ARAG 210, 220, 529: Leistungen, Bewertung & Tarifwechsel
ARAG 210, 220, 529 im Detail
Der ARAG 210, 220, 529 ist ein offener Unisex-Tarif der neuen Welt mit einem Selbstbehalt von 0 EUR, der sich besonders durch seine umfassenden Leistungen auszeichnet. Die ambulante Versorgung erfolgt über GOÄ-Sätze, die auch über die Höchstsätze hinausgehen, kombiniert mit bis zu 50 Psychotherapie-Sitzungen pro Jahr, Sehhilfen bis 1.000 EUR für Laser-Operationen pro Auge und einem offenen Hilfsmittelkatalog mit 100%-Erstattung. Im stationären Bereich bietet dieser Tarif Privatarztbehandlung mit Einbettzimmer und gleichfalls GOÄ-Sätze über den Höchstsätzen an.
Als offener Tarif nimmt der ARAG 210, 220, 529 weiterhin Neukunden auf und profitiert von einer ausgeglichenen Altersstruktur, was sich tendenziell positiv auf die Beitragsentwicklung auswirkt. Bestehende Versicherte desselben Versicherers können zusätzlich von einem internen Tarifwechsel nach §204 VVG profitieren: In vielen Fällen lassen sich dabei bessere oder gleichwertige Leistungen zu niedrigeren Beiträgen realisieren, wobei die Altersrückstellungen häufig vollständig übernommen werden können.
Unsere kostenlose PKV-Tarifanalyse durch unseren PKV-Sachverständigen Herrn Ferdinand Halm kann zeigen, ob dieser ARAG PKV-Tarif zu Ihrer persönlichen Situation passt oder ob alternative Lösungen sinnvoll sind.
Basismerkmale
210: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
210: Erstattet werden
- Gläser
- max. 105,-EUR für Brillengestelle. Erneuter Anspruch nach 24 Monaten oder bei Änderung der Sehstärke um mindestens 0,5 Dioptrien.
- max. 300,-EUR für Kontaktlinsen pro Kalenderjahr
- max. 1.000,-EUR für Laser(Lasik)-Operationen einmalig pro Auge.
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Offener Hilfsmittelkatalog.
Erstattet werden 100% für Hilfsmittel.
Ab 1.000,-EUR Rechnungsbetrag ist eine vorherige Zusage erforderlich. Sonst werden 80% für die Standardausführung erstattet.
Hilfsmittel sind technische Mittel und Körperersatzstücke, die Behinderungen, Krankheits- oder Unfallfolgen ausgleichen oder mildern (z.B. Bandagen, Einlagen, Prothesen).
Erstattet werden auch Dialysegeräte.
210: Ambulante ärztliche Behandlung wird erstattet.
Mitversichert sind auch die in der Praxis bewährten Methoden (Naturheilverfahren), die nicht zur Schulmedizin gehören; bis max. zu dem Betrag, der bei Schulmedizin angefallen wäre.
Ambulante Leistungen
210: Max. 50 Sitzungen pro Kalenderjahr.
210: Erstattungsfähig sind gezielte ambulante Vorsorgeuntersuchungen (ohne Altersgrenzen, Diagnosebeschränkung und ohne zeitliche Einschränkung).
Impfungen ohne Beschränkung auf gesetzliche Programme, auch als Prophylaxe für Auslandsreisen.
Werden Vorsorgeleistungen oder Schutzimpfungen erstattet, erfolgt keine Beitragsrückerstattung
Stationäre Leistungen
220: Privatarztbehandlung.
220: Auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus.
220: Stationäre Psychotherapie wird erstattet.
Zahnleistungen
529: Auch über die Höchstsätze der GOZ/GOÄ hinaus.
529: – Zahnbehandlung (auch Kunststofffüllungen, Wurzelbehandlung, Parodontosebehandlung, Prophylaxe, professionelle Zahnreinigung) wird zu 100% erstattet
- Zahnersatz (Kronen, Brücken, Verblendungen, Onlays, Implantate (inkl. Knochenaufbau), Funktionsanalyse und Funktionstherapie) wird zu 80% erstattet
- Inlays werden zu 100% erstattet
- Kieferorthopädie wird zu 80% erstattet
- Material- und Laborkosten werden zum Prozentsatz der Maßnahme erstattet.
529: Anerkennungsfähiger Rechnungsbetrag für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie max.
- 1.025,-EUR im 1.Versicherungsjahr
- 2.050,-EUR im 2.Versicherungsjahr.
529: Wird bei Zahnersatz und Kieferorthopädie empfohlen.




