einem anderen Tarif des gleichen Versicherers. Bei einem Wechsel in den ARAG 210, 220, 529 können in vielen Fällen vorhandene Altersrückstellungen mitgenommen werden, ohne dass eine erneute Gesundheitsprüfung notwendig ist. Allerdings hängt dies vom individuellen Fall ab: Umfang und Bedingungen müssen immer geprüft werden. Ob Gesundheitsfragen erneut erforderlich sind und in welchem Umfang bestehende Altersrückstellungen übernommen werden können, hängt stets vom individuellen Tarifwechsel ab und muss im Einzelfall geprüft werden. Eine verbindliche Einschätzung kann ausschließlich im Rahmen einer persönlichen Beratung durch unseren PKV-Experten erfolgen.

Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm prüft für Sie im Rahmen einer kostenlosen Analyse, ob und wie ein Wechsel in diesen Tarif sinnvoll ist und welche Altersrückstellungen Sie mitnehmen können. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen konkrete Einsparpotenziale auf. Jetzt anmelden

Beitragserhöhung im ARAG 210, 220, 529 - Tarifwechsel als Ausweg

Selbst offene Tarife wie der ARAG 210, 220, 529 können Beitragserhöhungen erleben, wenn medizinische Kosten stärker steigen als die Kapitalerträge und Rückversicherungseffekte sie ausgleichen können. Obwohl die stabile Altersstruktur eines offenen Tarifs tendenziell moderatere Kostensteigerungen mit sich bringt, bedeutet das nicht automatisch, dass jede Beitragserhöhung ausbleibt. Eine geplante oder bereits erhaltene Beitragserhöhung ist häufig Anlass, über einen Tarifwechsel innerhalb der ARAG nachzudenken.

Viele Versicherte finden durch einen internen Tarifwechsel Tarife vor, die günstiger sind als das aktuelle Angebot mit Erhöhung, ohne dabei Leistungen wie Privatarztbehandlung oder Einbettzimmer aufzugeben. Der Beitragserhöhungs-Chart auf der ARAG Website zeigt die tatsächlichen Prämientrends der verschiedenen Tarifgenerationen und kann helfen, Ihre Situation einzuordnen. Mit unserer kostenlosen PKV-Tarifanalyse erhalten Sie konkrete Wechseloptionen und Sparpotenziale. Jetzt anmelden

Häufige Fragen zum ARAG 210, 220, 529

Der Tarif erstattet ambulante Leistungen mit GOÄ-Sätzen über dem Höchstsatz, bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 105 EUR für Brillengestelle und bis 300 EUR für Kontaktlinsen jährlich, sowie bis 1.000 EUR einmalig für Laser-Operationen pro Auge. Der offene Hilfsmittelkatalog wird zu 100% erstattet, ebenso ambulante Vorsorgeuntersuchungen und Impfungen ohne Altersgrenzen. Stationär bietet der Tarif Privatarztbehandlung im Einbettzimmer mit GOÄ über Höchstsatz. Zahnbehandlung wird zu 100% erstattet, Zahnersatz zu 80%, Kieferorthopädie zu 80%, mit jährlichen Höchstbeträgen von 1.025 EUR im ersten und 2.050 EUR im zweiten Versicherungsjahr.
Der Tarif ist offen und nimmt aktiv neue Kunden auf. Das bedeutet, dass die Risikogemeinschaft stabil bleibt und von neuen Versicherten profitiert, nicht schrumpft wie bei geschlossenen Tarifen. Dies wirkt sich tendenziell günstig auf die Beitragsentwicklung aus, da Alterseffekte und medizinische Kostensteigerungen auf eine breitere Basis verteilt werden. Für Bestandsversicherte eröffnet sich zusätzlich die Möglichkeit, über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG in diesen Tarif zu wechseln.
Der Selbstbehalt beträgt 0 EUR. Das heißt, Sie zahlen keinen Eigenanteil pro Versicherungsjahr oder pro Versicherungsfall. Der Tarif erstattet Leistungen von Anfang an ohne Selbstbeteiligung, was ihn besonders für Versicherte attraktiv macht, die eine vollständige Kostenübernahme ohne Abzüge wünschen.
Ja, als Bestandsversicherter bei der ARAG können Sie über einen internen Tarifwechsel nach §204 VVG zu anderen Tarifen des gleichen Versicherers wechseln. Ob ein solcher Wechsel ohne erneute Gesundheitsprüfung und mit vollständiger Übernahme Ihrer Altersrückstellungen möglich ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Die genaue Einschätzung kann verbindlich ausschließlich unser PKV-Sachverständiger treffen. Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse zeigt Ihnen, welche Alternativen konkret zur Verfügung stehen.
Das hängt von Ihrer persönlichen Situation ab: Ihr Alter, Ihr Gesundheitszustand, Ihre Leistungsansprüche und verfügbare Alternativen bei der ARAG spielen eine Rolle. Der Tarif bietet Premium-Leistungen wie Einbettzimmer, GOÄ über Höchstsatz und 100% Zahnbehandlung ohne Selbstbehalt, was für manche Versicherte ideal ist. Für andere kann ein Tarifwechsel zu einem Tarif mit Selbstbehalt erhebliche Sparpotenziale eröffnen. Unser PKV-Sachverständiger Herr Ferdinand Halm kann nach Analyse Ihrer Situation und möglicher Alternativen konkret sagen, ob ein Wechsel wirtschaftlich sinnvoll ist.

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ÜBER DEN AUTOR

Mann mittleren Alters mit grauem Haar und blauen Augen in einem hellblauen Hemd schaut in die Kamera, hellgrauer Hintergrund.

Ferdinand Halm

PKV Sachverständiger · hc consulting AG

Ferdinand Halm ist seit über drei Jahrzehnten in der Privaten Krankenversicherung (PKV) zu Hause. Als Sachverständiger und Berater der hc consulting AG analysiert er PKV-Strukturen, Tarife und typische Fallstricke - mit der Verlässlichkeit bewährter Vorgehensweisen. Seine Unabhängigkeit von Versicherungsunternehmen und seine praxisnahe Herangehensweise schaffen Transparenz in einem Markt, der für viele nur schwer nachvollziehbar ist.

Auf Grundlage einer Ausbildung zum Versicherungsfachmann und eines Jurastudiums ist Herr Halm seit 1990 als Sachverständiger für die Private Krankenversicherung tätig. Seine Arbeitsweise prägt die Beratungsstandards der hc consulting AG und wurde in der Fachpresse - unter anderem mehrfach in Stiftung Warentest (Finanztest) - aufgegriffen.

★★★★★ SEHR GUT 1.664 Bewertungen bei ProvenExpert